26jähriger Mühlviertler wegen 3g VerbG vor Gericht


09.10.2017  Linz, Landesgericht Geschworenengericht, 3g Verb

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Heute musste sich vor dem Geschworenengericht in Linz unter dem Vorsitz von Dr. Bittmann ein 26jähriger aus dem oberen Mühlviertel wegen des Tatbestandes nach 3g Verbotsgesetz verantworten. Der 26jährige ist kein Unbekannter und seit 10 Jahren in der rechtsextremen Szene zu Hause. Er war Mitglied des „Bund freier Jugend“, nahm an Demonstrationen gegen demokratische Parteien in Österreich statt und ging auch schon mal gegen die Polizei vor.

Ihm wurde zur Last gelegt, zwei CDs mit nationalsozialistischem Inhalt sowie Aufkleber mit der Aufschrift nationaler Sozialismus unter www.freiesnetz.com an einen amtsbekannten weiteren Mühlviertler verschenkt zu haben. Zudem habe der Angeklagte aktiv an der facebook-Gruppe  „Neueröffnung Mauthausen“ mitgewirkt, indem er weitere Mitglieder zur Gruppe anheuerte.

Der Beschuldigte bestritt das Faktum inkriminierte Tonträger weitergegeben zu haben. Bei den Speichermedien habe es sich um „Barking Dogs – Skinhead Rock“ und „Krawallbrüder“ gehandelt. Beide Gruppen sind deutsche Rechtsrockbands, so der Angeklagte.

Laut Internet handle es sich bei „Barking Dogs – Skinhead Rock“ um eine deutsche Rechtsrockband, die 1994 in Krefeld gegründet worden ist. Die Mitglieder stammen aus Düsseldorf, die davor in Gruppen  08/15, Starkstrom und Rabauken spielten.

KrawallBrüder“ wurde 1993 gegründet und stammt aus dem Saarland. In ihr finden sich Einflüsse aus dem Hardcore-Punk-Bereich.

Ob die Liedtexte nach dem Verbotsgesetz eine Verantwortlichkeit darstellen, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Obgleich die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellte, wurden die Tonträger im Zuge des Ermittlungsverfahrens nicht gehört und beurteilt. Das Verfahren musste hinsichtlich CDs, zwecks Einleitung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens folglich ausgeschieden werden.

Hinsichtlich der „Pickerl“ zeigte der Beschuldigte Reue und war geständig, diese weitergegeben zu haben. Außerdem habe er im Raum Lembach zwei dieser „Pickerl“ mit „Nationalsozialismus“ öffentlich angebracht. Er habe diese Klebeetiketten im Zuge der Bestellung der beschriebenen CDs gratis  vom Versandhandel mitgeliefert bekommen.

Was die Causa „Neueröffnung Mauthausen“ betrifft, will er nur vom Administrator der fb-Gruppe hinzugefügt worden sein, ohne wahre Kenntnis des Inhaltes. Dass der Beschuldigte selber weitere User zur Gruppe hinzufügte, erklärte der Mühlviertler damit, nicht wirklich gewusst zu haben, dass damit das Konzentrationslager gemeint war.

Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden beim Mühlviertler mehrere T-Shirts mit den Aufdrucken „Braunu 1889“  und  Bildnis von „Adolf Hitler“ vorgefunden. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens konnte nicht geklärt werden, ob der Beschuldigte diese T-Shirts für die Öffentlichkeit zugänglich hielt.

Vor dem Richter gab sich der 26jährige reuig und will dem nationalsozialistischem Gedanken abschwören.  Es sei schon einmal, nämlich im Jahr 2007,  nach dem Verbotsgesetz gegen ihn ermittelt , dieses jedoch mangels Beweise eingestellt worden.  Seit dem Jahr 2016 ist er verheiratet, Vater eines Kleinkindes, ein weiteres sei unterwegs.  Da er nun als Vater Verantwortung  zu tragen habe, habe er sich mit dem Nationalsozialismus beschäftigt und sehe nun vieles in einem anderen Licht. Außerdem werde er am „Gerichtsprojekt  3g Verbotsgesetz“ teilnehmen, dass nicht nur einen Rundgang in Mauthausen, sondern auch eine tiefer gehende Diskussion beinhalte.

Ein Urteil bzw.Wahrspruch der Geschworenen lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Es wird nachberichtet werden.


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#3 g Verbotsgesetz

 

 

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