Andreas Gablier verliert vor OGH
|Gabalier kann nicht singen. Wir meinen das auch. PoPo-Wackeln ist zu wenig für das Konzerthaus.
Diese Ansicht vertritt vor allem die bekannte Schlagerkomponistin Hanneliese Kreißl-Wurth (69) aus Wels. Immerhin hat Hanneliese Kreißl-Wurth (HKW) so erfolgreiche Hits wie „Steirermen san very good“ geschrieben oder „Du bist a so a lieber Kerl“ und andere mehr. An die 2.000 Lieder stammen aus ihrer Feder. Gabalier sei nur deshalb so erfolgreich, weil die Marketingmaschinerie heutzugtage auch aus einem Nichts etwas manchen könne, zumal Andreas Gabalier zumindest mit seinem Unterkörper wackeln könne. Und nun ist Andreas Gabalier endgültig mit seiner Klage gegen den Konzerthaus-Chef vor Gericht abgeblitzt, wie der ORF berichtet.
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Andreas Gabalier kann nicht singen. Er verliert auch vor Gericht
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ORF online
26. Feb. 2018
Gabalier blitzt am OGH gegen Naske ab
Das Höchstgericht bestätigte laut einem Bericht der „Presse“ (Montag-Ausgabe) die Entscheidungen des Handelsgerichts Wien sowie des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, wonach die Aussagen von Naske über Gabalier in einem Interview durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.
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„Gender-Wahnsinn“ und Hymne ohne Töchter
Naskes Aussage, er hätte Gabalier im Konzerthaus nicht auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und das Konzerthaus treffe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, seien zulässig. Der OGH rief laut dem Bericht erneut bestimmte Aussagen des Sängers in Erinnerung, der etwa vom „Gender-Wahnsinn“ gesprochen und die Bundeshymne beim Grand Prix von Spielberg im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen habe.
„Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber – durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts – einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, beschieden die Richter.
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Gabalier zog Klage vor Handelsgericht zurück
In der nun ergangenen OGH-Entscheidung geht es um die Ehrenbeleidigungsklage, die Gabalier eingebracht hatte. Das Handelsgericht Wien hatte im Vorjahr eine einstweilige Verfügung abgewiesen – mehr dazu in – Gabalier mit Klage gegen Naske abgeblitzt. In weiterer Folge ging die Causa ans OLG Wien und später an den OGH – mehr dazu in – Gabalier blitzt auch in zweiter Instanz ab.
Am Handelsgericht selbst hat Gabalier aber die Klage vor kurzem zurückgezogen. „Die Klage wurde im Hauptverfahren am 7. Februar 2018 zurückgezogen“, bestätigte ein Sprecher des Handelsgerichts auf Anfrage von wien.ORF.at.
Quelle: http://wien.orf.at/news/stories/2897631/
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Wahrheitsmedium zeigt sich echt arg entrüstet
Das größte Wahrheitsmedium OÖ „Wochenblick“ berichtet entrüstet und kann und will nicht verstehen, dass kritische Meinungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Aufedeckerjournalistin Kornelia Kirchweger vom größten Wahrheitsmedium OÖ kommentiert und wirft dem Konzerthauschef Naske „offen ideologisch motivierte Anwürfe vor“. Wir zitieren selten aus einschlägigen Medien, aber bei soviel Wahrheitsvermittlung mussten wir einfach eine Ausnahme machen. Wir vertreten die Meinung, dass Andreas Gabalier mit seiner „Musik“ Geld verdienen kann, das heißt aber noch lange nicht, dass er auch wirklich etwas von guter Musik versteht und gute Musik machen kann. Aber seinen Zuhörern und Zuhörerinnen – viele von denen sind FPÖ-Wähler und einige auch „Wochenblick“-Leser – stört das nicht, genausowenig „Wochenblick“.
„Wochenblick“
26. Feb. 2018
Gericht schmettert Künstler-Klage ab
OGH: Wiener Konzerthaus-Chef darf jetzt Gabalier tadeln!
Der Wiener Konzerthauschef Matthias Naske darf laut jüngstem OGH-Urteil den erfolgreichen Volksrocksänger Andreas Gabalier weiterhin ausgrenzen, unterschwellig ins rechte Eck rücken und ihm sogar Auftritte in seinem Haus aus ideologischen Gründen absprechen!
Matthias Naske bezeichnete letztes Jahr in einem Interview den Auftritt von Gabalier im Konzerthaus als Fehler, denn das seien Signale. Man „müsse wissen, wer Gabalier ist, wofür er steht und dann abwägen“.
Das Konzerthaus ist übrigens ein privater, gemeinnütziger Verein und von Förderungen der öffentlichen Hand – sprich dem Geld der Steuerzahler – abhängig.
