OGH-Entscheid gegen Aula
|„Aula“-Affäre: OGH entschied gegen rechte Zeitschrift. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet. AULA hat derartige Aussagen oder ähnliche bis zum Ende des Verfahrens zu unterlassen. Der Persönlichkeitsschutz bei Kollektivbeleidigungen wird dadurch erheblich gestärkt.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren über einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Aula“ getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet.
Zivilrechtliche Klage
Die Grünen sowie eine Reihe von Überlebenden hatten dagegen medienrechtliche Anträge und eine zivilrechtliche Klage eingebracht. In einem Sicherungsverfahren, das neben dem Hauptverfahren läuft, hat der OGH nun die für die Kläger erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
Der „Aula“ sowie dem Autor des umstrittenen Artikels ist es damit bis zum Ende des Verfahrens untersagt, die getätigten sowie ähnliche Aussagen zu wiederholen.
„Keine Fehlbeurteilung“ der Vorinstanzen
Der OGH hat laut Beschluss die „Aktivlegitimation“ und damit die persönliche Betroffenheit der zehn Kläger – Widerstandskämpfer bzw. politisch und aus rassischen Gründen Verfolgte sowie eine Erbin eines aus rassischen Gründen Verfolgten – anerkannt.
Der OGH hielt darüber hinaus auch fest, dass es den in der „Aula“ erhobenen Vorwürfen „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handle. Wenn die Vorinstanzen bei dieser Sachlage zu einer solchen Einschätzung gelangten, dann sei darin jedenfalls „keine aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken“, so der OGH.
Grüne: „Historische Dimension“
„Wir gehen davon aus, dass das auch Konsequenzen in den Hauptverfahren haben wird, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde“, beurteilte der grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser die Entscheidung. Vor allem der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkennt, habe „historische Dimension – dadurch wird es künftig mehr Klagen geben können“, so Walser.
Zufrieden zeigte sich auch die Anwältin Maria Windhager, die im Verfahren die KZ-Überlebenden vertritt. „Ich freue mich über diese längst überfällige Stärkung des Persönlichkeitsschutzrechtes bei Kollektivbeleidigungen“, sagte Windhager.
Quelle: ORF.at http://www.orf.at/#/stories/2374469/
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