Will Polizei Demo untersagen?


Spannungen im Vorfeld zur Demonstration gegen den Burschenbundball in Linz. 

Die Polizei sucht Gründe, die Demonstration am 4. Februar 2017, in Linz behördlich zu untersagen. Dazu greifen sie tief in die Schmutzschublade und holen richterliche Bedenken gegen bekannte Rechtsextreme und Neonazis als Begründung hervor.“ so der Titel zu einem Artikel, den das „Bündnis – Linz gegen Rechts“ auf ihrer facebook-Seite online stellte.

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Dass das „Bündnis Linz gegen Rechts“ mit dieser Ansicht nicht ganz unrecht haben dürfte, beweisen die von Jahr zu Jahr restriktiver werdenden Vorgaben in Verbindung mit Demonstration gegen den Burschenbundball. Das dürfte einerseits damit zusammenhängen, dass die Politik auch in Linz einen gewaltigen Ruck nach Rechts machte und der Bürgermeister Klaus Lugar von der SPÖ mit der FPÖ unter Detlef Wimmer ein Arbeitsübereinkommen geschlossen hatte.

Detlef Wimmer – aber auch weitere Linzer FPÖ-Mandatare, wie der Verkehrsstadtrat Markus Hein sind Burschenschafter der Armina Czernowitz, eine Burschenschaft völkischen Zuschnitts, mit Kontakten zu den „Identitären“(1), die weit außerhalb jeglicher demokratischer Werte steht und nur eine Wahrheit, nämlich nur die „alternativer Fakten“ gelten lässt.  Gerade Detlef Wimmer, der sich mit dem Titel Sicherheitsstadtrat schmückt und sich der Exekutive schamlos anbiedert, war es, der wegen seiner engen Kontakt zum „Bund freier Jugend“ vom Bundesheer eben aus Sicherheitsgründen entordert werden musste und nur über Umwege einen Offizierstitel erlangte, ohne je die Militärakademie besucht haben zu dürfen. Seine Bundesheeruniform musste Detlef Wimmer deshalb schon vor Jahren auch als Milizsoldat abgeben.

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Raffael Schöberl, Stellvertreter des KZ-Verband/VdA Oberösterreich hält im Gastbeitrag fest:

Liebe Linzer Polizei,
wir müssen reden. Und zwar darüber, wie ihr das demokratische Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit mit Füßen tretet. Plötzlich ist da die Rede davon, die alljährliche Demonstration gegen den rechtsextremen Burschenbundball behördlich zu untersagen. Ihr wollt eine Protestkundgebung gegen Rassismus und Sozialabbau, gegen ein Vernetzungstreffen des organisierten Rechtsextremismus verbieten lassen, damit deutschnationale und schlagende Burschenschafter in den Prunksälen des Linzer Palais ungehindert ihr Tanzbein schwingen können?! Mit Verlaub, das ist nichts anderes als ein Kniefall vor den Burschenschaften und Freiheitlichen – das ist ein demokratiepolitischer Skandal!

Am Freitagvormittag habt ihr die AnmelderInnen der Demonstrationskundgebung noch einmal schriftlich dazu aufgefordert, euren Behörden die Namen und persönlichen Daten aller OrdnerInnen – fünfzig (!) an der Zahl wurden von euch verlangt – bis heute Montag, 30. Jänner, zu übermitteln. Falls dem nicht nachgekommen wird, so habt ihr geschrieben, müsse die Versammlung behördlich untersagt werden. Nachdem diese Auflage und das drohende Verbot jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt, dürfte euch aber schon vorher klar gewesen sein, dass sich das Bündnis „Linz gegen Rechts“ von eurem Säbelrasseln unbeeindruckt zeigt – und ihr die OrdnerInnenliste auch nicht erhalten werdet.

Dass ihr euch im besagten Schreiben, das zudem am 27. Jänner und damit am Internationalen Holocaust-Gedenktag an die AnmelderInnen geschickt wurde, auch noch auf ein Urteil bezieht, in dem es darum gegangen ist, zu klären, ob unter den OrdnerInnen der neonazistischen Pegida-Aufmärschen Personen sind, die nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt worden waren, ist doch der nächste Wahnsinn! Eine antifaschistische Demonstration damit auch nur in die Nähe von nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu bringen, ist wahrlich ein Schlag ins Gesicht aller Überlebenden des NS-Terrors und der WiderstandskämpferInnen, die für ein freies und demokratisches Österreich gekämpft haben.

Aber seien wir uns doch ehrlich, ihr habt diesmal ganz bewusst an der Eskalationsschraube gedreht. Und das von Anfang an. Oder wie ist es sonst zu verstehen, dass bereits bei der polizeilichen Vorbesprechung den AnmelderInnen mitgeteilt wurde, dass die geplante Auftaktkundgebung am Hauptbahnhof nicht gestattet wird und die Demo auch nicht über die vorgeschlagene Route, sondern wieder am Krankenhaus vorbeiführen muss?

