FPÖ verliert schon wieder


Die FPÖ verliert schon wieder gegen den Antifaschisten und extrem engagierten Kämpfer gegen Rechtsextremismus Uwe Sailer.

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Uwe Sailer

 

„In Anbetracht der Person des Uwe Sailer, der österreichweit als Aktivist gegen Rechtsradikalismus Bekanntheit erlangte, ist der Nachweis der subjektiven Tatseite nach § 3g nicht zu erbringen“ 

Staatsanwaltschaft Linz

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Am 29. Jänner 2018 haben wir auf „dahamist.at“ folgenden Artikel verfasst.

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NS-Devotionalien und Missbrauchsverdacht

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Das nahm die FPÖ-OÖ – in persona Birgitt Thurner – sie ist Pressereferentin der FPÖ-OÖ und eine sehr umtriebige, wie auch sehr wachsame Frau gegenüber politisch Andersdenkenden – zum Anlass, um gegen den Medieninhaber von „dahamist.at“ namens Uwe Sailer  mit 30. Jänner 2018 Anzeige beim Verfassungsschutz-OÖ nach dem Verbotsgesetz zu erstatten.

Die Pressereferentin schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren!
ich darf zur etwaigen Bearbeitung diese Information übermitteln. Uwe Sailer hat auf Facebook seit heute Nacht beigefügt Inhalte online gestellt. Es ist unserer Meinung nach zu prüfen, ob es sich um Wiederbetätigung oder um etwaige Verwaltungsstraftat handelt.

Hier der Link zu FB sowie in Daten anbei die Bildschirmfotos.

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=6802172480598&set=a
3270045644127003.1073741828.100004 5246592&type=3&theater

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen

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Das LV-OÖ, das ist der oberösterreichische Verfassungsschutz, nahm in diesem Fall umgehend die Ermittlungen auf und stürzte sich sogleich mit Feuereifer auf den Verfasser des Artikels bzw. den Medieninhaber von „dahamist.at„.

Das juristische Ergebnis aus den Ermittlungen war für den sachbearbeitenden Verfassungsschützer des LV-OÖ namens W.T. allerdings extrem niederschmetternd.

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Der Verfassungsschutzbeamte W.T.,  der in seinem Bericht auch einen Missbrauchsverdacht (!) gegenüber dem Medieninhaber äußerte, verfasste folgende Anzeige:
(Rechtschreib- und Grammatikfehler des Verfassungsschutzbeamten W.T. des LV OÖ werden, wie im Original wiedergegeben )

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Anzeige wegen Artikel NS-Devotionalien und Missbrauchsverdacht.

Bericht des LV-OÖ vom 09.02.2018, 12:49:26 Uhr

Vorfallszeit: 30.01.2018, 00:00 Uhr

Vorfallsort:  4020 Linz, Römerstraße 70, Beschreibung: Facebook-Account Uwe
Sailer

Am 30.01.2018 ging per Email eine Verdachtsmeldung der Landesspressereferentin
der FPÖ Birgitt Thurner (Die Freiheitlichen Oberösterreich), beim LVT OÖ ein.

In der Meldung wird Uwe Sailer (Nat.i.A.) verdächtigt, sich, durch ein auf
seiner Facebook Seite veröfentlichtes Posting, nach dem Verbotsgesetz strafbar
gemacht zu haben.
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Originaltext im Email:
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Sehr geehrte Damen und Herren!
ich darf zur etwaigen Bearbeitung diese Information übermitteln. Uwe Sailer
hat auf Facebook seit heute Nacht beigefügt Inhalte online gestellt. Es ist
unserer Meinung nach zu prüfen, ob es sich um Wiederbetätigung oder um etwaige
Verwaltungsstraftat handelt.

Hier der Link zu FB sowie in Daten anbei die Bildschirmfotos.

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=6802172480598&set=a
3270045644127003.1073741828.100004 5246592&type=3&theater

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen

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Anmerkung des Meldungslegers (W.T. des LV-OÖ)
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Im Bild ist anhand dem runden Symbol unter dem Namen Uwe Saler ersichtlich,dass das Posting zum Zeitpunkt der Erstellung für jedermann aufrubar war.Weiters war das Posting zu diesem Zeitpunkt von 10 Personen „geliked“ und einmal geteilt worden.

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Die Staatsanwaltschaft Linz äußert sich zur Anzeige des Verfassungsschutzes in zwei Schriftsätzen vom 02. März 2018 und 05. März 2018 folgendermaßen:

„Wie soeben telefonisch besprochen, wird das Einvernahmeersuchen vom 20.02.2018 (Anmerkung an das LV-OÖ Sachbearbeiter W.T.) in der Strafsache gegen Uwe Sailer zu ha. 20 St 39/18f hiemit zurückgezogen“.
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Die Einstellung erfolgt hinsichtlich § 3g Verbotsgesetz 1947, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Der Verdacht des Verbrechens nach § 3g 1. Fall VerbG 1947 durch Uwe Sailer dadurch, dass er in der Nacht zum 30. Jänner 2018 in Linz auf seiner Facebook-Seite ein für die Allgemeinheit zugängliches Posting mit dem Text

„Die FPÖ hetzt schon wieder. Mit von der Partie ist auch ihr FPÖ-Bundesparteiobmann H.C. Strache. Jetzt beißen sie sich an der SPÖ fest. Dabei hätte die FPÖ allen Grund leise zu treten und vor allem vor der eignen Tür zu kehren. Warum tut sie das nicht?“

samt Link zu der von ihm betriebenen Homepage 

www.dahamist.at/index.php/2018/01/29/ns-devotionalien-und-missbrauchsverdacht/

und darunter ein Bild des Reichsadlers mit Hakenkreuz postete sowie diesen Artikel jedenfalls bis zum 30.01.2018 auf seiner Homepage abrufbar hielt. Die Einstellung erfolgte mangels Nachweisbarkeit der subjektiven Tatseite.
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In einem internen Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft Linz vom 05. März 2018 heißt es dazu weiter:
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„Das Posten des Reichsadlers samt Hakenkreuz erfüllt zwar den objektiven Tatbestand nach § 3g erster Falle VerbotsG 1947; in Anbetracht der Person des Uwe Sailer, der österreichweit als Aktivist gegen Rechtsradikalismus Bekanntheit erlangte in Zusammenbau mit dem Text des Postings (und dem verlinkten Artikel auf der Homepage, der dort jedenfalls bis zum 30.01.2018 abrufbar war) ist jedoch der Nachweis der subjektiven Tatseite vorliegend nicht zu erbringen, weshalb das Verfahren ohne weitere Ermittlungen gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen war.“

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Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigt es:  ein aufrechter Demokrat kann niemals den Tatbestand nach dem Verbotsgesetz erfüllen, auch wenn es die FPÖ gerne anders sehen täte.

Das Übel liegt nicht in der Demokratie, das Übel liegt ausschließlich und nur in der FPÖ. Wann werden die Funktionäre dieser Partei das endlich kapieren?


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#FPÖ-Linz,  #Birgitt Thurner #Thurner

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