Wolke verurteilt! nicht rechtskräftig
|Der Angeklagte „Wolke“ wurde heute vor dem Landesgericht Salzburg mit den Stimmen der Geschworenen 3:5 nach 3d Verbotsgesetz zu fünf Jahren Haft unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Beschwerde an.
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Der § 3d beschreibt folgenden Tatbestand
Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist, wird, sofern sich darin nicht ein schwerer verpöntes Verbrechen darstellt, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren, bestraft.
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Und das schreiben die Medien
ORF online (16.03.2017):
Nazi-Web: Fünf Jahre Haft für Moderator
Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen „Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung“. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeit und Beschwerde an. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Salzburger vor, von August 2009 bis Mai 2012 als Moderator und User des rechtsextremen „Thiazi-Forums“ im Internet rund 9.000 Postings veröffentlicht zu haben.
Holocaust geleugnet, NS-Regime verherrlicht
Der 52-Jährige soll unter dem Benutzernamen „Wolke“ und dem Synonym „Betreuer 6“ den Holocaust geleugnet, Ziele und Persönlichkeiten der NSDAP verherrlicht und gegen Juden und andere NS-Verfolgte gehetzt haben. Außerdem soll der Salzburger Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit einschlägig Verurteilten aus Deutschland gewesen sein.
30.000 registrierte Nutzer im Nazi-Web
Das 2012 von den Behörden geschlossene und nach einem Riesen in der germanischen Mythologie benannte Forum war die größte bisher bekannte rechtsextreme Internetplattform mit 30.000 registrierten Nutzern und mehr als 1,4 Millionen Beiträgen in 112.981 Themenbereichen.
Der bisher unbescholtene 52-Jährige hatte zum Prozessauftakt am Dienstag erklärt, selbst keine Zeile verfasst zu haben. Er habe die Beiträge des Forums aus Interesse nur gelesen: „Ich habe keine Anmeldung und keinen Account“, sagte er.
Beschuldigter sagt, er sei nicht „Wolke“
Er kenne den Verfasser der Postings zwar persönlich, dieser wolle aber anonym bleiben. Damit sich „Wolke“ im Forum unerkannt registrieren konnte, habe er diesem seinen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, erklärte der Angeklagte und plädierte auf einen Freispruch im Zweifel.
Im Paragraf 3d ahndet das Verbotsgesetz die öffentlich (oder vor mehreren Leuten) getätigte Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu einer ganzen Reihe von in anderen Paragrafen des Gesetzes verbotenen Handlungen. Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre Haft.
Der deutsche Betreiber des Forums war 2015 vom Landgericht Rostock zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
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Kleine Zeitung online (16.03.2017)
9000 Postings in rechtsextremem Internetforum: 52-Jähriger verurteilt
Ein Salzburger ist am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht gestanden. Er soll der Moderator des 2012 geschlossenen „Thiazi-Forums“ sein und wurde schuldig gesprochen.
Eine Geschworenen-Jury hat am Donnerstag am Landesgericht Salzburg einen 52-jährigen Mann wegen der Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung (Paragraf 3d nach dem Verbotsgesetz) und der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeit und Beschwerde an.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, von August 2009 bis Mai 2012 als Moderator und User des rechtsextremen „Thiazi-Forums“ im Internet rund 9.000 Postings veröffentlicht zu haben. Der 52-Jährige soll unter dem Benutzernamen „Wolke“ und dem Synonym „Betreuer 6“ den Holocaust geleugnet, Ziele und Persönlichkeiten der NSDAP verherrlicht und gegen Juden und andere NS-Verfolgte gehetzt haben. Außerdem soll der Salzburger Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit einschlägig Verurteilten aus Deutschland gewesen sein.
Das 2012 geschlossene und nach einem Riesen in der germanischen Mythologie benannte Forum war die größte bisher bekannte rechtsextreme Internetplattform mit 30.000 registrierten Nutzern und mehr als 1,4 Millionen Beiträgen in 112.981 Themenbereichen.
