Braune Optik in der „Wolke“
|Der Angeklagte bestreitet: „Ich bin nicht ´Wolke`. Im Forum Thiazi habe ich nur gelesen.“
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Ich bin nicht „Wolke“ (Angeklagter von hinten)
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Der Angeklagte ist Optiker.
„Nein, ich war es nicht, ich habe nie geschrieben im Forum, ich habe immer nur gelesen. Ich bin nicht „Wolke“, ich kenne aber „Wolke“. Ich habe „Wolke“ nur meinen Internetzugang zur Verfügung gestellt. Ja, ich denke so wie „Wolke“, bin aber nicht mit allem einverstanden, was er schreibt. Ich habe € 30.- Euro gespendet, im Namen von „Wolke“, weil „Wolke“ anonym bleiben wollte. „Wolke“ gab mir das Geld zurück, später in meinem Geschäft. Und auf dem Oktoberfest war auch ich anstelle von „Wolke“. „Wolke“ wollte zwar dort hingehen, ging aber nicht dort hin weil „Wolke“ wollte dann doch lieber anonym bleiben. So bin ich auf das Oktoberfest gegangen und gab mich dort als „Wolke“ aus. Später fügte ich noch meinem Vornamen hinzu und stellte mich auch als Roland vor. Viele waren gekommen vom Forum „Thiazi“ auf das Oktoberfest und bei denen war ich dann der Roland. Damit Roland wusste was „Wolke“ so geschrieben hatte im Forum „Thiazi“, musste ich natürlich „Wolkes“ Einträge im Forum nachlesen. Ich hätte ja sonst nicht mitreden können am Oktoberfest, weil eben nicht Roland sondern „Wolke“ eingeladen gewesen war“.
So verantwortete sich immer wieder der 52-jährige Angeklagte heute vor dem Geschworenengericht in Salzburg. Dem Unternehmer – er ist ledig und kinderlos – wird das Verbrechen des Verbotsgesetzes nach 3g zur Last gelegt, weil er im Forum Thiazi Verhetzungen und Holocaust-Leugnungen getätigt haben soll. Da das Verfahren mit Donnerstag den 16.03.2017 fortgesetzt wird, wollen wir hier das Thema nicht weiter erörtern, und dem Gericht nicht vorgreifen. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben nun für „Wolke“ gerade stehen muss, will diesen nur kennen, er selber sei es aber nicht. Der Angeklagte fühlt sich sowieso schon von Uwe Sailer verfolgt, wie er nach dem Beweisverfahren dem Gericht laut kund tat. Warum, das werden wir nach der Urteilsverkündung vorbringen. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung.
Links:
http://www.dahamist.at/index.php/2017/03/13/thiazi-wolke-vor-gericht-2/
http://salzburg.orf.at/news/stories/2830841/
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