„Heimatritter Andi“ vor Gericht
|Er skizziert sich gerne als Rächer der Nation. Jetzt wurde der Linzer „Heimatritter Andi“ aus der Untersuchungshaft dem Geschworenengericht in Linz vorgeführt.
24 HV 9/17d ; 26.04.2017, 09:00 – 16:00 Uhr; Tatzeit 2011 – Februar 2017 ; 3gVerb., Mediengesetz; Richter Dr. Bittmann, Schwurgericht Linz
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„Heimatritter Andis“ politische Heimatpartei ist die FPÖ, sein soziales Umfeld sind die autonomen Nationalisten, seine absolute Unterstützung gilt dem LASK-Fanclub. Er ist ein Hooligan, der den nationalen Auftrag zur Vertreibung aller Fremden und Volksverräter ernst nimmt, so ernst sogar, dass es ihm über die Jahre hinweg bereits 14 Verurteilungen einbrachte, vorwiegend wegen schwerer Körperverletzungen, gefährlicher Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Stiefeltritte gegen den Kopf des Gegners gehören ebenso zu seinem Repertoire, wie Bewusstlosschlagen seiner Feinde und Angriffe gegen die verhasste Polizei.
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Die Welt vom Linzer „Heimatritter Andi“ ist eng verbunden mit Adolf Hitler, seinem Regime und den Insignien der Nationalsozialisten, die er stolz vor sich her trug, als Tätowierung oder als Schriftzüge auf Pullover und T-Shirts. Gemeinsam mit seinen Hooli-Freunden pflasterte er auch über Jahre hinweg die Fahrradverbindung zwischen Linz und Luftenberg mit NS-Pickerln zu.
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Ob er schon einmal etwas gearbeitet habe, wollte der Vorsitzende des Schwurgerichtes wissen. „Ja zwei Tage“, aber dann sei er von der Polizei festgenommen worden, das war heuer im Februar, so der Beschuldigte. Aber sofern er aus der Haft entlassen werde, könne er sofort bei dieser Firma wieder anfangen. Der Richter blickte etwas irritiert auf den Angeklagten und begann dessen Sündenregister aufzuzählen. „4 Monate Haft wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung“, zitierte der Richter, „18 Monate Haft wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, 12 Monate Haft wegen schwer Körperverletzung und Widerstand und 20 Monate Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung“. 14 Vorstrafen seien es insgesamt, nur vier hatte der aufgezählt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, im Zeitraum von 2011 bis zum 09.02.2017 unzählige Delikte nach dem Verbotsgesetz nach 3g in Verbindung mit dem Mediengesetz sowohl auf der Straße, als auch auf facebook und WhatsApp gesetzt zu haben. In feuchtfröhlicher Manier ist er mit Freunden im Oktober nach einem gewonnen Fußballspiel mit 1,8 Promille intus von der Polizei in Linz angehalten worden. Seine tätowierten NS-Abzeichen auf beiden Waden hatte „Heimatritter Andi“ offen zu Schau gestellt, wie „88“, das Hakenkreuz, die Wolfsangel, und SS-Runen. Die Polizei wollte ihn zu Einvernahme mitnehmen, aber „Heimatritter Andi“ war zu angesoffen für eine Befragung, um sich noch glaubwürdig verteidigen zu können. „Er dürfe das Tragen“, vermeinte der Neonazi, „er ist Nationalsozialist, das sei seine freie Meinung“, wollte er den einschreitenden Beamten klar legen. Das Protokoll vermerkte zu dieser Amtshandlung, dass der Angehaltene mit kindlicher Freude seine NS-Tätowierungen bereitwillig zur Schau stellte. Bei der Hausdurchsuchung fanden sich viele NS-Fotos und auch eine Hakenkreuzfahne, die der Beschuldigte offen im Wohnzimmer für viele gut sichtbar aufgehängt hatte.
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Bei einer Grillfeier im September 2016 in Luftenberg, ließ der Täter „Meine Ehre heißt Treue“ hochleben, ein Schriftzug, den er auf einem T-Shirt trug. Totenköpfe, SS- und Odal-Runen fanden sich auf einem Pullover, den er im Oktober 2016 in einem Linzer Park trug. Noch während der eingeleiteten Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft ließ sich der Angeklagte einzeln auf die Finger die Zahlen 1-4-8-8 tätowieren, eine Zahlenkombination die für Adolf Hitler und Heil Hitler steht. Weil er vorher nationalsozialistisch orientierte Lieder in der Öffentlichkeit auf seinem Handy abspielte, musste ihn die Polizei letztlich mit Haftbefehl abholen. Wegen Tatbegehungsgefahr wurde der Unbelehrbare in die Untersuchungshaft geschickt.