„Ich bin nicht Wolke“
Der Beschuldigte stellte die Geschworenen am Landesgericht Salzburg vor ein Rätsel. „Ich bin nicht ‚Wolke‘, der gesucht wird“, betonte er. Er kenne den Herrn zwar persönlich, doch dieser wolle anonym bleiben. Damit sich Herr „Wolke“ im „Thiazi-Forum“ unerkannt online registrieren konnte, habe er auf dessen Ersuchen hinauf seinen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, erklärte der 52-Jährige. Allerdings ließ er dann die Frage offen, ob der Zugriff auf seinen Computer illegal erfolgt sei oder nicht.
Die Identität des mysteriösen Users gab der Angeklagte nicht preis. Er wolle den User schützen, weil er eine Anonymität im Internet befürworte und das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter auslege als das österreichische Strafgesetzbuch, rechtfertigte sich der Angeklagte. Dass er von anderen Usern als „Wolke“ identifiziert werde und ihm strafrechtlich Konsequenzen drohten, habe er in Kauf genommen. Auch wenn Herr „Wolke“ ein Gleich- oder Ähnlichdenkender sei, sei das nicht als seine Bestätigung dafür zu werten, was „Wolke“ alles geschrieben habe.
Keine Zeile verfasst
Er selbst habe keine Zeile verfasst, sondern die Beiträge des Forums aus Interesse nur gelesen, betonte der bisher unbescholtene Mann. „Ich habe keine Anmeldung und keinen Account.“ Dass er beim Oktoberfest vor rund zehn Jahren in München Teilnehmer der Internetplattform getroffen und sich als „Herr Wolke“ ausgegeben hat, treffe zu, sagte der Salzburger. Und er habe im Auftrag von „Wolke“ einem User aus Deutschland aus Solidarität Geld überwiesen, weil dieser nach einem Hausbrand Geld für die Einrichtung benötigt habe.
„Kein eindeutiger technischen Beweis“
Der Angeklagte plädierte für einen Freispruch im Zweifel. Pflichtverteidiger Michael Polst sagte, es gebe keinen eindeutigen technischen Beweis dafür, dass der Angeklagten die Postings ins Internet gestellt habe. Am Nachmittag wurden Zeugen befragt.
Paragraf 3d ahndet das Verbotsgesetz die öffentlich (oder vor mehreren Leuten) getätigte Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu einer ganzen Reihe von in anderen Paragrafen des Gesetzes verbotenen Handlungen. Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre Haft. Der deutsche Betreiber des Forums war 2015 vom Landgericht Rostock zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
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Der Standard (16.03.2017)
Fünf Jahre Haft für Moderator des rechtsextremen Thiazi-Forums
52-jähriger Salzburger der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig gesprochen
Eine Geschworenen-Jury hat am Donnerstag am Landesgericht Salzburg einen 52-jährigen Mann wegen der Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung (Paragraf 3d nach dem Verbotsgesetz) und der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeit und Beschwerde an.
Moderation
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, von August 2009 bis Mai 2012 als Moderator und User des rechtsextremen „Thiazi-Forums“ im Internet rund 9.000 Postings veröffentlicht zu haben. Der 52-Jährige soll unter dem Benutzernamen „Wolke“ und dem Synonym „Betreuer 6“ den Holocaust geleugnet, Ziele und Persönlichkeiten der NSDAP verherrlicht und gegen Juden und andere NS-Verfolgte gehetzt haben. Außerdem soll der Salzburger Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit einschlägig Verurteilten aus Deutschland gewesen sein.
Das 2012 geschlossene und nach einem Riesen in der germanischen Mythologie benannte Forum war die größte bisher bekannte rechtsextreme Internetplattform mit 30.000 registrierten Nutzern und mehr als 1,4 Millionen Beiträgen in 112.981 Themenbereichen.
