H.C. Straches Klagepolitik
|„Wer nicht mit mir ist, den klage ich!“, das könnte das Motto von H.C. Strache sein.
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Der Politiker H.C. Strache
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H.C. Strache ist Obmann der rechtsextremen autoritaristisch agierenden FPÖ. Sein Ziehvater war Norbert Burger (NDP)
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„Der autoritäre Charakter bildet sich dann heraus, wenn aggressiv-triebhafte und andere Bedürfnisse des Kindes durch elterliche Gehorsamkeitsanforderungen zu stark unterdrückt und schließlich auf andere Menschen, Fremde, sozial Schwächere und Minderheiten gerichtet werden. Solche Charaktäre sehnen sich nach starken Männern.“ (Quelle: Frankfurter Schule).
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Dass H.C. Strache nicht immer Erfolg mit Klagen hatte, beweisen nachstehende Artikel über Klagen und Vergleiche:
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„Schaut deppert aus der Wäsch’“: Strache blitzt mit Klage ab
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Strache blitzt mit Klage gegen Datenforensiker erneut ab
https://kurier.at/politik/inland/heinz-christian-strache-blitzt-mit-klage-gegen-datenforensiker-uwe-sailer-erneut-ab/232.175.117
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Strache zog Privatklage gegen Datenforensiker Sailer zurück
http://derstandard.at/2000044118993/FPOe-Chef-Strache-zog-Privatklage-gegen-Datenforensiker-Sailer-zurueck
Straches verlorene Klagen
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Rechtsstreit: Strache zahlt 12.000 Euro an Wiener Frauenhäuser
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Strache gesteht unwahre Behauptungen über das angeblich inszenierte Asylprotest-Foto ein.
https://www.vice.com/de_at/article/8gbpeg/strache-gesteht-unwahre-behauptung-ein
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Flüchtlingsfoto: Strache spendete 9.000 Euro
http://www.heute.at/politik/news/story/Fluechtlingsfoto–Strache-spendete-9-000-Euro-19670663
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„Linkswende jetzt“ verklagt
Nun hat H.C. Strache die politischen Mitbewerber „Linkswende jetzt“ verklagt, weil diese zugespitzt seine Politik als „fuck Strache“ bezeichnet haben. Allerdings kann „Linkswende jetzt“ den Wahrheitsbeweis erbringen und listet diesen gleich punkteweise auf.
Quelle: http://linkswende.org/der-witz-des-tages-strache-klagt-uns-wegen-beleidigung/
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H.C. Strache verträgt keine Kritik
Fast alle Funktionäre der FPÖ sind Mimosen, sie vertragen keine Kritik. In der FPÖ gibt es da sogar ganz besonders auffällige Gattungsarten dieser pflanzlichen Sorte (vgl. Frankfurter Schule).
Im Posting vom 17.10.2017, 21:30 Uhr – das ist wenige Tage nach der Nationalratswahl – lässt H.C. Strache seinem Zorn, gegen alles was sich ihm entgegenstellt, freien Lauf und bezeichnet alle Kritiker grundsätzlich als links-linke hasszerfressene Personen und Antidemokraten.
Kommentar von H.C. Strache
„Und die links-linke hasszerfressene Hetze gegen meine Person und die FPÖ wurde auch im vergangenen Wahlkampf wieder gelebt. Diese Antidemokraten sollten sich schämen!
Die GrünInnen haben jedenfalls – für Ihre Endlosschleife nur gegen die FPÖ Politik zu machen – die demokratische Antwort der österreichischen Bevölkerung am 15. Oktober 2017 erhalten und wurden aus dem Parlament gewählt!
PS: Die Grünen sollen laut diversen Medien über 10 Millionen Euro Schulden hinterlassen. Wer zahlt eigentliche diese Grünen Schulden jetzt und wer sichert die gläserne Grüne Parteikasse bzw. Abrechnung im Interesse der Steuerzahler?“
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Quelle: https://www.facebook.com/HCStrache/
Juristisches
Jeder Politiker und jede Politikerin darf in seiner/ihrer politischen „Arbeit kritisiert werden, auch wenn sie extrem zugespitzt ist. So dürfen Politiker wegen ihrer Politik als „intelligenzbeschränkt“ bezeichnet werden, oder als „blöd, weil blöder geht´s nimmer„. Und so kann auch die Politik eines H.C. Strache „fuck“ sein, wenn sie „fuckig“ ist.
