FPÖ-Gemeinderatsanwärter vor Gericht
|Ein 29-jähriger unbescholtener Linzer mit deutscher Staatsbürgerschaft musste sich am 18. April 2017 vor dem Geschworenengericht in Linz nach 3g Verbotsgesetz verantworten. Symbolische Unterstützung im Gerichtssaal gab ihm seine Familie. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 05.10.2015 Hakenkreuze auf Bäume gesprayt zu haben und die Zahl „88“. Der gelernte und dzt. arbeitslose Gärtner, der im Jahr 2015 für den Gemeinderat der FPÖ Linz kandidierte, ist geständig, will aber mit der neonazistischen Szene dennoch nichts zu tun haben. Zur Zeit lebe er von € 890.- Notstandshilfe, obwohl er eine kleine Computerfirma in Linz angemeldet hat. Auf der Bank habe er geringfügige Schulden.
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In den OÖN findet sich über den Prozess folgender Artikel
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Hakenkreuze-auf-Baeume-geschmiert-Bedingte-Haft;art66,2543341
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Hakenkreuze auf Bäume geschmiert. Bedingte Haft
LINZ. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist gestern ein 28-jähriger Linzer zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden.
Zudem wurde der Angeklagte vom Gericht verpflichtet, an einer „gedenkpädagogischen Führung“ im ehemaligen KZ Mauthausen teilzunehmen. Laut Anklage ärgerte sich der Linzer im Jahr 2015 über die auf dem Polizeisportgelände in Zelten untergebrachten Flüchtlinge. In Tschechien kaufte er Farbspraydosen, mit denen er Bäume einer Grünanlage im Bereich der Derfflingerstraße mit Hakenkreuzen und der Zahl „88“ (Szenecode für „Heil Hitler“) beschmierte. Der junge Mann legte vor Gericht ein Tatsachengeständnis ab, bestritt aber, eine neonazistische Gesinnung zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (staro)
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Die Pflichtverteidigerin argumentierte, dass ihr Mandant aus sehr schwierigen sozialen Verhältnissen komme. „Er stehe ganz unten in der Gesellschaft. Er habe es als Jugendlicher nicht leicht gehabt, sei oft in schlechter psychischer Verfassung gewesen, auch wegen seiner Arbeitslosigkeit. Alkohol spielte in seinem Leben immer wieder eine große Rolle. Ja es sei richtig, dass der Angeklagte Hakenkreuze und die Zahl „88“ gesprüht habe, aber ein echter Neonazi sei er dennoch nicht, weil der wisse wie Hakenkreuze wirklich aussehen. Dem Angeklagten sei erst das vierte und letzte Hakenkreuz gelungen“.
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Der Beschuldigte zeigte sich vor Gericht geständig, will aber wegen seiner Alkoholisierung das Tun seiner widerrechtlichen Handlung nicht so recht erkannt haben. Auch wenn ihm sein Freund auf der Fahrt nach Tschechien zu verstehen gab, dass er „deppat sei“ wenn er Hakenkreuze schmieren gehe, ließ sich der Beschuldigte dennoch nicht davon abhalten. Deshalb kaufte er sich an der Grenze Spraydosen mit schwarzem Lack und zur Eigensicherung einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker. Diese verbotene Waffe wurde später im Rahmen der Hausdurchsuchung beim Angeklagten von der Polizei beschlagnahmt.
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Ziemlich betrunken will der Beschuldigte am Abend schon gewesen sein, als er zur Tat schritt und Bäume im nahe gelegenen Park mit den verbotenen Abzeichen verunzierte. Mächtig stolz sei er gewesen und habe dies privat via facebook auch einer Bekannten und einem Freund mitgeteilt, so der 29-jährige. Auf die Frage des Richters meint der Beschuldigte, dass er etwas gegen Ausländer habe, dass sie ihm die Arbeit wegnehmen, dass sie von sozialer Unterstützung leben ohne zu arbeiten, weshalb er eben keine Arbeit habe und eben deshalb von Notstandshilfe leben müsse. Ihm direkt gegenüber war eine Flüchtlingsunterkunft eingerichtet, da sei es oft sehr laut zugegangen und getrunken haben sie auch. Das habe ihn geärgert und einen großen Frust in ihm erzeugt, den er mit Hakenkreuzsprühen abgelassen habe.
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Der Staatsanwalt hielt ihm vor, dass er die Nachricht an zwei echte Linzer Neonazis versandt hatte, eine 29-jährige bereits mehrmals nach dem Verbotsgesetz verurteilte Frau und an einen Mann, der sich offen zum Nationalsozialismus bekenne. Auch wenn er die Hakenkreuze nach links ausgerichtet gesprüht habe, heiße dass noch lange nicht, dass der Beschuldigte kein Neonazi sei. Der Angeklagte hielt dennoch an seiner Verteidigung fest, er habe nur etwas gegen Ausländer. Auf Fragen des Gerichtes antworte der Beschäftigungslose, dass er dreimal bei Pegida-Aufmärschen teilgenommen habe, einmal als Ordner und am 06.02.2016 sei er extra nach Prag gefahren, um der Rede des Schweizers Ignaz Baerth(1) zu lauschen.
