„Einsamer“ Wolf nach dem Verbotsgesetz verurteilt.


Linz- Landesgericht. Eigentlich wusste er was er tat, aber der Angeklagte redete sich bei seinen polizeilichen Einvernahmen auf seine starke Alkoholisierung aus. Er könne sich an nichts mehr erinnern.

Wer sich mit Rechtsextremismus beschäftigt, im besonderen mit dem Verbotsgesetz, kennt derartige Rechtfertigungen Verdächtiger zur Genüge, offenbar auch der Anwalt des Beschuldigten. Ein ernsthaftes Wort des Verteidigers schon im Vorfeld der Verhandlung genügte und der Beschuldigte legte vor Gericht ein fast lupenreines Geständnis ab.  Klar war Alkohol zu den Tatzeiten geflossen, das wahrscheinlich sogar hektoliterweise, aber ein Blackout hatte es bei dem Burschen trotzdem nie gegeben.

Die Geschworenen erkannten den in dunklem Anzug vor Gericht Stehenden in  8 von 9 Hauptfragen schuldig, in sieben Fällen mit 8:0, und in einem Fall mit 7:1. Nur bei der Softgun, die beim Delinquenten anlässlich mehrerer Hausdurchsuchungen trotz Waffenverbots gefunden wurde, entschieden die Geschworenen mit 4:4, das heißt bei Gleichstand im Wahrspruch halt Freispruch.

Die Strafe wurde mit 6 Monaten bedingt auf 3 Jahre bemessen, unter Zuteilung eines Bewährungshelfers für den Zeitraum von 3 Jahren und verpflichtender Besuch des Projektes „3g“ im Rahmen der Gedenkprävention durch „Neustart beim LG Linz“ als zusätzliche Maßnahme zur Resozialisierung. Der vorsitzende Richter Mag. Eichinger,  ein engagierter Kämpfer gegen Neonazismus, vertrat die Meinung, dass das Gedankengut des Verurteilten  hinsichtlich dieser rechtsextremen Tendenzen noch nicht so stark verfestigt sei, sodass man da noch etwas bewirken könne. Vor allem sei er ja nicht unintelligent.  Auch gab es weder über Internet noch real mit neonazistischen Gruppierungen Vernetzungen.  Nur den Anhängerclub des Lask  -Fans der Kategorie C – seien ihm vertraut gewesen, aber das sei für den vor Gericht nun brav Dastehenwollenden doch zu hardcore gewesen, so der Tenor des Beschuldigten Aussage.

Das doch relativ milde Urteil ist auf verschiedene Überlegungen zurückzuführen. Im Strafverfahren gibt es das magische Alter von 21 Jahren. Tathandlungen, die unter dieser Altersgrenze getätigt werden, sind daher anders bzw. milder zu bewerten. Der Angeklagte, der zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, wies keine Vorstrafen auf, ist also unbescholten. Sein Geständnis vor Gericht und sein bis dahin doch so halbwegs ordentlicher Lebenswandel, ließ die Geschworenen überaus milde stimmen.  Erschwerend waren jedoch die Fakten, dass der Beschuldigte noch während laufender Untersuchungen ähnliche Tathandlungen mit gleicher schädlicher Neigung setzte und wiederholt einschreitende Polizisten mit dem Hitlergruß empfing und ihnen „Heil“ entgegen brüllte. „Eh schon wurscht“, meint der Beschuldigte zu der damaligen Tathandlung zum Richter, „setze ich halt auf mein laufendes Verfahren noch einen drauf“.

Offenbar mangels Möbel, hatte der sehr selbstbewusst Auftretende sein Wohnzimmer mit nationalsozialistischen Symbolen austapeziert. Das waren Hakenkreuzfahnen, eine Totenkopffahne, SS-Zeichen, Schwarze Sonne, selbst gebastelte Hakenkreuze aus Holz, und verschiedene Wimpeln mit NS-huldigenden Symbolen.