Was ein Poster oder eine Posterin absolut nicht dürfen, sind Beleidigungen oder Beschimpfungen, die sich gegen die Person direkt richten, somit auf das Persönliche abzielen.
Kritik ist immer nur dann sanktionsfrei, wenn sich diese auf die Tätigkeit des Politikers bezieht, außer, sie können den Wahrheitsbeweis antreten.
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Juristische Abhandlung
Das gilt insbesondere für politische Debatten und Themen des öffentlichen Interesses, da hiebei wenig Raum für Beschränkungen nach Art 10 Abs 2 EMRK bleibt, sodass in einer demokratischen Gesellschaft extreme Meinungen, auch wenn sie von Außenseitern, Querdenkern oder Dilettanten geäußert werden, zu tolerieren sind (6 Ob 321/04f).
Politiker stellen sich freiwillig in das Licht der Öffentlichkeit und versuchen ihre Anliegen mit Hilfe der Medien durchzusetzen. Sie haben daher deutlich weitreichendere Grenzen annehmbarer Kritik zu dulden (RS0082; RS0075552), insbesondere dann, wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind Kritik auf sich zu ziehen (RIS-Justiz RS0054817 [T24])
Der OGH meint in einem Urteil gegen H.C. Strache (6 Ob 245/16k): Kritik an politischen Tätigkeiten ist im Interesse einer funktionierenden Demokratie grundsätzlich zulässig (vgl RIS-Justiz RS0031832). Solange bei wertenden Äußerungen die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik, die sich an konkreten Fakten orientiert, zulässig sein (RIS-Justiz RS0054817; ähnlich RS0082182).
Bei Politikern ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, weil sich diese unvermeidlich und willentlich einer genauen Beurteilung jeder ihrer Worte und Taten nicht nur durch Journalisten und das breitere Publikum, sondern insbesondere auch durch den politischen Gegner aussetzen (RIS-Justiz RS0075552). Da die Freiheit der politischen Debatte einer der Pfeiler des Konzepts einer demokratischen Gesellschaft ist, sind die Grenzen einer vertretbaren Kritik in Bezug auf einen Politiker, der in seiner öffentlichen Eigenschaft auftritt, weiter zu ziehen als in Bezug auf eine Privatperson (RIS-Justiz RS0075552 [T1]). Die Freiheit der politischen Debatte sieht unter Umständen sogar verletzende oder beunruhigende Äußerungen als gerechtfertigt an (RIS-Justiz RS0075552 [T8]). Im Rahmen politischer Debatten können selbst Beschimpfungen im Einzelfall gerechtfertigt sein (vgl 6 Ob 171/99m [„Hinterbänkler“]). Politiker müssen daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen, im Speziellen, wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen (RIS-Justiz RS0054817 [T24]).
Damit eine beleidigende Äußerung gegenüber einem Politiker noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein kann, bedarf es des Konnexes 3 6 Ob 245/16x zu einer politischen bzw im allgemeinen Interesse liegenden Debatte. Eine bewusst ehrverletzende Äußerung, bei der nicht die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, wird nicht geschützt (RIS-Justiz RS0054817 [T43]).
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Die Abweisung der Klage könnte daher folgendermaßen lauten
Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich somit, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Beklagte die inkriminierten Äußerungen, „fuck Strache“ als Werturteile im Rahmen der politischen Debatte tätigte und somit keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB darstellt. Die Klage sei daher abzuweisen.
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Wird H.C.Strache weiterklagen? Wir verweisen auf H.C. Straches verlorene Klagen.
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„Linkswende jetzt“ wird die Klage anfechten. Das kostet Geld! Unterstützen Sie daher die politische Arbeit gegen eine FPÖ-Regierungsbeteiligung mit einer Spende:
Linkswende jetzt
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