FPÖ verurteilt
|FPÖ muss wegen übler Nachrede € 12.000,- bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das selbsternannte Wahrheitsmagazin „Wochenblick“ schweigt dazu.
.
Johann Gudenus (FPÖ) muss zahlen
.
Kleine Zeitung online
29. Jänner 2019
Wegen Online-Artikeln, die dem oberösterreichischen Landesrat Rudi Anschober (Grüne) vorwarfen, einen Terrorsympathisanten zu unterstützen und als Musterlehrling auszugeben, ist die FPÖ am Montag wegen übler Nachrede zur Zahlung von 12.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die FPÖ hat Berufung angekündigt.
Konkret geht es um acht – mittlerweile nicht mehr abrufbare – Artikel auf den Webseiten fpoe.at und fpoe-parlamentsklub.at. Darin erhoben Klubobmann Johann Gudenus und Generalsekretär Harald Vilimsky Vorwürfe gegen Anschober. Hintergrund war der Fall eines Asylwerbers, der in Oberösterreich eine Lehre macht und durch einen Besuch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen an seinem Arbeitsplatz eine gewisse Bekanntheit erlangte. Anschober setzte sich im Rahmen seiner Aktion „Ausbildung statt Abschiebung“ für den jungen Afghanen ein.
Die Freiheitlichen hatten den Lehrling angezeigt, weil er laut seinem Facebook-Profil mit der angeblichen Terrororganisation „Liwa Fatemiyoun“ sympathisiere. Wie sich herausstellte, gehörte das Profil aber jemand anderem, und die Ermittlungen gegen den Lehrling wurden binnen weniger Tage eingestellt, wenig später auch jene gegen den echten Inhaber der Facebook-Seite. Zwischen der FPÖ und dem Lehrling sei mittlerweile vor Gericht ein Vergleich erzielt worden, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde, berichtete seine Anwältin Maria Windhager der APA.
Im Fall Anschobers habe man zwar ebenfalls versucht, einen Vergleich zu erzielen, das sei aber nicht gelungen, erklärte Windhager, die auch den Landesrat vertreten hat. Ihm sei vorgeworfen worden, sich für einen Terror-Sympathisanten einzusetzen und ihn als Musterlehrling zu präsentieren. Auch sei ihm unterstellt worden, er habe nachträglich Änderungen bei Verlinkungen und Einstellungen vorgenommen. Der Richter habe den Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig verwirklicht gesehen, weil an der Geschichte „gar nichts gestimmt hat“, schilderte Windhager. Die FPÖ, die durch die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer vertreten war, hat auf Anfrage der APA angekündigt, Berufung einzulegen.
Anschober zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut, „dass das Gericht klare Grenzen gezogen hat und eine Politik der üblen Nachrede und Hetze“ damit keinen Platz haben dürfe. „Mit der üblen Nachrede gegen einen völlig unschuldigen Lehrling und auch meine Person wurde von Klubobmann Gudenus eine Grenze überschritten“, so der Landesrat. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, solle damit ein „kleiner Rechtshilfefonds für Lehrlinge“ dotiert werden.
*
siehe auch „Gudenus widerruft“ mit fortführenden Links
*
.
ORF
29.Jänner 2019
Üble Nachrede gegen Anschober: Schadenersatz
Die FPÖ wurde wegen Onlineartikeln, die Anschober vorwarfen, einen Terrorsympathisanten zu unterstützen und als Musterlehrling auszugeben, zu dem Schadenersatz verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die FPÖ kündigte Berufung an.
Streitpunkt: Artikel auf FPÖ-Websites
Konkret geht es um acht – mittlerweile nicht mehr abrufbare – Artikel auf den Websites Fpoe.at und Fpoe-parlamentsklub.at. Darin erhoben Klubobmann Johann Gudenus und Generalsekretär Harald Vilimsky Vorwürfe gegen Anschober. Hintergrund war der Fall eines Asylwerbers, der in Oberösterreich eine Lehre macht und durch einen Besuch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen an seinem Arbeitsplatz eine gewisse Bekanntheit erlangte. Anschober setzte sich im Rahmen seiner Aktion „Ausbildung statt Abschiebung“ für den jungen Afghanen ein.
Mit Lehrling bereits Vergleich ausgehandelt
Die Freiheitlichen hatten den Lehrling angezeigt, weil er angeblich laut seinem Facebook-Profil mit der angeblichen Terrororganisation Liwa Fatemiyoun sympathisiere. Wie sich herausstellte, gehörte das Profil aber jemand anderem, und die Ermittlungen gegen den Lehrling wurden binnen weniger Tage eingestellt, wenig später auch jene gegen den echten Inhaber der Facebook-Seite. Zwischen der FPÖ und dem Lehrling sei mittlerweile außergerichtlich ein Vergleich erzielt worden, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde, berichtete seine Anwältin Maria Windhager der APA.
Richter sah „üble Nachrede eindeutig verwirklicht“
Im Fall Anschobers habe man zwar ebenfalls versucht, einen Vergleich zu erzielen, das sei aber nicht gelungen, so Windhager, die auch den Landesrat vertreten hat. Ihm sei vorgeworfen worden, sich für einen Terrorsympathisanten einzusetzen und ihn als Musterlehrling zu präsentieren. Auch sei ihm unterstellt worden, er habe nachträglich Änderungen bei Verlinkungen und Einstellungen vorgenommen. Der Richter habe den Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig verwirklicht gesehen, weil an der Geschichte „gar nichts gestimmt hat“, so Windhager. Die FPÖ, die durch die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer vertreten war, kündigte an, Berufung einzulegen.
Anschober zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut, „dass das Gericht klare Grenzen gezogen hat und eine Politik der üblen Nachrede und Hetze“ damit keinen Platz haben dürfe. „Mit der üblen Nachrede gegen einen völlig unschuldigen Lehrling und auch meine Person wurde von Klubobmann Gudenus eine Grenze überschritten“, so der Landesrat. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, solle damit ein „kleiner Rechtshilfefonds für Lehrlinge“ dotiert werden.
FP-Landeschef Manfred Haimbuchner sagte in einer Reaktion auf das Urteil, dass die Causa auschließlich Sache der Bundes-FPÖ sei. Er habe bereits damals für die Landes FP klargestellt, dass die Anschuldigungen gegen Anschober nicht zutreffen würden.
Link:
- Terrorverdacht gegen Lehrling vom Tisch (ooe.ORF.at; 3.10.2018)
Quelle: https://ooe.orf.at/news/stories/2961362/
*
Sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohnehass.at
#Rudi Anschober, #Anschober #Johann Gudenus #Gudenus #Harald Vilimsky #Vilimsky #Lehrling #Musterlehrling