Argumentation Der bisher unbescholtene 52-Jährige hatte zum Prozessauftakt am Dienstag erklärt, selbst keine Zeile verfasst zu haben. Er habe die Beiträge des Forums aus Interesse nur gelesen. „Ich habe keine Anmeldung und keinen Account“, sagte er. Er kenne den Verfasser der Postings zwar persönlich, dieser aber wolle anonym bleiben. Damit sich „Wolke“ im Forum unerkannt registrieren konnte, habe er diesem seinen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, erklärte der Angeklagte und plädierte auf einen Freispruch im Zweifel. Im Paragraf 3d ahndet das Verbotsgesetz die öffentlich (oder vor mehreren Leuten) getätigte Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu einer ganzen Reihe von in anderen Paragrafen des Gesetzes verbotenen Handlungen. Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre Haft. Der deutsche Betreiber des Forums war 2015 vom Landgericht Rostock zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. (APA, 16.3.2017) –
Quelle: derstandard.at/2000054317628/Prozess-um-rechtsextremes-Internetforum-5-Jahre-Haft-fuer-Salzburger
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Der Standard (17.03.2017)
Fünf Jahre Haft für „Herrn Wolke“ aus dem Neonaziforum
Geschworene sprachen 52-jährigen Salzburger wegen Aufrufs zur Wiederbetätigung schuldig
Salzburg – Hat der Angeklagte rund 9.000 Beiträge im größten deutschsprachigen Neonaziforum geschrieben und damit zur Wiederbetätigung aufgerufen? Mit dieser Frage mussten sich am Donnerstagnachmittag die Geschworenen am Salzburger Landesgericht auseinandersetzten.
Staatsanwalt Marcus Neher wirft dem 52-jährigen Salzburger das Vergehen nach Paragraf 3d des Verbotsgesetzes und die Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung vor. Er soll unter dem Usernamen „Wolke“ und „Betreuer 6“ als Moderator in dem Thiazi-Forum unterwegs gewesen sein und in seinen Posts zur Wiederbetätigung aufgerufen haben. Bei der Verlesung der 49 angeklagten Postings bekamen die Geschworenen Einblick in krude Ansichten. Von „Holocaustmärchen“ über die „Sterilisation von Ausländern“ bis hin zu der „Behinderung der Rassenschande“ war in den Beiträgen zu lesen. Der Unternehmer verantworte sich so: Er sei nicht dieser „Herr Wolke“, kenne ihn aber und schütze ihn. Er habe dem User seinen Internetzugang und seine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Auf einem Treffen von mehreren Mitgliedern der Plattform habe er sich mit seinem Einverständnis als „Wolke“ ausgegeben. Zudem habe er im Auftrag von „Wolke“ einem User aus Deutschland nach einem Hausbrand Geld überwiesen. Eine Aussage, die er beim Prozess erstmals tätigte. Bei den Befragungen von der Polizei hatte der 52-Jährige bisher geschwiegen.
Geschworenen ins Gewissen geredet
„Die Entscheidung wird ab heute ein Teil ihres Lebens sein“, redete der Angeklagte den Geschworenen ins Gewissen. „Ich wiederhole: Ich bin nicht Herr Wolke.“ Er distanziere sich von den Äußerungen, die in dem Forum getätigt wurden, und verwies auf seine eigene Website. „Was sie zu entscheiden haben, ist das große Ganze“, sagte der Pflichtverteidiger Michael Polst zu den Geschworenen. Er betonte erneut, persönlich nichts mit den Ansichten des Angeklagten gemein zu haben mit dem Hinweis: „Ich bin Van-der-Bellen-Wähler.“ Gleichzeitig wies er auf die im Vergleich geringen Strafen der Hauptakteure des Forums, die in Deutschland bereits verurteilt wurden, hin. Der Pflichtverteidiger legte den Geschworenen in seinem Plädoyer einen Ausweg nahe: Sie sollten seinen Mandanten in der Eventualfrage, also nach dem Paragraf 3g, schuldig sprechen und eine milde Strafe aussprechen.
Staatsanwalt bittet um „lebensnahe Betrachtung“
Staatsanwalt Neher bat die Geschworenen in seinem Schlussplädoyer um eine „lebensnahe Betrachtung“. Wer würde das Risiko einer Gefängnisstrafe auf sich nehmen, um einen anderen zu schützen?, fragte er die Geschworenen. Dass „Wolke“ ein Angehöriger des Angeklagten sei, habe dieser im Prozess verneint.
