Reinthaler, ewiger Verlierer


Ein Gastbeitrag von Uwe Sailer

Wer Ludwig Reinthaler heute hätte sehen wollen, hätte heute vor dem Landesgericht in Linz Gelegenheit dazu gehabt. Doch Ludwig kam alleine, fast alleine. Seine Entourage verweigerte, dabei habe er doch so auf sie gehofft.

160922 Ludwig Reinthaler nach der Verhandlung !!!!!!!!!

Ludwig Reinthaler im ewig gleich kariertem Hemd

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Eines vorweg. Ich widme Ludwig Reinthaler, dem „Bunten“ aus Wels, dem recht Extremen aus dem rechten Eck, dem adipösen Politrabauken aus Wels, den ständig die Nazikeule schwingenden „Sozihasser“ dieses Lied von Hansi Orsolic  „Mei potscherts Leb´n„.  Und seiner Entourage möge dieses Lied von Reinhard Fendrich wieder seelischen Auftrieb geben   „Es tut so weh wenn man verliert“ .

Hier und hier  geht es zur Vorgeschichte.

Landesgericht Linz, Dienstag 11. Oktober 2016, 09:50 Uhr:  Ludwig Reinthaler, mit dem ewig gleich kariertem Hemd – der Einkauf war offenbar im Dutzend billiger – , wartet bereits vor dem Verhandlungssaal 122 auf den Prozess. Sein Blick gähnt leer durch die Gerichtsgänge, er wirkt verloren und fahrig.  Neben ihm auf dem Sünderbankerl  sitzend sein Anwalt im heimattreuen Trachtenjopperl. Eigentlich war er heute nur der Substitut seines ständigen Anwaltes,  der ältlich gewordene Dr. Alfred Windhager. Passend zu Reinthaler und im selben Fahrwasser schwimmend wie Mag. Kurt Burgholzer – also eigentlich der richtige Anwalt von Ludwig Reinthaler – sitzen sie da, beide, – zwei traurige Gestalten – wie aus dem Buch von Honoré Domier. Sie reden nur wenig miteinander und wenn dann sehr leise. Gerichtskibitze unken bereits ob des neuen Paares, ob Mag. Burgholzer vielleicht nicht mehr verhandeln dürfe, nachdem er – eben wegen der Ausländer – von der Rechtsanwaltskammer disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen worden sein könnte.

 

Neben dem Bankerl stehend, aber nicht wirklich aufrecht, eher gebeugt und wortlos der FPÖ Gemeinderat von Hellmonsödt Wolfgang Molterer. Er ist der Bruder einer gewissen Melitta Fross aus Linz, eine Dame aus der Sintstraße, die oft und  ziemlich derb in sozialen Medien Rot und Grün und Superrot heruntermacht. Dabei war es gerade die SPÖ, die ihrer Familie eine Arbeiterunterkunft gab. Jetzt ist es ziemlich still geworden um Melli. Auch ihre Besuche  beim Abfüllstand der FPÖ-Linz (Leuchtturm), gemeinsam mit Detlef Wimmer (FPÖ), der dort oft als Ausschenker tätig ist, liegen schon sehr lange zurück. Die „Gute“ ist  auch befreundet mit einer gewissen  Renate Janko aus Wien, Czatoryskigasse 62-68, die Reinthaler eigentlich die ganze Geschichte eingebrockt haben dürfte, weshalb Ludwig eben klagte. Renate ist von groben Schrot, sehr groben Schrot sogar, beschuldigt unliebsame Gegner liebend gern der Alkoholsucht, der Verblödung, der Trottolose, des Irrsinns, und der totalen geistigen Umnachtung und Sinnentleerung.  Und genau sie verweigerte Ludwig die Zeugenschaft, als es darum ging, die vorgelegten Urkunden auf Echtheit zu bestätigen. Sie hatte nicht die Chuzpe ihren Linzer Freund in den Verhandlungen zu unterstützten.  Aber mit Männern, so Renate auf facebook einmal, hatte sie schon immer so ihre Probleme. Statt Ihrer bot der Adipöse in zurückliegenden Verhandlungen eine Abordnung seiner Entourage als Zeugenschaft auf, alle samt und sonders  Gestalten, die Christa Zöchlings  Kommentaren entsprungen sein könnten, wenn sie schreibt: “ Es sind die hässlichsten Menschen Wiens, ungestalte, unförmige Leiber, strohige, stumpfe Haare, ohne Schnitt, ungepflegt, Glitzer-T-Shirts, die spannen, Trainingshosen, Leggins, Pickelhaut, schlechte Zähne und ausgeleierte Schuhe“. Sie könnten auch lebendig gewordenen Figuren aus dem Lied vom „Blonder Engel  „Mitn Urfahrmoark kumman de Noarn“ entspringen, der etwas von Verwahranstalt singt, die just zur Marktwoche Freigang haben dürften.  Natürlich nehme ich sie ernst, die armen Gestalten und lästere nicht.  Aber zum „Aufmagazinieren“ vor Gericht taugen sie halt nicht, weil sie nicht einmal wissen, wie man als Zeuge eigentlich auftreten sollte und lassen so jedes Verfahren Ludwigs im kariertem Hemd zur Farce werden.