Aus Furcht vor Einbrechern, habe er in seiner Wohnung leider Waffen horten müssen, so der sich geläutert Gebende. Die Polizei fand neben Munition, einen Degen, Elektrotaser, Elektroschocker, Springmesser und ein Butterflymesser. Als die Polizei Monate später nach einer neuerlichen Attacke des Verdächtigen gegen Ausländer, wieder seine Wohnung durchsuchen musste, fand sich trotz Waffenverbot beim Wohnungsinhaber eine Softgun. Diese habe er sich über Amazon zuschicken lassen. „Sie sei ja eh nur Spielzeug“, argumentierte der Bursche vor Gericht.

Dass der ursprünglich aus Tirol Kommende, nun in Linz Lebende, nach einer nächtlichen Attacke mit eigener Muskelkraft die Beschmierungen wieder entfernte, quittierte der Richter mit der Bemerkung: „damit haben Sie ja selbst erleben müssen, wie schwer solche Sprühaktionen zu entfernen sind.“  Gemeinsam mit seinem Freund habe der leicht korpulent wirkende damals wieder einmal über die Stränge gezecht, als ihm offenbar eingefallen war, dass eine nahe gelegene Kirche ihn im  sonntäglichen Ganztagsschlaf durch übertriebenes Singen stören könnte. In der Hoffnung Ruhe zu haben, wieselte der Angetrunkene schwer bewaffnet mit einer Spraydose nach Abzug seines Freundes auf die Straße und zog eine Sprayspur grauen Lacks von seinem Postkastenfach direkt zur Eingangstür besagter Kirche. Und da noch ausreichend Lackmaterial in der Dose vorhanden war, legte er so richtig los und verpasste der verhassten Kirche Aufschriften wie: Jude, Davidsterne, „HH“  „88“ und Keltenkreuze.  Er fand das damals cool und hoffte, dass kein Kirchgänger durch diese verschmierte Türe gehen werde. Außerdem sei so etwas die perfekt Provokation. Die Messe wurde aber trotzdem gelesen in der evangelischen-methodisten Kirche und der Gesang drang an des Schläfers Ohren.

Warum er Fotos in Kampfmontur mitsamt Hakenkreuz und SS-Runen über sich anfertigen ließ, konnte der in einem festen Arbeitsverhältnis stehende gelernte Elektriker dem Gericht nicht überzeugend erklären. Die Nazi-Kampfbomberjacke mit Hakenkreuz sei doch nur eine Replik gewesen. Cool fand er sich darin natürlich und auch richtig fetzig. Das ganze noch unterlegt mit NS-Rock und Landsermusik, ließ in ihn den marschierenden Soldaten hochleben, so in Gleichklang und Gleichschritt, das hatte schon etwas.  Das Wort damals fügte der Beschuldigte noch schnell hinzu, weil jetzt sei er ja geläutert, er wolle keine Probleme mehr haben und mache daher eine Therapie.

Eines wollte der Richter vom Beschuldigen noch wissen. Warum habe er vor vielen Jahren via facebook einen Amoklauf angekündigt?  Das wisse er heute nicht mehr, gab der Angeklagte zu verstehen. Er sei damals 13 Jahre alt gewesen und wegen seiner Ankündigung 6 Monate in ein psychiatrisches Krankenhaus gesteckt worden. Sein Krankheitsbild, dass kenne er nicht und seine Eltern hätten es ihm nie erzählt.  Damals hatte sich die Jugendfürsorge eingeschaltet und ihn nach Traun in ein Heim eingewiesen. Später sei er von der Diakonie betreut worden.  Und da, da sei er halt mal ausgerastet wegen der Ausländer und bestärkt worden durch einen Film, den er über den Nationalsozialismus gesehen habe. Aber jetzt wolle er mit dieser Sache nichts mehr zu tun haben. Seit 1 1/2 Jahren sei er clean, auch vom Alkohol.

Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Verteidigung verzichtete auf Einbringung von Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig, weshalb weiterhin die Unschuldsvermutung zu gelten habe.

(Betrag von Uwe Sailer)

 


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