Karl Öllinger vor Gericht
|Nicht jeder Gruss ist ein „Hitlergruß“ und nicht jeder „Hitlergruß“ ist ein Gruß.
Diese Feinheit in der sprachlichen Argumentation ließ der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete und nunmehrige Pensionist Karl Öllinger sehr oft und immer wieder schmerzlich vermissen. Nun traf ihn ein Richterspruch knallhart ins Eingemachte. Karl versteht die Welt nicht mehr und geht in Berufung.
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Karl Öllinger, ehemaliger grüner Nationalratsabgeordneter
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Das Schmerzliche an der Sache ist, dass ausgerechnet der recht extreme schlagende Burschenschafter von der Arminia Czernowitz zu Linz- Michael Schilchegger – , der mit dem entorderten Linzer FPÖ-Vizebürgermeister Detlef Wimmer – ebenfalls schlagender Burschenschafter der Arminia Czernowitz – eine Kanzleigemeinschaft in Linz Urfahr bildet – oder bilden will -, den ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger in die Knie zwang. Warnungen hätte Karl – auch von uns – ja genügend erhalten, aber Warnungen akzeptierte Karl nur selten. Das war schon immer sein Problem. Übrigens ist das auch ein Phänomen der Grünen von damals gewesen, bis sie aus dem Parlament flogen. Schade, weil der Kampf gegen Faschismus und Neonazismus grundsätzlich zu unterstützen ist und die FPÖ – wie allgemein bekannt sein sollte – durch und durch keine demokratische, sondern eine rechtsextreme Partei ist.
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ORF
19. Sept. 2019
Öllinger wegen übler Nachrede verurteilt
Der ehemalige Grün-Abgeordnete Karl Öllinger ist am Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz schuldig erkannt und zu einer Entschädigung von 1.500 Euro verurteilt worden.
Er hatte am 25. Jänner 2019 auf seiner Facebook-Seite zwei Fotos verbreitet, die ein Mitglied der deutschnationalen Burschenschaft Gothia mit ausgestrecktem rechtem Arm zeigten. Damit habe Öllinger dem Mann zu Unrecht nationalsozialistische Wiederbetätigung unterstellt, befand das Landesgericht.
Entscheidung nicht rechtskräftig
Öllingers Rechtsvertreterin Maria Windhager wird dagegen Berufung einlegen, wie sie nach der Verhandlung mitteilte. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig. Die Fotos waren während einer sogenannten Donnerstags-Demo entstanden, die wöchentlich gegen die türkis-blaue Regierung ausgerichtet wurden. Als die Demonstranten das Gebäude passierten, in dem die Gothia untergebracht ist, zeigte sich am Fenster ein Mann mit einer Geste, die von Beobachtern als Hitler-Gruß interpretiert wurde.
In Wahrheit habe der Mann unter den Demonstranten Schulfreunde erkannt und diesen zugewunken, erklärte dazu nun dessen Anwalt Michael Schilchegger im Landesgericht. Wie Schilchegger betonte, habe die Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten kein Verfahren wegen Verdachts in Richtung nationalsozialistischer Wiederbetätigung eingeleitet. Im Übrigen sei der Betroffene damals auch nicht Mitglied der Gothia gewesen, was sich zwischenzeitlich zwar geändert habe. Er übe aber „keine wie immer geartete Vereinsfunktion aus“, sagte Schilchegger.
Öllinger: „Habe nichts Unwahres verbreitet“
Die Fotos mit der missverständlichen Geste des Burschenschafters hatten sich über Twitter und Facebook verbreitet. Der Burschenschafter klagte in weiterer Folge mehrere Personen – darunter auch die Nationalratsabgeordnete Alma Zadic –, die die Aufnahmen kommentiert und ihn in die Nähe zur NS-Wiederbetätigung gerückt hatten. Eine Klage ereilte auch den langjährigen Grün-Politiker Öllinger, der auf seiner Facebook-Seite die Bilder folgendermaßen kommentierte: „Das sind die, die sich heute beim Burschi-, äh Akademikerball der FPÖ versammeln. Zum Kotzen!“
Für seine Anwältin Maria Windhager waren diese Anmerkungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Öllinger habe „nichts Unwahres verbreitet“ und keine strafrechtliche Bewertung vorgenommen. Öllinger selbst – inzwischen Pensionist – meinte im Landesgericht, er sei „wie viele andere Menschen“ erschrocken, als er die Fotos in den sozialen Netzwerken entdeckte:.
Richter sah Verdacht „konstruiert“
Richter Stefan Romstorfer sah das anders. Öllinger habe mit dem Verbreiten der beiden Bilder „zumindest den Verdacht der Wiederbetätigung erweckt“, stellte er in der Urteilsbegründung fest. „Die Geste kann man nicht anders verstehen, als dass hier allenfalls der Hitlergruß gezeigt wird“, meinte der Richter. Im Übrigen bemerkte der Richter, der Wiederbetätigungsverdacht sei grundsätzlich „konstruiert“ worden. Das zeige sich bei Durchsicht der gesamten Foto-Strecke.
Quelle: https://wien.orf.at/stories/3013662/
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Karl Öllinger nimmt auf seiner faceboook-Seite zur Causa wie folgt Stellung
Weil ich das Foto eines Burschenschafters, auf dem dieser seine Hand in einer nicht unproblematischen Geste aus dem Fenster der Gothenbude hinaushält, im Jänner dieses Jahres auf Facebook veröffentlicht habe und dazu diesen Text veröffentlicht habe: „Das sind die, die sich heute zum Burschi-, äh Akademikerball versammeln. Zum Kotzen!“, hat mich dieser Bursche geklagt- und in erster Instanz Recht erhalten!
Grotesk: weil ich das Foto veröffentlicht habe, das er zuvor selbst veröffentlicht hat ( aber nicht von ihm stammt), hat er mich auch geklagt. Dieser Klagsteil wurde abgelehnt, aber für den Text ( in dem kein Name vorkommt, aber auch kein Vorwurf der Wiederbetätigung) wurde ich zu einer Geldbuße von 1.500 Euro verurteilt.
Wenn dieses Urteil Schule macht, dann sind unausgesprochene Gedanken nicht mehr so einfach möglich!
Ich berufe!
Anmerkung unsererseits: Karl Öllinger verkennt in seiner Stellungnahme den Tatbestand der „Üblen Nachrede“. Wie das Gericht zu Recht erkannte, sei der Tatbestand der Wiederbetätigung grundsätzlich konstruiert worden und genau dieses Konstrukt habe Karl Öllinger vor Gericht zu verantworten.
Öllinger beruft, die zweite Instanz wird entscheiden. Bis dahin gilt natürlich für alle die Unschuldsvermutung.
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Link
Detlef Wimmer (ehemals FPÖ-Vizebürgermeister von Linz) wird Rechtsanwalt-Anwärter in neuer Kanzlei von Freund Schilchegger.
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/wimmer-wird-rechtsanwalt-anwaerter-in-neuer-kanzlei-von-parteifreund;art66,3106379
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