 

Die Richterin ruft zur Verhandlung auf.  Ja, eine Richterin! Das ist eine  schlechte Nachrichten für Ludwig Reinthaler und seinem Anwalt, haben doch Frauen gefälligst Männern Berufe nicht streitig zu machen. Diese Meinung vertritt übrigens auch Norbert Hofer, der Bundespräsidentschaftsaspirant und viele von ihm  in der FPÖ, wenn er meint:  „Der vom Thron des Familienoberhaupts gestoßene Mann sehnt sich unverändert nach einer Partnerin, die, trotz hipper den-Mädels-gehört-die Welt-Journale, in häuslichen Kategorien zu denken imstande ist, deren Brutpflegetrieb auferlegte Selbstverwirklichungsambitionen überragt.“ Aber Gott sei Dank, so dürfte sich Ludwig Reinthaler vielleicht gedacht haben, die zwei Beisitzer, die sind noch männlich.

 

Ludwig Reinthaler weiß, dass er nicht gewinnen kann. Vielleicht fürchtet er auch um sein letztes Geld, das er nun bei dieser Verhandlung  endgültig verspielen dürfte. Die Richterin fragt nach den Generalien, den Einkommensverhältnissen, öffnet den Akt, sucht Protokolle im Akt, schließt den Akt, öffnet ihn wieder und bittet Ludwigs rechtsfreundlichen Vertreter Dr. Alfred Windhager, jener mit dem heimattreuen Jopperl, die Anträge zur Anklage der Berufung vorzubringen.  Etwas nuschelnd, manchmal unverständlich, der so ähnlich aussieht wie Lutz Weinzinger (FPÖ)  in jüngeren Jahren, gibt zu verstehen, dass er die Berufung wegen Nichtigkeit zurückziehe, aber jene auf Schuld aufrecht belasse. „Ja der Angeklagte sei schuldig den Tatbestand des Verbrechens der Ehrenbeleidigung nach §111 StgB begangen zu haben, in dem er seinen Mandanten (Ludwig Reinthaler) einen schlimmen  …. (eh schon wissen welches Wort gemeint sein könnte) nannte und ihn öffentlich und in Wort und Bild erniedrigte, verspottete und beschimpfte. Der Angeklagte, und da warf  Dr. Alfred Windhager einen hasserfüllten Blick auf mich, sei schuldig, dass genau er dieses Profil auf facebook betrieben habe, in dem eben jene erniedrigenden Worte seines Mandaten verfasst wurden, die ihn in die Nähe eine Regimes rücken lassen, das vor mehr als 71 Jahren wütetete.  Und dass der Angeklagte nicht zur Wahrheit finde, beweisen zurückliegende Urteile, die einem DDr. Werner Königshofer (entordert von der FPÖ) ebenso seine Reputation gekostet haben, wie nunmehrige Bildzeichnungen über Ludwig Reinthaler, die seinen Mandaten nun neuerlich in ein schlechtes Licht rücken, indem der Angeklagte – wieder ein verächtlicher Blick auf mich gerichtet- ihn wieder so darstellte, als wäre er mit jenem gleichzusetzen, der noch vor 72 Jahren einen Bart und Seitenscheitel trug. Er beantrage daher die vorbehaltslose Bestrafung des Angeklagten“. Dr. Alfred Windhager überreichte dem Richtersenat mehrere Ausdruck von screensshot aus dem Internet, darunter eben auch jenes Bild, dass Ludwig Reinthaler auch hier wieder karikiert darstellt. Zudem habe der Angeklagte öffentlich aus dem Gerichtsakt zitiert, welches wiederum den Beweis erbringe, dass es dem Angeklagten nur darauf ankomme, seinen Mandanten auf das Übelste zu beleidigen.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, um nach 5 Minuten das Urteil der ersten Instanz zu bestätigen.  „Der Berufung wird nicht Folge gegeben„, betonte die vorsitzende Richterin. „Das Erstgericht habe zu Recht erkannt, dass der Vorwurf des Privatanklägers nicht beweisfähig sei und dass die Zeugen zwar die beleidigenden Einträge gesehen und gelesen haben mögen, es aber unterlassen haben und sich zudem nicht die Mühe gemacht haben, nachzuforschen, wessen facebook-Profil dieses letztendlich nun tatsächlich sei. Ein facebook-Profil mit einem Namenszug sage noch lange nicht, dass dieses auch tatsächlich jenem Inhaber gehöre, dessen Namen im profil eben aufscheint. Der Privatankläger habe die vollen Kosten der Verfahren  zu tragen, auch jene der Berufungsverhandlung„.

Ludwig Reinthaler schaute ungläubig, er versankt im Sessel, wie ein zusammensackender Kürbis, der schon leichte Fäulnis angesetzt hat. Ludwigs hochroter Kopf blickte aus dem kariertem Hemd. „Ja“, wiederholte die Richterin, „der Privatankläger hat die vollen Kosten des Verfahrens zu tragen“.  Ludwigs Sessel wackelte. Irgendwie stürzte Reinthaler vom Sessel mit Schwung und sprintete, trotz seiner erheblichen Körperfülle  zum Ausgang des Gerichtssaales. Hinter ihm folgte sein Anwalt, so als ob er einem Dieb nachlaufe, den es zu fangen gelte. Beide waren plötzlich weg, auch der Herr Gemeinderat aus dem Mühlviertel.

