„Fass ohne Boden“ verliert Klage
|Wie der Blogger Dr. Sebastian Bohrn Mena auf seiner Internetseite(1) berichtet, brachte Alexander S. als Betreiber des Blogs „Fass ohne Boden“ Klage gegen ihn ein, da er S. als rechtsextrem bezeichnet habe.
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Dr. Sebastian Bohrn Mena wies auf den Umstand hin, dass rechtsextreme Kreise bewusst versuchen durch Zusammenarbeit mit vermeintlich „kritischen Bloggern“ eine Form von Legalität und Salonfähigkeit zu erwirken und dadurch auch der Verbreitung rechtsextremen Gedankengutes leise und subtil Vorschub geleistet werde. Man müsse daher besonders in den sozialen Netzwerken aufmerksam sein und diese Strategie von Beginn an durchschauen und thematisieren, so Bohrn Mena. Als Beispiel führte Bohrn Mena unter anderem Alexander S. an, der als Referent am „Kongress der Verteidiger Europas“ in Linz teilnahm und auch mal Artikeln auf dem fragwürdigen Blog „unzensuriert.at“ hosten durfte. Die Teilnahme Konservativer führe so zum Anschein, dass der Kongress keine reine Leistungsschau rechtsextremer Gruppen sei, zumal Alexander S. zurückliegend für die ÖVP bei den Wiener Gemeinderatswahlen kandidiert habe und er auch Pressesprecher des „Jungen Wirtschaftsbundes“ gewesen sei.
Alexander S. brachte daraufhin Klage wegen übler Nachrede beim Landesgericht Wien gegen Bohrn Mena ein mit der Begründung, Bohrn Mena habe S. unterstellt, er verbreite rechtsextremes Gedankengut. Zudem habe S. eine Entschädigung von € 7000.- gefordert, sowie die Übernahme aller Gerichts- und Anwaltskosten.
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Abweisung der Klage
Das Gericht wies die Klage ab. Der Richter Apostol wies daraufhin, dass S. sich durchaus Kritik gefallen lassen müsse, da er auf Grund eigener politischer Aktivitäten im Licht der Öffentlichkeit stehe. Zudem sei das vergleichende Beispiel nicht beleidigend oder diffamierend, es sei zulässig, vor allem deswegen, weil ein hinreichendes „Tatsachensubstrat“ vorhanden sei, welches die Aussagen von Bohrn Mena begründen.
Vor dem Richter erklärte S. , dass er stolzes Mitglied der nicht schlagenden Burschenschaft B!Bavaria Berlin sei und als Milizsoldat eine Ausbildung zum „Informationsoffizier“ mache. Da könne er es sich nicht leisten, als Rechtsextremer bezeichnet zu werden. Einen Vergleich lehnte der Kläger daher ab. Der Richter argumentierte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass S. in seinem Artikel über den Kongress in Linz diesen schön geredet und verharmlost und somit zur Salonfähigkeit gewisser Kräfte subtil beigetragen habe.
Alexander S. ist Betreiber des Blogs „Fass ohne Boden“ und hat auch schon zurückliegend „dahamist.at“ mit Klage bedroht.
Links
(1) http://bohrn-mena.at/2017/01/vorgericht/
http://www.dahamist.at/index.php/2016/12/10/die-verteidiger-europas/
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