„AUF1“ und „RTV“ bestraft

Die Inhaber des rechtsextremen Verschwörer-Blogs „AUF1“ und des rechtsextremen Fakenews verbreitenden TV-Senders „RTV“ wurden mit Geldstrafen in der Höhe von insgesamt € 12.800.- behängt. Die Straferkenntnisse sind zum Teil noch nicht rechtskräftig, sie werden im Instanzenweg bekämpft. Die Chancen auf Freisprüche sind aber sehr gering.

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„AUF1“ nennt sich „Alternatives Unabhängiges Fernsehen, Kanal 1“ und ist als Verein eingetragen. Gegründet hat diesen am 31. März 2021 Stefan Magnet, der bis zur Auflösung im Jahr 2008 in führender Funktion  beim neonazistisch orientierten Blog „Bund freier Jugend“ (BfJ) tätig war.

Die Redaktion von „AUF1“ findet sich in Linz, Weingartshofstraße 37-39 in den ehemaligen Räumlichkeiten des in Konkurs gegangenen rechtsextrem orientierten „Wochenblick“. Die ehemalige Chefredakteurin von „Wochenblick“ – Elsa Mittmannsgruber – arbeitet heute für „AUF 1“  und ist mit Stefan Magnet verheiratet. „AUF1“ unterhält in 1010 Wien Tuchlauben 7a für das Impressum eine Scheinadresse.

„AUF1“ ist ein Internet-Verschwörungsblog mit Ausstrahlungen in Österreich, sendet aber auch nach Deutschland und in die Schweiz.  Das Medium verbreitet vor allem Verschwörungstheorien, antisemitische Klischees, Desinformation und macht den Rechtsextremismus mehr und mehr salonfähig.

„AUF1“ unterhielt über einige Monate bis Ende November 2022 einen Vertrag mit „RTV“ und sicherte sich so Ausstrahlungsrechte via Satellit. Der Vertrag verstieß gegen die herrschenden Rechtsgrundlagen, weshalb die Rundfunkregulierungsbehöre  „KommAustria“ einschreiten musste. Wie unter Rechtsextremen üblich, machte sich Stefan Magnet wegen der Strafzahlungen selbst zum Opfer und beschuldigte den Staat, dass er und „AUF1“ von diesem verfolgt werden.

„RTV“ ist ein Regionalfernsehsender mit Sitz in Garsten. Gegründet wurde es 1889 als Videoproduzent und erweiterte im Jahr 2001 mit Einführung des Privatfernsehgesetzes in terrestrische Austrahlung. Der bis dahin seriöse Regionalsender kippte im Zuge von Coronamaßnahmen im Jahr 2020 in die Verschwörerebene, Coronaleugnung und mutierte zum rechtsextremen Sender mit fragwürdigen Studiogästen. 

 

Wie schon erwähnt heißt in Österreich die Rundfunkregulierungsbehörde „KommAustria“. Diese verhängte Verwaltungsstrafen gegen  „RTV“ und „AUF1“ . Die Strafgründe sind „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte wesentliche Programmänderungen“. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung, die der Mediendienst „AUF1“ nicht hatte. „RTV“ hingegen hatte Zulassungsbescheide der KommAustria“, überließ jedoch Sendezeiten an den Verein „AUF1“, wodurch „RTV“ die mittels Bescheid festlegte Programmdauer und Programmgattung wesentlich verändert hatte. Derartige Veränderungen sind nach österreichischer Rechtslage meldepflichtig.

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„KommAustria“ hat festgestellt,  dass gem. § 61Abs 1, §62 Abs1 und §66 Abs. 1 nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), das Einzelunternehmen  RTV Regionalfernsehen e.U (kurz RTV) die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G verletzt hat,  indem es

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a) vom 16.03.2022 – 28.11.2022 Änderungen der Programmdauer von 24 Stunden auf 22,5 Stunden

b) seit Februar 2022 in ihren Programminhalten wesentliche Änderung

ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde vorgenommen hat.

