Demokratie heißt nicht Mehrheit


Fragt man die Leute was denn Demokratie ausmacht, wird man zuallererst zur Antwort bekommen, dass wir wählen dürfen und dass die Mehrheit bestimmt, weil „das Recht geht vom Volk aus“.

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Studiert man die österreichische Verfassung wird man rasch feststellen, dass sich unsere Demokratie Fesseln angelegt hat. Die Macht wird an gewählte Mandatare auf bestimmte Zeit delegiert. Die Gewählten, also Politiker, müssen sich für ihre Entscheidungen vor den Wählern verantworten müssen.

Nicht der Bundeskanzler, oder einzelne Minister werden gewählt, auch keine Regierung, sondern nur  Parteien, denen Mandate zugewiesen werden und über  Vorzugsstimmen einzelne Abgeordnete, die für maximal fünf Jahre(1) direkt in den Nationalrat entsandt werden. Und selbst diese Abgeordneten agieren nach der Verfassung völlig selbstständig und frei. Sie sind zwar je nach Sichtweise dem Klubzwang verpflichtet, aber auch ihrem Gewissen. Passt dem Wähler die Arbeit der Regierung nicht, so kann er diese bei der nächsten Wahl abwählen.

Das demokratische System sieht weiters auch ausdrücklich vor, dass eine Regierung gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung für eine begrenzte Zeit mit Unterstützung des Parlaments regieren darf, um so  wichtige Vorhaben umsetzen zu können, für die es im Augenblick in der Bevölkerung keine Mehrheit erhalten täte.

Unverhandelbar sind in der österreichischen Demokratie Grund- Freiheits- und Minderheitenrechte. Österreich versteht sich als repräsentative Demokratie mit Elementen der direkten Demokratie. Eine vom Volk erzwingbare verpflichtende Volksabstimmung sieht die Verfassung nicht vor.

Die von der FPÖ so massiv geforderte direkte Demokratie sieht die österreichische Verfassung recht kritisch. Es gibt nur ein bindendes direktes demokratisches Instrument und das ist die Volksabstimmung. Diese kann aber nur über die gewählten Vertreter, also über das Parlament beschlossen werden, wenn dem ein bereits beschlossenes Gesetz zu Grund liegt. Die Bürger können dann das Gesetz mit Ja oder Nein  ablehnen. Mehr geht nicht.

In Fragen mit großer Tragweite, die die Gesamtänderung der Verfassung betreffe, so eine wäre z.B. der Austritt Österreichs aus der EU, sieht die Verfassung Sicherheitsmaßnahmen vor. Im Parlament muss sich eine Zweidrittelmehrheit finden, das müssen 122  von 183 Abgeordneten sein und zudem müssen auch die Bürger befragt werden. Das Ergebnis der Volksabstimmung muss eine absolute Mehrheit der Bürger aufweisen, mehr als 50%.

Die Demokratie weiß sich also durchaus auch zu wehren in Zeiten aufgeheizter Stimmung. Aber dann heißt es auch wirklich, sich an die bewährten Spielregeln des Machtmechanismus zu halten und nicht einem  Plärrkopf nachlaufen, der nur nach der eigenen Macht giert.

(1) bis 2007  vier Jahre – ab 2007 fünf Jahre.


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#Demokratie , direkte Demokratie, #Volksabstimmung

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