Doch sei´s drum. Egal, ob ihr das Verbot der Demonstration nun durchsetzen werdet oder es lediglich bei abstrusen Einschüchterungsversuchen belasst, es wird euch damit sicherlich nicht gelingen, antifaschistische Proteste mundtot zu machen. Wir werden uns unser demokratisches Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit nicht nehmen lassen! Oder um es mit den Worten des Bündnisses „Linz gegen Rechts“ zu sagen: Jetzt erst recht! Versammlungsrecht verteidigen – Nein zum rechtsextremen Burschenbundball!

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Presseaussendung  Bündnis Linz gegen Rechts
30. Jänner 2017

Polizei droht das Versammlungsrecht zu beschneiden

Die geplante Demonstration gegen den Burschenbundball am 4. Februar 2017 in Linz gerät unter polizeiliche Attacke.

Die geplante Demonstration gegen den Burschenbundball am 4. Februar 2017 in Linz gerät unter polizeiliche Attacke. Ohne Rechtsgrundlage verlangt die zuständige Polizeidirektion persönliche Daten über DemonstrationsteilnehmerInnen. Sie machen davon eine behördliche Untersagung der Demonstration abhängig. Mit Überwachung, Drohungen und immer höheren Auflagen schränkt die Polizei die Versammlungsfreiheit ein.

Bereits im Vorfeld versuchte die Polizei die geplante Demonstration zu beschränken. Die polizeiliche Vorbesprechung zielte darauf ab, die Demonstrationsleitung unter Druck zu setzen und zu verunsichern. Sie untersagten die geplante  Auftaktkundgebung vor dem Hauptbahnhof. Außerdem forderten sie das Bündnis „Linz gegen Rechts“ bei der polizeilichen Vorbesprechung auf, 50 Namen und persönliche Daten von Personen bis 30. Jänner 2017 zu übermitteln. Diese hatten sich freiwillig für den OrdnerInnendienst gemeldet. „OrdnerInnen sind dazu da, die Demonstration und ihre TeilnehmerInnen zu schützen. Die Polizei will sie aber quasi als Hilfssheriffs einsetzen und belangen, falls es durch die DemonstrationsteilnehmerInnen zu irgendwelchen Verstößen kommt“, so Konstantin P., Organisator der Demonstration, „solche Überwachungsmethoden, die als einziges den Sinn haben, AntifaschistInnen, die freiwillig ihren OrdnerInnendienst anbieten, mit etwaigen späteren rechtlichen Konsequenzen zu verängstigen, ist absolut untragbar. “

Erstmals wurden die geforderten Änderungen in einer Niederschrift festgehalten. Diese beinhaltete außerdem, dass bei Ausschreitungen jede weitere Demonstration zukünftig untersagt wird. „Diese neue Vorgehensweise der Exekutive ist eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Österreich. Der Polizei geht es darum, Hürden und Vorgaben einzuführen, um kritische Menschen einzuschüchtern und Demonstrationen zu verbieten oder aufzulösen. Kritik soll damit aus dem Straßenbild verbannt werden. Dies betrifft nicht nur AntifaschistInnen, sondern alle Menschen, deren Meinung nicht der politischen Eliten und der herrschenden Idee entspricht“, ist sich das Bündnis „Linz gegen Rechts“ einig.

Das Bündnis „Linz gegen Rechts“ zeigt sich unbeeindruckt von dieser Vorgehensweise. „Die Landespolizeidirektion Oberösterreich beruft sich auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes in einem Rechtsverfahren rund um eine „Pegida-Demonstration, aus dem Jahr 2015, die für die bevorstehende Demonstration von der Landespolizeidirektion völlig fehlinterpretiert wurde“, so Nina A., Organisatorin der Demonstration für das Bündnis „Linz gegen Rechts“. Die Vorgehensweise, durch Auflagen, die sich in diesem Fall nicht einmal auf eine Rechtsgrundlage stützen, das Versammlungs- und Demonstrationsrecht in Österreich einzuschränken ist ein Angriff auf die Grundpfeiler der Demokratie“, meint Nina A.. „Wir lassen uns davon sicherlich nicht einschüchtern, sondern werden uns aktiv gegen diese Repression seitens der Exekutive einsetzen.“ Die Polizei sucht Gründe, die Demonstration am 4. Februar 2017, in Linz behördlich zu untersagen. Dazu greifen sie tief in die Schmutzschublade und holen richterliche Bedenken gegen bekannte Rechtsextreme und Neonazis als Begründung hervor.

Jetzt erst recht! Das Bündnis „Linz gegen Rechts“ wird dennoch Aktionen unter dem Motto: „Versammlungsrecht verteidigen! Nein zum rechtsextremen Burschenbundball 2017“ am 4. Februar 2017 durchführend. Nähere Infos folgen.