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„Wofür steht das Hakenkreuz“, wollte der Richter wissen. Der Angeklagte versuchte argumentativ auszuweichen, das es halt so ein Kreuz sei, das Hitler verwendet habe. Erst als die Stimme des Richter unangenehm grantig zu werden drohte, fiel es „Heimatritter Andi“ wieder ein, dass es für das nationalsozialistische Terrorregime stehe.
Warum „Adolf hit“ ist, wollte einer der Beisitzer wissen. Auf eines der beschlagnahmten Hitler-Fotos stand der Wortlaut: „Egal wie hit du bist, Adolf war hitLer„. Der Beschuldigte meinte, dass „hit“ für cool stehe und der Beisitzer sekundierte, dass es sich bei „hitLer“ dann um den Superlativ handle wie schnell – schneller – cool -cooler – hit –hitLer.
„Was haben Sie sich dabei gedacht, als Sie ein Foto, das einen lächelnden Hitler zeigte, mit dem Wortlaut versahen: Du bist lustig, dich vergase ich zuletzt.“, wollte das Gericht weiter wissen. „Nichts“, meinte der Häftling, „es war halt cool und die anderen sollten etwas zu lachen haben. Ich setzte mich halt gern in Szene“.
Eines anderes Foto, das eine Katze mit Hitlerbärtchen zeigte, versah der Häftling mit dem Spruch: „Mir reicht´s, ich rufe mein Herrchen„. Die Stielhandgranate bekam die Zuschreibung „SS-kaliert gleich“ und „Polen ist nur einmal im Jahr„. Die Marzipantorte zeigte als „Nazi-pantorte nach Aufschnitt an ihren Schnittstellen Hakenkreuze und das „Fleischleiberl“ wurde grundsätzlich nur von einem Teller mit Hakenkreuz verzehrt. Dazu gab es Musik von den Landsern vom Reichstrunkenbold und Stahlgewitter. In den Chats wurde Doppel-S grundsätzlich mit der Sigrune verziert und einzelne Abbildungen zeigten den Beschuldigten mit erhobenem Arm. „Das sei aber kein Hitlergruss“ widersprach „Heimatritter Andi“ dem Gericht, „da habe er nur jemanden zur Tür hereingewunken“.
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Der Verteidiger redete erst gar nicht lange um den heißen Brei herum, ermunterte seinen Mandanten geständig zu bleiben, versuchte aber den Geschworenen zu erklären, dass der Angeklagte aus sehr schwiegen Verhältnissen stamme und vor vielen Jahren einfach so in die rechtsextreme Szene hineingerutscht sei. Er ersuche die Geschworenen daher um ein mildes Urteil.
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Die Geschworenen verurteilten nach kurzer Beratung „Heimatritter Andi“ in ihrem Wahrspruch, dem 16 Hauptfragen zugrunde lagen, einstimmig mit 8:0 für schuldig. Aufgrund der vielen Vorstrafen, darunter 3 einschlägige, verdonnerte das Gericht „Heimatritter Andi“ zu 2 Jahren und 6 Monaten unbedingter Haft wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz zu 3g und nach dem Mediengesetz, wegen Veröffentlichung inkriminierter Insignien und Schriftstücke, sowie zum Ersatz der Gerichtskosten. Auf die eingezogenen Gegenstände wie Handy und Notebook wurde der Verfall erkannt.
Erschwerend haben sich neben der Vorstrafen auch die Umstände erwiesen, dass mehrere Verbrechen zusammengekommen waren und ein rascher Rückfall eingetreten war, weshalb auch die Untersuchungshaft verhängt werden musste, so der Richter. Mildernd habe sich allerdings das umfangreiche Geständnis, das der Verdächtige bereits im Ermittlungsverfahren abgelegt hatte, ausgewirkt.
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Der Angeklagte erbat sich 3 Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig, es gilt somit weiterhin die Unschuldsvermutung.
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Link
OÖN 27.04.2017
Zweieinhalb Jahre Haft für jahrelange Wiederbetätigung
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Zweieinhalb-Jahre-Haft-fuer-jahrelange-Wiederbetaetigung;art66,2550862
„Stoppt die Rechten“
Linz: Der „Heimatritter“ muss pausieren
http://www.stopptdierechten.at/2017/04/28/linz-der-heimatritter-muss-pausieren/#more-10963
Sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohnehass.at
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