Wolfgang Klinger (FPÖ) schwer angezählt
|„Die FPÖ wechselt nur das Personal aus. Dahinter steckt die selbe braune, rechte Soße wie eh und je. Daran ändern auch Historikerberichte nichts“ Georg Brockmeyer SPÖ (Landesgf. der SPÖ OÖ) in Richtung Wolfgang Klinger von der FPÖ.
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Klinger Wolfgang Landesrat OÖ (FPÖ)
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Wolfgang Klinger ist FPÖ-Bürgermeister in Gaspoltshofen und Landesrat in OÖ. Er übernahm im Juni 2019 das Amt von seinem Vorgänger dem recht extrem verhaltensauffälligen Elmar Podgorschek, der aufgrund seiner allzugroßen Sympathien für die deutsche AfD das politische Parkett verlassen musste und aus der Landespolitik entordert wurde.
Nun gab Wolfgang Klinger – anlässlich seiner 100 Tage in der Landesregierung – der Kronenzeitung ein Interview und das ausgerechnet zum Gedenken an den Ausbruch des „Zweiten Weltkrieges“. Klinger wettert im Interview gegen „Mischkulturen“ und tritt für die „Reinheit unserer Kultur und Identität“ ein. Was Klinger sich so denkt, hat er nun frei herausgeplaudert. Manfred Haimbuchner – sein Chef – ist wenig über das Interview erfreut und kündigte ein klärendes Gespräch mit Klinger an, was so viel heißen wird, wie „pass auf was du redest, gerade die FPÖ steht unter besonderer Beobachtung.“
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ORF
01. September 2019
Für FPÖ-Klinger Mischkulturen „kein Vorteil“
Ein Interview des Freiheitlichen Sicherheitslandesrates Wolfgang Klinger lässt aufhorchen. In der Sonntagsausgabe der Kronenzeitung wird Klinger unter anderem damit zitiert, dass Mischkulturen nicht vorteilhaft seien. Landeschef Manfred Haimbuchner kündigte ein „klärendes Gespräch“ an.
FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner kündigt laut Kronenzeitung ein klärendes Gespräch an. Klingers Formulierungen seien „in dieser Form nicht akzeptabel“ und seine Beurteilung des Staatsgrundgesetzes nicht zutreffend. Zur Intention Klingers sagte Haimbuchner: „Die inhaltliche und politische Stoßrichtung des Wolfgang Klinger ist eine, die antidemokratische Tendenzen von religiösen Fundamentalisten ablehnt und nicht grundsätzlich die Eigenheiten anderer Kulturen in Frage stellt“.
Klinger war im Mai für Elmar Podgorschek in die Landesregierung gekommen, nachdem dieser aufgrund eines problematischen Auftritts bei der deutschen AfD zurückgetreten war. Mehr in Klinger wird neuer FPÖ-Landesrat (ooe.ORF.at; 21.5.19)
SPÖ: ÖVP muss sich Zusammenarbeit mit FPÖ überlegen
„Die FPÖ wechselt nur das Personal aus. Dahinter steckt die selbe braune, rechte Soße wie eh und je. Daran ändern auch Historikerberichte nichts“, so Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer in einer Medienaussendung am Sonntagvormittag. Und Landeshauptmann Thomas Stelzer forderte er auf, sich die Zusammenarbeit mit der FPÖ zu überlegen.
Grüne: Konsequente Reaktion von LH gefordert
Rudi Anschober (Grüne) kündigte in einer Aussendung Sonntagmittag an, Klingers Aussagen am Montag in der Landesregierung zum Thema zu machen. Außerdem erwartet sich Anschober vom Landeshauptmann eine „konsequente Reaktion“. „In unserem Integrationsleitbild haben wir das gute Miteinander festgeschrieben, das auf den Respekt voreinander und einen respektvollen Umgang aufbaut. Die Aussagen von LR Klinger sind genau das Gegenteil. Diese auch von den Identitären verbreiteten Verschwörungstheorien haben in der oö. Landesregierung keinen Platz“, so Anschober.
Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3010912/
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Krone
01. September 2019
Klinger zitiert das Staatsgrundgesetz und zeigt sich darin wenig sattelfest:
„Krone“: „Mischkulturen“ ist das ein anderes Wort für „Multi-Kulti“?
Klinger: Ja, „Multi-Kulti“. Wir haben bereits in Österreich massivste Probleme, vor allem demografisch. Und im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes steht ja ganz eindeutig drin: Der Staat ist unverbrüchlich dazu verpflichtet, die Volksstämme, in dem Fall seinen Volksstamm, in Nationalität und Sprache, sprich Identität, zu erhalten. Das kommt aus der Monarchie, 1867.
(Anmerkung der Redaktion: Genau das Gegenteil ist gemeint, Art. 19 StGG diente dem Schutz der nichtdeutschen Minderheiten). Und da entfernen wir uns immer mehr. (Er betont:) Dem – muss – Einhalt – geboten – werden.
Wolfgang Klinger will Abschottung der deutschen Rasse:
„Krone“: Sollte man denn die Zuwanderung einfach komplett stoppen?
Klinger: Wenn jetzt Kulturen zu uns kommen, die im Verhältnis Männer-Frauen zum Beispiel ganz anders sind; wenn diese Kulturen eine Mehrheit bei uns kriegen, dann wird auch die ganze Sicherheitsthematik immer schwieriger werden. Weil es da ganz gravierende Unterschiede gibt. Und das Zweite, wo ich auch sage, dass man extrem aufpassen muss, ist, wenn eine Religionsgruppe die Trennung von Staat und Kirche nicht anerkennt, letztendlich der Religionsführer gleichzeitig Staatsoberhaupt ist. Wenn diese Religionsgruppe überdimensional in Österreich in den Vordergrund tritt, dann wird die Sache all dessen, was wir dazu beigetragen haben, dass wir so ein prosperierendes demokratisches Land geworden sind, schwerstens gefährdet. Da werde ich meine ganze Kraft als Politiker einsetzen, dass ich das verhindere. Das wird eine Megaaufgabe, eigentlich die größte Aufgabe überhaupt.
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„Krone“ 01. 09 2019 – Interview mit Klinger (FPÖ) anlässlich 100 Tage im Amt
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Das ganze Interview können sie hier nachlesen: https://www.krone.at/1987651
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Staatsgrundgesetz
Das Staatsgrundgesetz ist das einzige Gesetz, das von der Monarchie im Jahr 1918 in die neu gegründete Republik Österreich übergeführt und Bestandteil der österreichischen Bundesverfassung wurde.
Art 19 Staatsgrundgesetz bezieht sich auf Minderheiten, die in einem Staat wohnen und hält fest, dass alle Volksstämme des Staates gleichberechtigt sind und dass der Staat für die Einhaltung des Schutzes der Minderheiten verpflichtet ist.
Art. 19 Staatsgrundgesetz
Artikel 19. Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache. Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt.
In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme die erforderlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12000058
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