Die Geschworenen berieten mehrere Stunden, am Nachmittag fällten sie ein Urteil: Die Geschworenen haben den 52-Jährigen für schuldig im Sinne der Anklage erkannt und zu fünf Jahren unbedingte Haft verurteilt. Der Angeklagte blieb bei dem Schuldspruch ruhig und gefasst und hat zunächst keine Erklärung abgegeben. Sein Verfahrenshelfer meldete Nichtigkeit und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 16.3.2017)
Nachlese Prozess um „Herrn Wolke“ im deutschen Neonaziforum
Quelle: http://derstandard.at/2000054307699/Fuenf-Jahre-Haft-fuer-Herrn-Wolke-aus-dem-Neonaziforum
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Salzburger Nachrichten (17.03.2017)
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Und welche Kommentare verbreitete „Wolke“ im Thiazi-Forum? (Auszug von über 9000 Beiträgen)
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„Wolke“ (rechter als rechts wählen)
. „Wer für sein eigenes Volk wählen geht, der wählt so weit rechts wie möglich, ganz egal was dort steht und wie es heisst“
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„Wolke“ (Nachkriegsordnung muss zerstört werden)
. „Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Nachkriegsordnung zerstört werden muss!“
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„Wolke“ (über Gerd Honsik „Österreich ist eine verächtliche Republik“)
. Gerd Honsik steht für uns alle vor Gericht
„In seiner Urteilsbegründung führte Richter Böhm die Vorverurteilungen sowie das „massiv einschlägige Vorleben“ Honsiks als erschwerend an. Dieser habe unter anderem wiederholt den Staat verächtlich gemacht und auch nach seiner Flucht nach Spanien sein Verhalten „ungerührt fortgesetzt“ (Zitat Ende)
Was will man noch an der Republik Österreich „verächtlich“ machen?
Dieser Staat hat von Anfang an sein eigenes Volk aufgegeben zugunsten von internationalen Judeninteressen und Zuwanderen. Leider kapiert die Bevölkerung in Österreich nicht, dass Gerd Honsik für unser Volk eintritt, was man vom Richter Böhm nicht gerade sagen kann
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„Wolke“ (Zeitgeschichte ist ein „Furz der CIA“)
. Die Farce ist wieder um ein Kapitel reicher.
Die Geschworenen scheinen sich auch einig gewesen zu sein. Oder waren die massivem Druck ausgesetzt?
http://www.anonym.to/?http://de.altermedia.info/general/funf-jahre-haft-fur-gerd-honsik-270409_27425.html#more-27425
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Ein Vorgehen, daß für die Justiz im deutschsprachigen Raum wieder einmal typisch ist, vor allem wenn es um Verfahren geht, bei denen keine wirklichen Verbrechen, sondern lediglich andere Meinungen zum offiziell verordneten Bild der Zeitgeschichte gehören.
So klagte man in diesem Fall einmal mehr einen Mann an, dem man bestimmte Aussagen zur jüngeren Geschichte Deutschlands und Österreichs vorwarf, um ihm dann die Möglichkeit zu verweigern, sich mit den Hinweisen auf die tatsächlichen Ereignisse der Geschichte zu verweigern, die dem offiziellen Geschichtsbild des amtierenden Richters nicht entsprachen.
Alles in allem ein Gesinnungsprozeß allererster Güte…
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Die gegenwärtige Zeitgeschichtsbeschreibung bezeichnete Honsik als einen „Furz der CIA“.
Anlaß dieses Auftritts war eine Auseinandersetzung um Honsiks Hinweis darauf, daß die Masse der österreichischen Bevölkerung sich 1945 keineswegs befreit fühlte. Entsprechendes Beweismaterial wurde vom Richter ebenfalls nicht zugelassen. Honsik dazu: „Wenn sie mir diesen Beweis auch noch abschneiden, dann ist das ein politischer Schauprozess.“
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Honsiks Anwalt, Dr. Herbert Schaller, bestätigte jedoch, daß Honsiks Verteidigungsmöglichkeiten vom Gericht willkürlich eingeschränkt wurden.
