23-jähriger nach dem VerbG vor Gericht


Vor dem Geschworenengericht in Linz (Verhandlungsaal 61/EG) muss sich am Montag, 21.August 2017, ein 23 jähriger Mühlviertler verantworten (24 Hv 18/17b).

.

lg-linz-02-1030-640-kopf

.

Ihm werden Tatbestände nach dem Verbotsgesetz nach 3g in Verbindung mit §§ 1 und 41 Mediengesetz (Definition und Verfahrensbestimmungen) vorgeworfen, sowie versuchte absichtlich schwere Körperverletzung und gefährliche Drohungen in mehreren Fällen. Der Beschuldigte steht im Verdacht die facebook-Gruppe „Neueröffnung Mauthausen!!!!“ betrieben und massiv gegen das Asylwerberheim in Altenfelden gehetzt zu haben. Vorsitzender der Verhandlung ist Dr. Klaus Bittmann, verteidigt wird der 23jährige vom Rechtsanwalt Dr. Andreas Auer aus Linz. Die Verhandlung beginnt um 10:00 Uhr und ist bis 16:00 Uhr anberaumt. Mit einem Urteil ist noch für Montag  zu rechnen.

.

§3g VerbG bildet einen Auffangtatbestand, der jede sonstige Form von NS-Betätigung erfassen soll, die nicht schon in den vorangegangene Bestimmungen geregelt ist. Die §§ 3a – 3f VerbG beinhalten das Verbot der NSDAP, ihrer Wehrverbände und aller nationalsozialistischen Organisationen sowie deren Neubildung, die Gründungen oder Unterstützungen von Vereinigungen die nationalsozialistische Ziele verfolgen, die Erlöschung aller Mandate, die an Wahlvorschläge der NSDAP gingen, die Betätigung für ihre Ziele, die Verherrlichung, Anpreisung oder Anstiftung zur Verfolgung von nationalsozialistischen Zielen und derartig motivierte Straftaten. Nicht darin enthalten ist die Aufweichung bzw. Verzerrung der Geschichte. So fallen unter 3g VerbG die klassischen Delikte des „Hakenkreuzes“, als auch der Ausspruch „Heil Hitler“ und das Zeichen für den sogenannten Hitlergruß, die charakteristische Symbole des Nationalsozialismus.  So stellt auch die auf einem Flugblatt gestellte Forderung  „Gib Nazis eine Chance“ einen eindeutigen Verstoß nach 3g Verbotsgesetz dar, da damit eindeutig Ziele für die NSDAP verfolgt werden.

.

Der § 3h VerbG stellt die Leugnung, die gröbliche Verharmlosung oder Gutheißung des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe und ist in der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung Auschwitzlüge besser bekannt.

.

Verantwortliche der facebook-Gruppe „Neueröffnung Mauthausen“ wurden vom Grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger im Juni 2016 zur Anzeige gebracht.  Unter dem Titel „Braunes aus dem Mühlviertel“ stellt „Stoppt die Rechten“ den 23jährigen als eine Person mit brauner Gesinnung dar. Im September 2015 gründete dieser die öffentliche Facebook-Gruppe  „Neueröffnung Mauthausen!!!!„, die es zunächst auf 42 Mitglieder gebracht haben soll. Zuletzt gehörten dieser Gruppe nur mehr 20 User an. Der Blog „Stoppt die Rechten“ verweist nicht zu Unrecht darauf, dass die meisten Mitglieder aus dem Mühlviertel stammen, viele davon aus Altenfelden, jenem Ort, wo am 01. Juni 2016 ein Asylwerberheim abgefackelt wurde. Auch im Falle des erwähnten 23jährigen gilt, solange kein Urteil gefällt ist, die Unschuldsvermutung.

Quelle: https://www.stopptdierechten.at/2016/06/10/braunes-aus-dem-muhlviertel/

*

Anmerkung 21.August 2017

Die Verhandlung wurde kurzfristig auf unbestimmte Zeit abberaumt. Der Grund der Abberraumung ist nicht bekannt.

170821-lg-linz-24-hv-18_17b


Sie erreichen uns auch unter http: //www.heimatohnehass.at

#Verbotsgesetz #19#20#05#06#01#14-#11#01#20#26#09#14#07#05#18 #Gesetze #Verbotsgesetz #24 Hv 18/17b

Add a Comment