EX-Nationalratspräsidentin Kitzmüller angezeigt
|Die ehemalige dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller wurde von einem Wiener Anwalt wegen Amtsmißbrauch bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Für den Anwalt steht der Verdacht des Amtsmißbrauchs im Raum, da Kitzmüller eine Abstimmung gegen die Identitären im Parlament als abgelehnt erachtet hatte.
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Wien – Eine Abstimmung im Nationalrat Ende September zur Auflösung von Vereinen der Identitären sorgt weiter für Wirbel. Ein Wiener Anwalt hat jetzt eine Anzeige gegen die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) eingebracht – wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Kitzmüller hatte die Abstimmung als abgelehnt gewertet, was sich durch „Addendum“-Recherchen als falsch herausstellte.
Der Entschließungsantrag stammte von der Liste Jetzt. Es ging um die Aufforderung an den Innenminister, die Vereine der Identitären aufzulösen. SPÖ und FPÖ (vor der Wahl Ende September noch mit einer Mehrheit ausgestattet) stimmten gegen den Antrag, ÖVP, Neos und Liste Jetzt dafür. Es waren jedoch einige Mandatare nicht im Raum, und die Abstimmung endete letztlich mit fotografisch dokumentierten 70 Stimmen für und 67 Stimmen gegen die Entschließung.
Rechtsanwalt zeigt an
Die damalige Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) bemerkte das offensichtlich nicht. „Das ist die Minderheit, abgelehnt“, stellte sie fest. Formal blieb es auch dabei: Das festgestellte Abstimmungsergebnis wurde in der Sitzung nicht in Zweifel gezogen und auch nicht beeinsprucht, als das amtliche Protokoll zur Einsicht auflag. Damit ist es gültig.
Ein Wiener Rechtsanwalt will diesen Abstimmungsfehler allerdings nicht hinnehmen und brachte nun eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Der Anzeiger sei ein „Organ der Rechtspflege“, hieß es in einer Aussendung. Als solches „ist der Anzeiger verpflichtet, Mängel in der Rechtspflege bei der zuständigen Stelle anzuzeigen“.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte die fehlerhafte Entscheidung am Freitag im ORF als „Tatsachenentscheidung“ bezeichnet – wie im Fußball eine Entscheidung des Schiedsrichters. Gleichzeitig sprach er sich in Zukunft für eine elektronische Abstimmungsanlage im Parlament aus, damit solche Fehler nicht mehr passieren könnten. (APA, 27.10.2019)
Quelle: APA
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Nachtrag 29. Oktober 2019
Kitzmüller bedauert Abstimmungsfehler in Parlament
Die frühere Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) bedauert die unter ihrem Vorsitz geschehene Abstimmungspanne. „Es tut mir furchtbar leid, dass das passiert ist. Mir ist nicht bewusst gewesen, dass das so knapp ist“, sagte Kitzmüller heute in den „Oberösterreichischen Nachrichten“.
Kitzmüller hatte am 25. September einen Entschließungsantrag, der den Innenminister aufforderte, die Vereine der rechtsextremen Identitären aufzulösen, als abgelehnt gewertet, obwohl wider Erwarten mehr Abgeordnete dafür als dagegen gestimmt hatten. Praktische Konsequenzen hat die Panne nicht, denn Entschließungsanträge sind rechtlich unverbindlich. Dass sie die Identitären schützen wollte, wies Kitzmüller zurück: „Ich hatte hier überhaupt keine Absicht.“
Juristische Folgen unwahrscheinlich
Der Fehler sei niemandem aufgefallen, es sei alles sehr schnell gegangen und vom Vorsitz aus habe sie die Situation nicht genau überblicken können, sagte Kitzmüller: „Im Ausweichquartier der Hofburg ist es aufgrund der 180-Grad-Perspektive unübersichtlicher geworden.“
Die Abstimmungspanne wird wohl trotz der Anzeige eines Wiener Anwalts ohnehin ohne juristische Folgen bleiben. Und zwar auch dann, wenn – was Experten bezweifeln – tatsächlich ein Amtsmissbrauch vorliegen sollte. Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst (RLW) des Parlaments weist in einer von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) in Auftrag gegebenen Stellungnahme darauf hin, dass die Verkündigung des Abstimmungsergebnisses als „im Beruf als Mitglied des Nationalrates gemachte mündliche Äußerung“ zu werten sei: „Sie fällt somit unter die berufliche Immunität.“
Auch ohne Immunität kaum Folgen
Laut Bundesverfassung (Art. 57 B-VG) dürfen Abgeordnete „wegen der in diesem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden“. „Strafrechtliche Verfolgung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit sind in Fällen der beruflichen Immunität ausgeschlossen“, heißt es in der Einschätzung. Das gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat.
Im Übrigen weisen die Experten darauf hin, dass Kitzmüller auch ohne die Immunität wohl kein Ungemach drohen würde. Denn der angezeigte Amtsmissbrauch verlange den Vorsatz, einen anderen durch den wissentlichen Missbrauch der Amtsgewalt an seinen Rechten zu schädigen. Zudem gelte die Strafbestimmung nur für Beamte und nicht für Amtsträger.
Quelle: https://orf.at/#/stories/3142416/
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