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Die Geschworenen erkannten in allen 21 Anklagepunkten auf schuldig.
Das Urteil fünf Jahre Haft. Dazu kommen Kostenersatz und der Einzug aller Exemplare der Zeitschrift HALT, die sich im Bereich der österreichischen Justiz befinden.
Honsik legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß offenbar noch immer zu niedrig ist, ging ebenfalls in Berufung.
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„Wolke“ (über Gerd Honsik Holocaustleugnung)
.Dieser Standard-Bericht ist eine dreckige lügnerisch-tendenziöse Berichterstattung.
Vergleicht dieses verbrecherische Jewrnalistengeschmiere mal mit untenstehendem Bericht:
http://www.anonym.to/?http://de.altermedia.info/general/fo…tml#more-27339
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„…Pünktlich um 09:05 eröffnet der greise Verteidiger des Humanisten Honsik, Dr. Herbert Schaller den Reigen, indem er den Vorsitzenden Richter Böhm bat an diesem Verhandlungstag Honsik doch ausreden zu lassen und nicht permanent zu unterbrechen.
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Als Entlastung wollte Gerd Honsik das Lachout-Gutachten vorweisen . . .
Ing. Lachout wird von notorischen Geschichtsfälschern als Betrüger verleumdet. Jedoch wurde die Republik Österreich in einem von Ing. Lachout eingeleiteten Verfahren vor der Menschenrechtskommission in Strassbourg 1997 verurteilt, die offenen Verfahren gegen Lachout einzustellen, eine Ehrenerklärung abzugeben und 60. 000 Schilling Entschädigung zu leisten.
Richter Böhm sah sich angesichts dieses entlastenden Beweismittels veranlaßt, den Angeklagten Honsik zu unterbrechen . . .
Plötzlich schwenkte der Richter um und ging konform, daß auch die Geschichtsschreibung für Mauthausen und Dachau keine Gaskammern vorsehe.
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Honsik zitierte die marxistische Professorin Erika Weinzierl die bestätigte, daß es sich bei den sogenannten „Gaskammern“ in Mauthausen um Rekonstruktionen handelte. Des weiteren würde das jüdische Verfolgungsschicksal mit solchen Mitteln propagiert.
Der Richter erdreistete sich Herrn Honsik als „historische Null“ zu bezeichnen und unterstellte ihm abermals unter Androhung mit einem neuen Verfahren, den Holocaust zu leugnen. Es ist schon bemerkenswert, daß ein Richter der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist so frech agiert.
Vor allem ist noch nichts darüber bekannt geworden, daß Böhm ein Geschichtsstudium vorzuweisen hätte.
Richter Böhm belehrte den Angeklagten sich nur mehr zu den Anklagepunkten zu äußern.
Gerd Honsik: „Ich werde zu Mauthausen beschuldigt und darf dazu nichts sagen.“
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Richter Böhm wurde nun vollends seiner bösen Gefühle nicht mehr Herr und schrie hysterisch: „Jetzt reden Sie schon wieder vom heutigen Stand.“
Honsik: „Ich muß vom heutigen Stand der Dinge sprechen. Ich wurde wegen Katyn rechtskräftig verurteilt und erst später stellte sich heraus, daß diese Verurteilung zu Unrecht erfolgte.
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Richter Böhm bezichtigte Dr. Schaller der Lüge und ließ unterschwellig die Drohung laut werden, daß auch der Anwalt mit einem Verfahren rechnen könne.
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Böhm: „Die Gaskammern sind unbestrittene Tatsachen.“ Es folgte der Beschluß, daß über Details von Gaskammern nicht mehr gesprochen werden dürfe.
Zur inkriminierten Stelle in HALT Nr. 47 wurden weitere Ausführungen nicht mehr zugelassen sowie alle Beweismittel abgelehnt.
