Strache verliert Prozess


Das Glück ist ein Vogerl und dieses Vogerl war schon lange nicht mehr bei ihm. Der ehemalige Bundesparteiobmann H.C. Strache verliert schon wieder ein Gerichtsverfahren, diesmal gegen seinen ehemaligen Günstling Dominik Nepp, Obmann der FPÖ Wien.  Der darf nämlich Strache Betrug im Zuge der Spesenaffäre mit Strache in Verbindung bringen. Der OGH entschied, wie die Gerichte zuvor, dass die Äußerungen Nepps auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen. Strache gefällt dieser Entscheid naturgemäß ganz und gar nicht. Er schweigt lieber darüber.

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Strache ist enttäuscht

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Vor der Wien-Wahl im Jahr 2020 verkündete Strache lauthals: „Dominik Nepp habe mit seiner Aussage eine rote Linie bei Weitem überschritten, was ich mir als unbescholtener Bürger, der keinerlei strafbare Handlungen gesetzt hat, nicht länger gefallen lassen kann und will.“ Deshalb habe er Dominik Nepp auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung geklagt und eine einstweilige Verfügung gegen Nepp beantragt.

In Zeitungs- und ORF-Interviews warf Dominik Nepp dem exParteifreund vor „einen Betrug, einen Spesenbetrug“ begangen zu haben. Geschädigt sei die FPÖ, das Bundeskriminalamt ermittle. Es sehe so aus, dass es nicht nur um einen Mietkostenzuschuss gehe, sondern der „Krimialfall“ sei, das sich jemand durch gefälschte Rechnungen sein Privatleben, sein Luxusleben, finanziert habe.

Strache sah darin unwahre Behauptungen, die ihn in Misskredit bringen sollten. Doch aus der einstweiligen Verfügung wurde nichts. Sämtliche Instanzen lehnte diese ab und der Oberste Gerichtshof gab dazu eine bemerkenswerte Begründung ab.

Dominik Nepp habe Strache keine strafbaren Handlungen im Sinne einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Täuschung, Betrug oder Urkundenfälschung vorgeworfen; vielmehr seien die Äußerungen im Wahlkampf vor dem Hintergrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens getätigt worden.  Anhand des bescheinigten Sachverhaltes beruhen die Vorwürfe auf einen ausreichendem Tatsachensubstrat.

Betrug könne viele Bedeutungen haben: So werde die listige Irreführung als „zivilrechtlicher Betrug“ bezeichnet, obwohl nicht auch ein strafrechtlicher Betrug vorliegen müsse. Im Duden werde er als „bewusste Täuschung“, Irreführung einer anderen Person“ definiert. Als Synonyme gälten „Bauernfängerei“, „Gaunerei“ und „Prellerei“. Nach der Rechtssprechung sind auch die Begriffe „Rechtsbrecher“ und „rechtswidriges Verhalten“ nicht als Vorwurf von Straftaten anzusehen.

Nepps Äußerungen gegen Strache sind daher „als zulässig wertende Äußerung anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen“.

Da Politiker erhöhter Kritik unterworfen sind, soweit sie in öffentlicher Funktion handeln, genügt im Rahmen politischer Auseinandersetzungen bereits ein „dünnes Tatsachensubstrat für die Zulässigkeit einer Wertung“.

Nepp habe in seinen Vorwürfe auch ausdrücklich auf ein laufendes Verfahren und auf Ermittlungen des Bundeskriminalamtes verwiesen, sodass er keine eindeutige Schuldannahme geäußert habe. Außerdem müsse davon ausgegangen werden, dass der Öffentlichkeit während des Wiener Wahlkampfs bekannt gewesen sei, dass gegen Strache Ermittlungen liefen und dass dieser seine Schuld bestritt, so der OGH in seinem Entscheid vom 15. März 2021 zu 6 OB 32/21f  (6Ob32/21f)

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20210315_OGH0002_0060OB00032_21F0000_000/JJT_20210315_OGH0002_0060OB00032_21F0000_000.html

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Der ORF berichtet in seiner online-Ausgabe vom 03. Mai 2021

OGH: Nepp darf Strache Betrug vorwerfen

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp darf seinen einstigen Bundesobmann Heinz-Christian Strache weiter mit Betrug im Zuge der Spesenaffäre in Verbindung bringen. Das bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH).

Eine Klage Straches wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung war bereits im November 2020 vom Handelsgericht abgewiesen worden. Der OGH bestätigte das Urteil, berichtete die „Presse“ am Montag. Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt.

Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte bereits das Handelsgericht. Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden.

„Betrug“ mit vielen Bedeutungen

„Dieser Auffassung tritt der Oberste Gerichtshof bei“, heißt es laut „Presse“ nun in einem Beschluss, mit dem das Höchstgericht Straches Revisionsrekurs zurückweist. „Betrug“ kann demnach viele Bedeutungen haben. Auch für den OGH sind Nepps Äußerungen gegen Strache „als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen“.

Quelle: https://wien.orf.at/stories/3102046/ 

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Die Presse unterzieht Straches verlorenen Prozess einer Rechtsanalyse (3. Mai 2021)

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