Geht´s ins Häf´n „Hatse“?


Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTa) hat einen Akt eröffnet. Unter der Zahl 17 St 2/19p nimmt die Justiz ein blaues Trio ins Visier. „Die drei Dreisten„, wie „profil“ es tituliert, stehen im Fokus der Ermittlungen, Johann Gudenus, H.C. Strache und der bis dahin völlig unbekannte Wiener Rechtsanwalt und Nationalratsabgeordnete Markus Tschank, stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen.

Daneben  soll es noch eine Reihe von Unternehmen geben, die als mögliche Täter der Justiz wohl Rede und Antwort stehen werden müssen. Immer wieder genannt werden die Waffenschmiede  Glock GmbH, der Glücksspielkonzern Novomatic AG und der Immobilienkonzern Signa Holding, weil sie eben Strache im „Ibiza-Video“ frank und frei als Unterstützer der FPÖ unter Umgehung gesetzlicher Vorgaben nannte. Strache hat bekanntlich angedeutet, dass über „gemeinnützige Vereine“ mutmaßlich illegale Parteispenden an die FPÖ geflossen seien.  Die Staatsanwaltschaft will darin Untreue (§ 153 StGB), Anstiftung zur Untreue (§ 12 zu § 153 StGB) und Vorteilsannahme zur Beeinflussung erkannt haben. Die Vorteilsannahme betrifft nur Amtsträger, die sich in ihren Amtsgeschäften beeinflussen lassen und im Gegenzug eben Vorteile lukrieren oder sich zumindest solche versprechen lassen. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre. (§ 306 StGB) Und Strache als Politiker ist eben so ein Amtsträger

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung und Strache vermeint im Nachhinein, dass das alles nur eine Prahlerei gewesen wäre, nichts an der Sache dran sei und er nie niemals Versprechungen gemacht habe. Allerdings liegen bereits erste Beweise vor und das seit 2018. Der von allen Ämtern zurückgetretene und aus der FPÖ ausgetretene Johnann Gudenus habe nachweislich einen Wiener Manager ersucht, an einen FPÖ-nahen Verein zu spenden. Die Firma des Managers ist später in Konkurs gegangen. Damit könnte das Delikt der Anstiftung zur Untreue erfüllt sein.

Markus Tschank war der Finanzexperte der Partei. Sein Name taucht in vielen FPÖ-nahen Vereinen auf, an die Gelder geflossen sein sollen. Kolportiert wird eine Summe von etwa                   € 600.000.- . Ein beträchtliches Sümmchen, das einen schwerwiegenden Einfluss auf den Strafrahmen hat – nämlich bis zu 10 Jahre – liegt doch die  Obergrenze eines leichteren Verbrechens bei € 300.000.- .  Tschank wehrt sich gegen die Verdächtigungen mit Händen und Füßen. „Es seien weder direkt noch indirekt Gelder von Vereinen zur FPÖ geflossen“ sagt Tschank. Das müssen sie auch nicht, es genügt bereits wenn diese gemeinnützigen Vereine nur die Kosten von FPÖ-Veranstaltungen übernehmen oder die Kosten für Plakatwerbung.

Und was die Spender betrifft, so wurde das Geld aus dem Kapital der jeweiligen Firmen entzogen, über die die Spender nur verfügen durften. Auch die Kassierin eines Supermarktes darf sich oder andere nicht bereichern, weil das Geld eben nicht ihr, sondern der Firma gehört, ihr gleichsam anvertraut wurde. Und genauso verhält es sich bei großen Konzernen. Die WkSTA drückt es juristischer aus. „Die unbekannten Manger hätten somit „Ihre Befugnis über das Vermögen der von ihnen vertretenen Unternehmen wissentlich missbraucht und dadurch die Unternehmen geschädigt“.

Obwohl Strache die Aussagen inzwischen dementiert hat, erklärten Signa und Novomatic dem Standard gegenüber, dass man derzeit rechtliche Schritte gegen den Ex-FPÖ-Chef überlege. Nur Glock will von einer Klage nichts wissen. Sie geben sich mit der Entschuldigung eines Strache zufrieden.

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