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Es war für Honsik wiederum unmöglich, sich in Ruhe zu verteidigen. Die Begrifflichkeit „Holocau$t“ sei durch einen US amerikanischen Spielfilm entstanden. Des weiteren würde es derart viele Überlebende des Holocausts geben.
Böhm warf Honsik vor, nicht seriös zu sein und ließ ihn nicht zu weiteren Ausführungen kommen. Also entschied der offenkundige Borderliner Richter Böhm wieder, was seriös sei und was nicht.
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Der Angeklagte verwies auf das Jagschitz-Gutachten (Anm. Jagschitz war ein gerichtlich beeideter Sachverständiger, der bei einem vorangegangen Honsik-Prozeß beauftragt wurde) der fünf Jahre nach Beweisen für die Existenz der Gaskammern gesucht hat, aber jedoch diesen Beweis nicht erbringen konnte.
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Der Richter unterbrach mit den Worten, daß „geschichtlicher Revisionismus nicht zugelassen sei“.
Honsik: „Wenn in der Medizin etwas Neues entdeckt wird, so wird das überprüft und gemeinsam ….“ – es folgte wieder eine Unterbrechung seitens des Vorsitzenden.
Honsik forderte, daß der Holocaust öffentlich überprüft werden sollte.
Böhm: „Der Holocaust ist überprüft, da er notorisch ist und das ist die derzeitige Gesetzeslage.“
„Wie viele Juden sind nun umgekommen?“
Honsik: „Drei Millionen Juden befanden sich im Machtbereich Hitlers.“
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Zu diesem Vorwurf äußerte sich der Freiheitskämpfer, indem er dem historisch völlig ungebildeten Böhm erklärte, daß es sich beim Angriff der Deutschen Wehrmacht auf die SU um einen Präventivschlag handelte und dies wissenschaftlich bereits belegt wurde. Er nannte Prof. Joachim Hoffmann, Prof. Magenheimer und den russischen Historiker Suworow (Hitler in Stalins Kalkül).
Der Vorsitzende zeigte sich uneinsichtig und unbelehrbar und behauptete, daß der Angriff Deutschlands auf die SU einen Überfall darstellte und dies sei eine historische Tatsache.
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Honsik: „Meineidige Zeugen bestätigten die Gaskammern in Dachau und Bergen-Belsen, wo sich im Nachhinein herausstellte, daß es dort niemals welche gab. Verbrecher wurden dafür bezahlt, daß sie so was sagten …“.
Richter Böhm unterbrach bestimmt zum 100. Male und ging abrupt zum nächsten Punkt weiter.
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Am Nachmittag wiederholte sich die perfide Vorstellung vom Vormittag in etwas schnellerer Ausführung d. h., daß Gerd Honsik fast nichts mehr sagen durfte bzw. die meisten Ausführungen seinerseits nicht zugelassen wurden.
Im Schnellverfahren wurden die HALT-Ausgaben Nr. 64, 66, 68, 93, 99, 103, 111 und 116 verhandelt.
Etwa um 13:45 Uhr erlitt der erschöpfte Dissident Honsik einen Schwächeanfall. Böhm zeigte zum ersten Mal während dieses Schauprozesses etwas menschliche Züge und vertagte seine Show auf Montag den 27. April 2009.
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Am Montag den 27. April 2009 findet im Saal 303 des Landesgerichtes Wien, die Show der österreichischen Verbrecher im Talar vermutlich sein Ende.
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„Wolke“ (über Frauen)
Frauen habe für das Volk ebenso einen Beitrag zu leisten wie Männer. Diese versehen entweder Dienst beim Militär oder Zivildienst. Frauen, die bis zum Alter von 26 Jahren noch keine Kinder geboren haben, müssen ein Jahr Sozialdienst leisten. Sind sie bis zum 35sten Lebensjahr immer noch kinderlos haben sie weitere 6 Monate Dienst am Sozialdienst am Volk zu leisten.
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„Wolke“ hat genau jenes Schicksal ereilt, dass er in unzähligen Kommentaren im Forum Thiazi über andere Prozesse beschrieben hatte.
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