Kläger verlor gegen „dahamist.at“
|„Dahamist“ verklagt. Klage auf Gegendarstellung abgewiesen.
Linz – Heute (31.10.2016) fand vor dem Landesgericht Linz zu 24 Hv/25/16 f unter Richter Dr. Klaus Bittmann ein Verfahren in Medienrechtssachen gegen den Betreiber des Blog „dahamist.at„Uwe Sailer, der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Dr. Georg Zanger vertreten wird, statt. Kläger war der ehemalige Generalsekretär der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Alexander Ch., vertreten vom Wiener Rechtsanwalt Dr. Johann Öhlböck. Der Kläger fühlte sich durch einen Artikel auf „Dahamist“ in ein schlechtes Licht gerückt.
„Dahamist“ stellte am 13. Juli 2016 unter der Überschrift „Gottfried Küssel auf Freigang„, einen Artikel online, in dem auf den Freigang zu dieser Person Bezug genommen wurde. Neben Verweisen zu „Standard„, „Kurier“ und „Stopp die Rechten“ wurde auch ein Link zum „Antifa Recherche Team Wien“ gelegt und zwar auf einen Beitrag mit der Headline „Uni Campus als Neonazi-Treffpunkt„. In diesem Bericht sind zahlreiche Fußballfans aufgelistet, die in Verbindung mit „Unsterblich Wien“ gebracht werden und während Küssels Freigang mit diesem Kontakt hatten. Explizit als Gast bei „Unsterblich Wien“ ausgewiesen ist auch der Kläger Dr. Alexander Ch., allerdings mit dem Hinweis, sich eben nicht mit Küssel getroffen zu haben. Der Name des Klägers wurde wegen der Verlinkung auf Dahamist getagt. Gerade wegen des Tags fühlte sich der Kläger in seiner Ehre nun gekränkt.
Ein Tag, wie er in einem wordpress-Dokument erstellt wird, stellt ein Struktur-Element dar, ist ein Schlüsselwort bzw. eine Wortphrase, ähnlich dem Personenregister eines gedruckten Buches. Tags können verschiedenartig sein. Man spricht von technischen Tags, die über Schlüsselwörter generiert werden und bei der Google-Suchmaschine Eingang finden, wenn der Alogorithmus dieser Suchmaschine entsprechende häufige Anfragen abarbeitet. Die URL enthält dann den Begriff „tag“, anstelle von „index“. Ein Tag ist somit ein Navigationselement mit der Zielorientierung, alle Beiträge innerhalb eines Blogs mit selben Schlüsselwörtern zu verknüfen, die sowohl intern, als auch über die Google-Suchmaschine abgefragt werden können. Ein Tag hat keinen Bedeutungsinhalt.
In der Klage heißt es nun, dass durch den gesetzten Tag ein der Wahrheit nicht entsprechender Zusammenhang dargestellt wurde, weil der Leser den Kläger somit in Verbindung mit Gottfried Küssel und Alpen-Donau.info bringt, der Kläger sich aber beim Public Viewing eben nicht mit Gottfried Küssel getroffen habe und nie etwas mit Alpen-Donau.info zu tun hatte.
Zugegeben eine etwas komplizierte juristische Anschauung, mit noch komplizierteren technischen Eingriffen, da nämlich nicht Fakten die Klagsgrundlage bildeten, sondern mögliche athmosphärische Strömung, eben ein Bild, das sich im Kopf des Lesers bei flüchtiger Betrachtung des Artikels festsetzen könnte, wenn der Leser eben Küssel und Alpen-Donau.info wahrnimmt und diese in Verbindung mit dem Kläger bringt. Allerdings verkannte der Kläger, dass es auch für einen flüchtigen Leser zumutbar sein muss, ein Meinungsbild erlangen zu können, dass nicht auf verkürzte aus dem Zusammenhang gerissene einleitende Absätze abgebildet wird, sondern auch Bezug auf den Gesamtzusammenhang eines Beitrages nimmt. Nicht das isolierte Wort oder verkürzte Absätze sind in der Analyse des Bedeutungsinhaltes zu betrachten, sondern immer der gesamte Kontext. Und in diesem gesamten Kontext fand sich die Person des Klägers namentlich erwähnt. Der Kläger gab auf Befragen auch zu, eben diese auf „Recherche Wien“ abgebildete Person zu sein.
Der Richter wies die Klage auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung nach dem Medienrecht ab, weil auf Dahamist eben nie erwähnt wurde, dass der Kläger sich mit Gottfried Küssel getroffen habe und sich auch kein Hinweis ergab, dass der Kläger in Verbindung mit Alpen-Donau.info zu bringen ist. Durch die Abweisung wurde der Kläger zum Ersatz der Verfahrenskosten verpflichtet. Der Kläger berief augenblicklich gegen das mündliche Urteil. Es ist daher nicht rechtskräftig.
Ende November wird das Verfahren wegen Erzeugung atmosphärischer Strömungen, wegen Setzens eines Tags, wodurch der Kläger angeblich in rechtswidriger Weise eines unehrenhaften Verhaltens geziehen wurde, fortgesetzt. Es stellt sich grundsätzlich die hypothetische Frage: „Stellt ein Treffen mit einem Gottfried Küssel“ bereits ein ehrenrühriges Verhalten dar, oder nicht? Der Richter wird wieder entscheiden und „Dahamist“ wird wieder berichten.
.
Auf die Gegendarstellung darf hier verwiesen werden.
.
Links
Recherche Wien
http://recherchewien.nordost.mobi/2016/07/uni-campus-als-neonazi-treffpunkt/
Der Standard
http://derstandard.at/2000005600960/Unsterblich-WienFussballfans-sind-sie-nebenbei
Gegendarstellung
http://www.dahamist.at/index.php/2017/05/17/8863/
#Uwe Sailer, #Klage, #Dr. Alexander Chr., #Gegendarstellung, #Dr. Öhlböck,
Nachtrag vom 09.November 2016
Kläger zieht hiemit seine Anträge auf Zahlung einer Entschädigung (Punkt 1 des Antrags vom 19.09.2016) und Veröffentlichung (Punkt 2 des Antrags vom 19.09.2016) zurück.
Punkt 1 behandelt die Parteienstellung, dass der Beklagte Inhaber des Blogs „dahamist.at“ ist und er zu einer Zahlung einer Entschädigung von Gericht zu verpflichten wäre. (vom Kläger- Privatbeteiligter – zurückgezogen)
Punkt 2 ist die Gegendarstellung, dass der Beklagte Uwe Sailer Unwahrheiten behauptet hätte und folglich zu einer Gegendarstellung zu verpflichten wäre. (vom Kläger – Privatbeteiligter – zurückgezogen)
.
.
Die anberaumte Verhandlung für den 28.November 2016, 10:00 Uhr findet somit nicht statt. Der Antragsteller (Kläger – Privatbeteiligter) wurde verpflichtet sämtlich Kosten des bisher durchgeführten Verfahrens zu übernehmen.
sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohnehass.at