„Mampfi“ (FPÖ) muss zurückrudern


Manfred Haimbuchner (FPÖ), Wohnbaureferent in OÖ, weist jede Schuld von sich.

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Manfred Haimbuchner (FPÖ)

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Natürlich gibt der Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner „Mampfi“ (FPÖ) anderen die Schuld über das verpfuschte OÖ Wohnbeihilfegesetz. Jetzt muss er, nach gerichtlichen Klagen, extrem kritischer Medienberichte und Rügen der Volksanwaltschaft, zurückrudern. Für Bezieher einer Alters- oder Invaliditätspension soll die Verpflichtung zum Nachweis des Einkommens und der Deutschprüfung nun wieder gestrichen werden. Nicht er trage darüber die Verantwortung, dass es durch dieses Gesetz zu Diskriminierungen gekommen sei, so Haimbuchner, sondern die jahrelang verfehlte Integrationspolitik seiner Vorgänger.

siehe auch:

„Mampfis“ Sauereien

 

Die OÖN berichten:

23. August 2019

LINZ. Auflagen für Drittstaaten-Angehörige mit langem Aufenthalt werden entschärft.

Nach einem kritischen Bericht der Volksanwaltschaft und gerichtlichen Klagen mehrerer Betroffener wird es eine Änderung im oberösterreichischen Wohnbeihilfegesetz geben. Konkret geht es um jene 2018 eingeführte Bestimmung, wonach Drittstaaten-Angehörige für den Bezug der Wohnbeihilfe eine Mindestaufenthaltsdauer in Oberösterreich in den vergangenen fünf Jahren, in diesen zumindest 54 Monate Erwerbsarbeit und, durch schriftliche Prüfung, Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen müssen.

Das betrifft bisher auch Personen, die schon seit Jahrzehnten im Land leben – und bereits in Pension sind bzw. Schwierigkeiten haben, die Deutschprüfung aus gesundheitlichen Gründen zu absolvieren. Solchen Personen wurde die Wohnbeihilfe gestrichen, was die Volksanwaltschaft als „diskriminierend“ bewertete. Nun werde es eine Änderung des Wohnbeihilfegesetzes geben, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FP).

Für Bezieher einer Alters- oder Invaliditätspension soll die Verpflichtung zum Nachweis des Einkommens und der Deutschprüfung wieder gestrichen werden. Beides sei in diesen Fällen „nicht zielführend“, man habe mit der Bestimmung die Absicht gehabt, „die Arbeits-Integration zu fördern“. Die Gesetzesänderung solle noch im Herbst erfolgen, voraussichtlich auf Antrag der Landesregierung im Landtag. Eine Korrektur forderte in den vergangenen Wochen auch mehrfach Grünen-Landesrat Rudi Anschober.

Den Vorwurf der „Diskriminierung“ durch die Landesverwaltung, den die Volksanwaltschaft erhob, weist die Wohnbauabteilung in ihrer Antwort zurück: die Volksanwaltschaft könne nur Verwaltungsabläufe kritisieren, nicht Gesetze. (bock)

Quelle: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/korrektur-bei-wohnbeihilfe;art4,3158661 

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Aussendung der „Grünen OÖ“ zum Thema

25. August 2019

In einer Aussendung begrüßt der grüne OÖ-Landesrat Rudi Anschober die Rücknahme der Diskriminierung, aber es bleiben dennoch Betroffene zurück, für die die Diskriminierung weiterhin gilt. Etwa Alleinerzieherinnen, Eltern behinderter Kinder, Analphabet/innen. Es braucht daher mehr – nämlich eine vollständige Streichung aller Diskriminierungen in der oö. Wohnbeihilfe durch eine Umsetzung aller Empfehlungen der Volksanwaltschaft und eine rückwirkende Umsetzung“.

Er werde daher in der nächsten Regierungssitzung am 2. September beantragen, dass:
• alle Empfehlungen der Volksanwaltschaft umgesetzt werden
• alle Diskriminierungen gestrichen werden
• alle Änderungen rückwirkend seit 1.1.2018, dem Datum der Verschärfungen, umgesetzt werden.

Dass damit die FPÖ unter Manfred Haimbuchner keine Freude haben wird, ist bereits jetzt zu erkennen, steht doch diese Partei mehr für Heimattreue und weniger für Menschenrechte.

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Link:

Aussendung von Rudi Anschober (Grüne) Integrationslandesrat

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190825_OTS0004/anschoberwohnbeihilfe-nach-teilerfolg-nun-antrag-in-landesregierung-fuer-vollstaendigen-abbau-der-diskriminierungen-bei-der-wohnbeihilfe 

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