 

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Juristisch betrachtet, dürfte sich die Landespolizeidirektion OÖ da etwas vergaloppiert haben,  da keine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Namen und Geburtsdaten der Ordner und Ordnerinnen besteht.  Jene Entscheidungsgrundlage, auf die sich die Behörde offenbar bezieht, fußt auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes OÖ vom 24.08.2015 zu GZ LVwG-750282/2/BP/SA und behandelte das Thema PEGIDA, somit eine Demonstration mit Naheverhältnis zum rechten Extremismus.  Und auch in diesem Fall ist eine Bekanntgabe von Namen und Geburtsdaten nur dann berechtigt, wenn offensichtliche Bedenken bestehen, dass durch die Ordner eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht.

In den Entscheidungsgründen warnte der Verwaltungsgerichtshof damals ausdrücklich vor dem Rechtsextremismus und verwies darauf, dass auch die Ordner der Veranstaltung der gewaltbereiten (rechten) Fußballszene und der (rechten) Hooliganszene zuzuordnen waren. Zudem wurden in Zusammenhang mit der Pegidaveranstaltung am 02.02.2015 acht Anzeigen wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetzt erstattet, weil Versammlungsteilnehmer den Hitler-und den Kühnengruß zeigten, sowie „Heil Hitler“ riefen.  Die Entscheidungsgrundlage, der sich die Landespolizeidirektion OÖ bedient, müsste folglich eher auf die Veranstalter des Burschenbundballes angewandt werden, als auf Ordner der Demonstration wider des rechten Extremismus.

Quelle: http://www.lvwg-ooe.gv.at/10966.htm

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30.01.2017
Die APA berichtet

Spannungen vor Burschenbundball

Spannungen sind zwischen der Polizei und Initiatoren der Demonstration anlässlich des Burschenbundballs am Samstag entbrannt. Man wolle die Demo einschränken, so die Kundgebungsveranstalter – Vorgehensweise entspreche dem Gesetz, so die Polizei.

Für das Bündnis „Linz gegen Rechts“ ist der Burschenbundball im Palais des Kaufmännischen Vereins eine „rechtsextreme Großveranstaltung“, weil sich dabei die in Mitglieder der nationalen waffenstudentischen Verbindungen in Oberösterreich versammeln. Im Vorfeld der Kundgebung „Linz gegen Rechts“ kritisierten in einer Medienaussendung am Montag, dass die Polizei Namen und Geburtsdaten von 50 Ordnern der Demo wissen und so die Versammlungsfreiheit einschränken wolle, so ein Sprecher des Bündnisses Thomas Pilgerstorfer gegenüber Radio Oberösterreich. Er sieht dafür keinerlei rechtliche Grundlage, vielmehr versuche die Polizei die Ordner einzuschüchtern.

„Erstmals Liste mit Personalien“

In einer Vorbesprechung für diese angemeldete Demonstration, zu der laut dem Bündnis 1.000 Teilnehmer erwartet werden, habe die Polizei heuer erstmals ein Liste mit den Personalien der Ordner von den Antifaschisten eingefordert, sagen diese.

Bisher hätten die Organisatoren lediglich die Anzahl der Leute, die für den reibungslosen Ablauf sorgen, bekannt geben müssen. Jene rund 50 Personen trugen dann am Tag der Kundgebung gelbe Westen zur Erkennung, als Ansprechpartner für die Exekutive wurden die Verantwortlichen der Veranstaltung genannt.

„Von Veranstaltern unterschrieben“

Die oö. Landespolizei versteht die Aufregung nicht, das Vorgehen sei Usus, so Sprecher David Furtner. „Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Polizei bei Großveranstaltungen die persönlichen Daten der Ordner erhält.“ Es habe mehrere Besprechungen zur Abwicklung der Demo gegeben und einer der Punkte war auch der Ordnerdienst mit Übermittlung der Namensdaten – „das wurde von den Veranstaltern goutiert und unterschrieben“.

Damit wolle man das Versammlungs- und Demonstrationsrecht, wie vom Bündnis „Linz gegen Rechts“ behauptet, nicht beschneiden. Es gehe allein um die Sicherheit. Laut Polizei könnte die Aktion zur Mobilisierung der eigenen Demonstrationsteilnehmer gedacht sein. Das „Bündnis gegen Rechts“ will jetzt am 4. Februar nicht nur gegen den Burschenbundball sondern auch für die Versammlungsfreiheit demonstrieren.

Quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2822868/

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Sollte die Landespolizeidirektion OÖ die Demonstration gegen den Burschenbundball unterbinden, wird sie sicher wieder vor dem Landesverwaltungsgerichtshof vorstellig werden müssen, da ein Verdrehen analog zu vorliegenden Entscheidungen eben nur „alternativer Fakten“ gleichkommt.

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Quellen:

(1)http://www.jungewelt.de/m/artikel/303973.burschenschaft-pflegt-kontakte-zu-identit%C3%A4ren.html
http://ooe.orf.at/news/stories/2822868/
http://www.lvwg-ooe.gv.at/10966.htm
http://linz-gegen-rechts.at/


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