DDr. Franz Werner Königshofer


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08. Oktober 2013
DDr. Franz Werner Königshofer will nicht zahlen. Er schuldet mir (Uwe Sailer) aus einem verlorenen Medienprozess vor dem LG Innsbruck etwas mehr als € 3000.- Das Urteil ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig. DDr. Fanz Werner Königshofer wollte das in 2. Instanz rechtskräftig gewordene Urteil nicht akzeptieren. Nun wurde er neuerlich zur Zahlung verurteilt und darf nun endgültig exekutiert werden. Der abschöpfbare Betrag beläuft sich auf 100 Tagessätze, der einen Betrag von ca € 5000.- ausmacht, zuzüglich weitere Kosten. Das bestätigte mir das Landesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 27. Mai 2013, ausgefertigt mit 22.07. 2013 zu 24 Hv 69/11b Komplikationen in der Rechtssache ergaben sich, weil der Verurteilte seinen Namen im Zuge der Prozessführung nicht korrekt nannte und dadurch juristische Schwierigkeiten hervorgerufen wurden. Nunmehr liegt aber die Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung des Urteils im Verfahren 24 Hv 69/11 b des LG Innsbruck gegen DDr. Franz Werner Königshofer (vormalig nur DDr. Werner Königshofer) vor.

 


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