Strafe gegen Arzt reduziert
|Arzt leugnete Holocaust: Strafe reduziert
Der Angeklagte hat im September 2016 in einem Brief an die Gemeinderatsmitglieder von Mauthausen unter anderem geschrieben, dass „der Holokaust (sic!) in den Gaskammern Hitlerdeutschlands eine infame Lüge sind, erfunden von den Zionisten, um uns schamlos ausbeuten zu können. Es steht somit fest, dass auch im KZ-Mauthausen keine Gaskammer war und niemand vergast worden ist.“ Er schließe das aus dem Bericht einer israelischen Monatszeitschrift, wonach der Holocaust „von 1925-1939 stattgefunden hat“.
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„Opferverhöhnende Hollywoodinszenierung“
In einem weiteren Brief an die Gemeinde verlangte er von dieser, „Stellungnahmen einzufordern, warum und in wessen Interesse im KZ-Mauthausen diese opferverhöhnende Hollywoodinszenierung 60 Jahre lang aufgeführt wurde und leider noch immer wird.“ Dem Schreiben beigelegt war ein NSDAP-Parteiprogramm.
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OGH verwarf Nichtigkeitsbeschwerde
Im Juli verurteilte das Landesgericht Linz den Mann, der bereits 2015 eine bedingte Haftstrafe wegen ähnlicher Schreiben an die Gemeinde und die Gedenkstätte Mauthausen ausgefasst hatte, in erster Instanz zu zwei Jahren unbedingt. Der Oberste Gerichtshof verwarf eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch.
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Strafausmaß von 24 auf 18 Monate reduziert
Das Oberlandesgericht, das über das Strafausmaß zu entscheiden hatte, reduzierte es von 24 auf 18 Monate. Doch auch aus generalpräventiven Gründen wurde davon ein halbes Jahr Haft unbedingt ausgesprochen.
Quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2884236/
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