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Hubert von Goisern wäre bessere Wahl…
Auf den Einwurf des Interviewers, Gabalier begeistere doch viele Menschen für Musik, sagte Naske: „Das stimmt. Aber ich glaube, dass ein Hubert von Goisern hier sehr viel besser aufgehoben ist. Wir treffen auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, so harmlos ist das nicht. Auf der anderen Seite dienen wird auch keiner Ideologie“.
Der Auftritt Gabaliers habe dem Konzerthaus aber wahrscheinlich viel Geld gebracht, räumte Naske ein.
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Gerichte: Ausfälle Naskes gedeckt
Gabalier fühlte sich von dieser gar nicht so harmlosen Aussage, ins rechte Eck gedrängt. Er befürchtete auch wirtschaftliche Einbußen. Erste Konzertveranstalter hätten wegen des Interviews bereits Auftritte abgesagt, gab der Künstler bekannt.
Gabaliers Tonstudio und er gingen zu Gericht. Bezüglich der Ehrenbeleidigungsklage Gabaliers gegen Naske entschieden sowohl Handelsgericht als auch Oberlandesgericht Wien: Die Aussage des Konzerthauschefs sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
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OGH kritisiert Gabalier-Weltbild
Gabalier ging zum Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser bestätigte die Urteile ganz im Sinne der offen ideologisch motivierten Anwürfe Naskes. Man höre und staune: Gabalier habe immerhin von „Gender-Wahnsinn“ gesprochen. Er habe auch gesagt, die „Frau soll bei den Kindern bleiben“ oder „wenn man als Manderl noch auf Weiberl steht, hat man es mittlerweile schwer in diesem Land“.
Man rief Gabalier auch in Erinnerung, dass er den neuen Bundeshymnentext nicht akzeptiere und 2014 beim Grand Prix in Spielberg die alte Version („Heimat bis Du großer Söhne“) ohne Töchter gesungen habe. Der OGH verneinte auch, dass Naske mit seinen Aussagen Gabalier eine „verbotene, verpönte, rechte Ideologie“ unterstelle. Er sei damit nicht ins „rechte Eck“ gestellt worden.
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Auch Politiker müssen das aushalten
Gabalier habe sich mit diesen Aussagen in der Öffentlichkeit in die Nähe von Politikern gerückt – diese müssten auch einen höheren Grad an Toleranz zeigen. Gabaliers Einwand, dass diese strengen Regeln lediglich auf Politiker anzuwenden seien, gelte nicht.
Man verwies auf ähnliche Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte! zu Wissenschaftlern, die – etwa als Autoren in Zeitungen – an öffentlichen Debatten teilnehmen.
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Der gesunde Hausverstand tobt
Der Artikel wurde auf „Wochenblick“ 103 mal geteilt und mehr als 404 mal gelikt. Die Kommentare, viele der Poster sind uns als FPÖ-Wähler mit gesundem Hausverstand bekannt, sind zumeist hetzerisch.
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Maria Geyer: UNFASSBAR!!!
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Karl Pomper:
Wer ist dieser Naske ??? Sicher so ein politischer Günstling mit einem Haufen Geld der von unseren Linken hofiert wird.Hr.BM Kickl unsere Hoffnung liegt bei Ihnen
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Maximilian Franz Walter
Die Linken halten zusammen, egal ob “StaatsKünstler“ oder Justiz
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Manfred Kandler
Österreich ist schon sehr lange links versifft.
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Shelly-Gerti Schellauf
Unfaßbar! Da fehlen einem die Worte! Man solle in Zukunft für Konzerte im Konzerthaus keine Karten mehr kaufen !
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Herribert Lichtenegger:
Ein Urteil das auf die politische Gesinnung des Klägers beruht. Wow Parteigericht hat gesprochen, mich wundert das im Urteil nicht festgehalten wurde „in einem Konzerthaus darf nur derjenige auftreten dessen politische Gesinnung der des Veranstalters und der Gerichte entspricht. Man stelle sich vor ein Veranstalter mit freiheitlicher Gesinnung würde einen linken Staatskünstler abweisen, das aufheulen der Medien und Gerichte wäre grenzenlos. Ausgrenzung Diskriminierung und dergl würden die Titelseiten füllen. Nein ich bin kein Fan von Gabalier
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Hannes Czabal:
hoffentlich urteilt der OGH bei den linken, gruenen und roten genauso „unabhängig“ denn ansonst ist er fuer immer unglaubwuerdig und seine urteile in Zukunft fuer arsch und Friedrich.
Quelle:
https://www.facebook.com/wochenblick/posts/1657558524311157
https://www.wochenblick.at/ogh-wiener-konzerthaus-chef-darf-jetzt-gabalier-tadeln/
– aus rechtlichen Gründen können wir einschlägige Medien nicht verlinken –
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