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„RTV“  hat mit „AUF1“ eine Vereinbarung abgeschlossen und mit Anfang 2022 für „AUF1“ tägliche Programmfenster für die Dauer von etwa 30 min und mehr eingespielt und ausgestrahlt. „RTV“ räumte das Versäumnis ein, die speziellen Programmänderungen mit „AUF1“ nicht bei der  „KommAustria“ angezeigt zu haben. Die terrestrische Ausstrahlung erfolgte über die Multiplex-Plattform „MUX-C-Großraum Linz“

„AUF1“ gab auf  Befragung der Behörde an, dass eine redaktionelle Entscheidung welche Programmteile von „AUF1“ übernommen werden, bei „RTV“ lag. Dazu gab es eine mündliche Vereinbarung. Dem widersprach „RTV“ und vermerkte, dass es erst nach Ausstrahlung der Programmteile davon Kenntnis erlangt hatte. „RTV“ und „AUF1“ hatten vereinbart, dass die rechtliche Verantwortung auch gegenüber Behörden von „AUF1.tv-Inhalte“ bei „AUF1“ liege und für die Ausstrahlung auch bezahlte werde. 

Vor der Behörde versuchte „AUF1“ die Vereinbarung mit „RTV“ zu splitten, indem die Behauptung vorgebracht wurde, dass „sehr wohl ein Trennung vorgenommen worden sei und zwar dass für urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche nach dem Zivilrecht oder Mediengesetz „AUF1“ verantwortlich sei und hinsichtlich rundfunkrechtliche Verantwortung diese klar bei „RTV“ liege“ Die Behörde gelangte zur Auffassung, dass eine derartige Auffächerung rechtlicher Verantwortung nach speziellem rechtlichen Verständnis verlange, das weder bei „RTV“ noch bei „AUF1“ vorliege, sie bestenfalls als juristische Laien zu benennen wären.

 

Straferkenntnis „RTV“ vom 16. Dezember 2024

Der Geschäftsführer von  „RTV“ wurde gem. § 64 Abs. 3 Zif 2 AMD-G in Verbindung mit  §16 und § 19 VstG mit einer Strafe von € 1500.- und € 2500.- also insgesamt € 4000.-  behängt. Nach dem Verwaltungsstrafgesetz sind zuzüglich € 1.100.- zu begleichen. Der zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf € 5.100.-

  

Straferkenntnis „AUF1“  Obmann vom 12. Dezember 2024

Der Obmann  des Vereins „AUF1“ wurde gem. § 64 Abs. 3 Zif 1 AMD-G in Verbindung mit  §16 und § 19 VstG mit einer Strafe von € 5000.- behängt. Nach dem Verwaltungsstrafgesetz sind zuzüglich € 500.- zu begleichen, somit insgesamt ein Betrag in der Höhe von € 5.500.-

  

Straferkenntnis „AUF1“  Stv. Obmann vom 12. Dezember 2024

 Der Stv-Obmann des Vereins „AUF1“ wurde  gem. § 64 Abs. 3 Zif 1 AMD-G in Verbindung mit  §16 und § 19 VstG mit einer Strafe von € 2000.- behängt. Nach dem Verwaltungsstrafgesetz sind € 200.- zu zahlen, somit insgesamt ein Betrag in der Höhne von € 2.200.-

Der Strafrahmen beläuft sich auf dem unteren Niveau, das Höchstmaß liegt bei € 40.000.- Die Straferkenntnisse werden teilweise bekämpft und haben daher noch keine Rechtsgültigkeit erlangt.

 

Stefan Magnet äußerst sich dazu am 18.12.2024 auf „telegram“

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Nachtrag zu Kommentar von Stefan Magnet  (03. Jänner 2025)

Typisch für einen Stefan Magnet von „AUF1“ ist der Umgang mit der Wahrheit. Es ist unrichtig, dass derartige Vorgänge bei Medien täglich stattfinden.  Fast alle Medien kaufen Beiträge zu. Diese fließen bei seriösen Medien in die eigene Redaktion ein. Man ist also von Anfang an informiert, welche Beiträge gesendet werden. Nicht so bei „RTV“ und „AUF1“. „RTV“ gab „AUF1“ unkontrolliert freien Platz, um als selbständiges Medium terrestrisch ausstrahlen zu können. „RTV“ erfuhr immer erst im Nachhinein, was „AUF1“ ausstrahlte. Und genau dieser Vorgang widerspricht der herrschenden Rechtslage, weil „AUF1“ keine Lizenz zum terrestrischen Senden hatte. Hauptsache Stefan Magnet verdreht die Wahrheit, um sich wieder einmal selbst zum Opfer stilisieren zu können.

 

Anmerkung:

„RTV“-Regionalfernsehen e.U  FN 509575a

„AUF1“ –Verein  ZVR 1109251094

Bescheid KommAustria vom 22. 06.2023 Koa 2.300/23-017, KOA 2.300-23-016

Straferkenntnis KommAustria vom 12.12.2024 Koa 2.300/24-024

Straferkenntnis KommAustria vom 12.12.2024 Koa 2.300/24-025

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