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Der als Zeuge vor Gericht geladene Freund, mit dem der Beschuldigte in Tschechien einkaufen war, versuchte den Angeklagten noch zu retten. Von Hakenkreuzen wollte der Zeuge vor Gericht nun nichts mehr wissen, obwohl er das damals vor der Polizei in seiner Niederschrift so angegeben habe. Erst als ihm das Gericht ziemlich entschieden zu verstehen gab, wegen falscher Zeugenaussage strafrechtlich belangt werden zu können, räumte der Zeuge ein, dass möglicherweise doch über Hakenkreuze gesprochen worden sei. Der Staatsanwalt jedenfalls sah darin einen Plan, der im Kopf des Täters reifte und somit Vorsatz vorliege, dem der Zeuge offenbar entgegen treten wollte, um sie als dumme zufällige Aktion seines Freundes darzustellen.
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Im Zuge einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung wurden, bis auf die verbotene Waffe, keine inkriminierten Gegenstände vorgefunden. Auch der Computer enthielt keine neonazistisch orientierten Dateien.
Die Geschworenen verurteilten den ehemaligen FPÖ-Anwärter zum Gemeinderat in Linz zu einem Jahr bedingter Haft und zur Teilnahme an einer „gedenkpädagogischen Führung – Projekt 3g“ im ehemaligen KZ Mauthausen. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es gilt somit weiterhin die Unschuldsvermutung.
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20. April 2017
„Stoppt die Rechten“ übernahm den Beitrag der „OÖN“ und „dahamist.at„ und berichtet folgendes:
Linz: Hakenkreuze vor der Haustür
Weil er sich im Jahr 2015 über die auf dem Linzer Polizeisportgelände(2) in Zelten untergebrachten Flüchtlinge geärgert haben will, besorgte sich ein wegen Wiederbetätigung angeklagter Linzer (28) in Tschechien Spraydosen und beschmierte damit Bäume vor seiner Haustür mit Hakenkreuzen und der Zahl „88“. Nicht unwesentlich, dass der Angeklagte 2015 auf der Kandidatenliste der FPÖ für den Linzer Gemeinderat stand.
Während der Prozessbericht in den „OÖN“ ziemlich knapp gehalten ist und die FPÖ-Kandidatur nicht erwähnt, berichtet der Blog „Dahamist“ ausführlich über den Prozess und den Angeklagten.
Seine Nazi-Schmierereien hat er übrigens nur wenige Tage nach der Linzer Gemeinderatswahl – sozusagen vor seiner Haustür – veranstaltet. Das Urteil – ein Jahr bedingte Haft und Verpflichtung zu einer gedenkpädagogischen Führung in Mauthausen – ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.stopptdierechten.at/2017/04/20/linz-hakenkreuze-vor-der-haustur/#more-10928
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Nachstehend Fotos jener Hakenkreuze und „88“, die der Gemeinderatsanwärter für die FPÖ-Linz im Park hinter der Asylwerberunterkunft Derfflingerstraße sprühte.
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Der verzweifelte Versuch ein Hakenkreuz zu sprühen. Ein Hakenkreuz mit Linkswende.
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Die Zahl „88“ – der achte Buchstabe im Alphabet -„HH“ – mit dieser Bezeichnung ist „Heil Hitler“ gemeint.
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Halbwegs geglücktes Hakenkreuz mit Rechtswende und Schlenkerer
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Hakenkreuz mit Linkswende
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Hakenkreuz mit Linkswende
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Hakenkreuze mit Linkswende
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Im Hintergrund das Gebäude der Asylwerberunterkunft in Linz Derfflingerstraße, dem diese Hakenkreuze galten
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(1) Ignaz Bearth ist ein Schweizer Politiker der äußerst rechtsextremen DPS (Direktdemokratische Partei Schweiz) und als Redner mehrmals bei Pegida (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) aufgetreten.
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(2) Die Flüchtlinge waren damals nicht mehr in Zelten untergebracht, sondern im Bundesgebäude der ehemaligen Post und AGES in der Derfflingerstraße gegenüber des Polizeisportgeländes.
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Link
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Hakenkreuze-auf-Baeume-geschmiert-Bedingte-Haft;art66,2543341
http://www.stopptdierechten.at/2017/04/20/linz-hakenkreuze-vor-der-haustur/#more-10928
Sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohnehass.at
#Verbotsgesetz, #Prozess LG Linz
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#04#01#07#13#01#18 – #02#18#01#14#04#12
#16#01#20#18#09#03#11 – #16#09#03#12#08#21#02#05#18
#10#21a#18#07#05#14 – #19#20#18#01#19#19#05#18