 

Das von Ludwig Reinthaler angezettelte  Verfahren zog sich über zwei Jahre hinweg, nahm seinen Anfang im März 2014 und endete nunmehr am 11.Oktober 2016 vor der Berufungsinstanz des Landesgerichtes Linz.  Ludwig Reinthaler hat nun erhebliche Kosten zu tragen, auch jene des beigezogenen Sachverständigen.  Und hier sind wir wieder beim Anfang vom Ende. Wird Ludwig Reinthaler jetzt wieder betteln gehen müssen? Die Klage aus dem Jahr 2014 beruht nämlich auf einer verlorenen Prozess aus dem Jahr 2013, als der Bunte aus Wels wegen Verächtlichmachung meiner Person rechtskräftig verurteilt wurde. Damals musste er einen Betrag von ca € 15.000.- aufbringen, eine Summe, die er nur in Raten begleichen konnte und angeblich erbetteln musste.

Findige Karikaturisten funktionierten damals ein Bild Ludwig Reinthalers um, dass den damaligen Bürgermeister von Wels, Dr.Koits, bettelnd am Stadtplatz von Wels zeigte und setzten den Kopf Reinthalers  auf das Bild eines Bettlers.  Was Reinthaler gegenüber Dr. Koits als zulässig erachtet hatte, weil angeblich sein Bild, das empfand er, nunmehr gegen sich gerichtet, als schwere Beleidigung. Noch während der Verhandlung pochte Reinthaler deshalb auf Urheberrechte dieses Bildes, eine Fotomontage, die er wegen Beleidigung nun bei mir einklagen wollte.  Zugegeben eine etwas komplizierte Geschichte, aber recht Extreme denken halt sehr verschroben, ganz besonders der Bunte aus Wels, weshalb seine Klage auch nur zu verlieren war. Und was machen wir jetzt mit „Stauni“, der nie etwas weiß und deshalb immer staunen muss?

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Ja:  Es tut so weh, wenn man verliert, wenn an die Kraft zerrissn wird. Man sieht an jedn Fehler ein, doch leider is scho alls vorbei.

Wird Reinthaler jetzt die Lust am Klagen vergangen sein?  Ich bezweifle es, weil dazu gehört Einsicht und dafür reicht der Blick aus dem rechten Eck halt nicht.

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Nachtrag
12. Oktober 2016, 19:30 Uhr
Kommentare zur Verhandlung
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1852844421668549&id=100008290271793&pnref=story

Marie Salmhofer fragt auf der facebook-Seite von Regina Bunte“ – das ist Ludwig Reinthaler – am 11.10.2016, um 20:48 Uhr nach:

Antwort lg Linz Reinthaler 01

Renate Janko aus Wien antwortet am 11.10.2016, um 22:41 Uhr folgendes:

Antwort lg Linz Reinthaler 02

Marie Salmhofer kennt sich nicht aus und will am 12.10.2016, um 07:33 Uhr wissen für wen die Verhandlung erschütternd war:

Antwort lg Linz Reinthaler 03

Regina Bunte„- das ist Ludwig Reinthaler – antwortet am 12.10.2016,um 07:42 Uhr:

Antwort lg Linz Reinthaler 04

Interessant ist der Begriff „Hausverstand“, der von „Regina Bunte“ – eben von Ludwig Reinthaler – gepostet wird. Aus dem Munde eines recht extremen Menschen, könnte das allgemeine Volksverständnis darunter sehr schnell  „gesundes Volksempfinden“ verstehen und das ist ein konnotierter Begriff. Erklärungen darüber können hier nachgelesen werden.

Schon einmal wurden Ludwig Reinthaler derartige Äußerungen zum Verhängnis. Hier darf an die Verhandlung vor dem LG Linz vom Februar 2009 unter 24 Hv 15/09z verwiesen werden.  Ludwig Reinthaler klagte damals die „Krone-Verlag Ges.m.b.H & Co KG nach § 6 ff Mediengesetz unter Anführung im Akt von Verleumdung, „Üble Nachrede“, Beschimpfung und Kreditschädigung weil, so nach Aktenlage: “ Die  Aussage, der Antragsteller wäre ´ein Brauner` stellen den Vorwurf schlechten Chrakters dar und soll dem Leser sinngemäß die falsche Vorstellung erzeugen, der Antragsteller wäre ein Nazi, oder wäre Mitglied in verbotenen NS-Organisationen. Die Krone äußerte sich zu dieser Klage und legte seitenlange Tatsachensubsstrate dem Gericht vor. Reinthaler musste daraufhin diese Klage zurückziehen.  Dahamist wird  bei nächster Gelegenheit für Recherchegrundlagen die Passagen  aus der öffentlichen Verhandlung online stellen.

 

 


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