Antisemitismus: plus 82 %! Rechtsextremismus plus 85%
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Antisemitismus: 82% mehr Fälle als im Vorjahr
Immer öfter islamistischer Hintergrund
465 Beschimpfungen, Drohungen und Angriffe – sowohl virtuell als auch tatsälich.
(Wien) Die Zahl der antisemitischen Vorfälle erreichte 2015 mit 465 Fällen einen neuen traurigen Rekord – das entspricht einem Anstieg von unfassbaren 82 Prozent im Vergleich zu 2014. Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien, erklärte bei der Präsentation des aktuellen Antismitismusberichtes, dass vor allem die Zahl der Fälle mit islamistischem Hintergrund steigt. Gesunken ist hingen die Zahl der tätlichen Angriffe – von neun auf zwei Fälle. Allerdings nur, weil der Schutz jüdischer Einrichtungen massiv erhöht wurde.
Quelle: Österreich 07. April 2006
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OÖ bei rechten Übergriffen die traurige Nr.1
2015 wurden 167 Täter angezeigt.
Nirgendwo in Österreich gibt es so viele rechtsextreme Straftaten wie hierzulande.
OÖ/Wien. Die Zahl an rechtsextremen und rassistischen hat sich in Oberösterreich im Vorjahr von 750 auf 11,156 mehr als verdoppelt, Das geht aus einer aktuellen Anfragebeantwortung des Innenministeriums hervor. Im Bundesländer-Ranking gibt es einen traurigen Spitzenreiter: Oberösterreich. Hier stiegen die rechten Übergriffe gleich um 85 Prozent an – so deutlich wie nirgendwo sonst. Damit ist OÖ im Jahr 2015 sowohl bei den registrierten Tathandlungen – insgesamt 202 – als auch bei den angezeigten Personen (167) die Nummer ein.
Explizit rassistisch. Frappierend: 152 Taten erfolgten laut Innenministerium in OÖ aus explizit rechtsextremen/rassistischen Gründen. Dezidiert antisemitische(8) und islamophobe (5) Motive fallen weniger ins Gewicht.
Für den Nationalratsabgeordneten Albert Steinhauser (Grüne), der die Anfrage eingebracht hatte, spielt neben der Flüchtlingsthematik die „gut organisierte“ rechte Szene in OÖ eine Rolle. Und nicht zuletzt auch der Schwenk zu Schwarz-Blau: „Wenn rechte Kräfte in der Politik präsent sind und scharf formulieren, sehen einige darin eine Legitimation für Straftaten“.
Kommentar von Christian Ortner
Aggression ist salonfähig!
Wer einmal die Stimmung bei einem FPÖ-Wahlkampfevent miterlebt hat, weiß: Das Aufwiegeln gegen Zuwanderer gehört dort dazu und versetzt das Publikum in Ekstase. Die Zunahme rechtsextremer Übergriff in OÖ ist damit aber nicht erklärbar. Denn: Bei der FPÖ war das immer so. Zu verantworten haben die zunehmend aggressive Stimmung auch die ehemaligen Großparteien. Sie haben in der Flüchtlingsfrage Inhalt und Rhetorik an die FPÖ angepasst – und damit den Ausländerhass in der Breite salonfähig gemacht.
Quelle: Österreich 07. April 2006
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Deutlich mehr rechtsextreme Straftaten in Oberösterreich
LINZ. Aktuelle Statistik des Innenministeriums bestätigt Steigerung um 85 Prozent in einem Jahr.
Vergangenen Donnerstag stürmten rechtsextreme „Identitäre“ die Bühne des Audimax der Uni Wien, wo Flüchtlinge gerade das Jelinek-Stück „Die Schutzbefohlenen“ zur Aufführung brachten. Wie berichtet, gab es mehrere Verletzte, vier Männer wurden angezeigt. „Ein Fall, an dem sich das gesteigerte Gewaltpotenzial der Rechtsextremen besonders klar zeigt“, sagt der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Wie sehr die Szene im Aufwind ist, zeigt sich auch an der aktuellen Statistik der einschlägigen Straftaten. Die haben sich in zehn Jahren bundesweit mehr als verfünffacht.
Von 2014 auf 2015 sind sie neuerlich um mehr als die Hälfte gestiegen – von 750 auf 1156. Und am stärksten in Oberösterreich. Das geht aus der Antwort von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor.
Aktionsplan gegen Rechts
155 Anzeigen hat es demnach 2014 bei uns gegeben, 2015 waren es bereits 254. Eine Zunahme um 63 Prozent. Gleich um 85 Prozent gestiegen sind die „Tathandlungen“, nämlich von 109 auf 202. Die meisten Anzeigen gab es wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz (Hitler-Gruß, NS-Propaganda) und Verhetzung im Internet.
Steinhauser sieht einen Zusammenhang „mit der rechten Agitation gegen Flüchtlinge“. Er befürchtet eine Eskalation der Gewaltspirale. In seiner Forderung ans Innenministerium um rasche Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus wird er von Willi Mernyi, dem Vorsitzenden des Mauthausen Komitees Österreich, unterstützt. Warum Oberösterreich in der Statistik den traurigen Spitzenplatz einnimmt, erklärt Steinhauser damit, „dass es hier besonders viele intakte rechtsextreme Strukturen“ gebe. Hinzu komme ein florierender Tourismus von Rechtsextremen an „magische“ Gedenkstätten wie Hitlers Geburtshaus in Braunau.
Quelle: OÖ Nachrichten
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3 Fragen an David Furtner
Der Sprecher der Landespolizeidirektion bestätigt zwar einen Trend zu mehr rechtsextremen Straftaten, die Schwere der Delikte habe aber keinesfalls zugenommen.
1 In welchem Bereich ist die Zunahme der Straftaten am gravierendsten?
Furtner: In den sozialen Netzwerken. Da steigt die Zahl von Usern, die im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen politisch extrem argumentieren. Ohne es verharmlosen zu wollen, handelt es sich dabei aber meist um „niederschwellige“ Delikte.
2 Warum liegt Oberösterreich bei den rechtsextremen Tathandlungen ganz vorn?
Weil bei uns auch die Anzeigenbereitschaft vergleichsweise sehr hoch ist. Viele Bürger sind bei uns besonders hellhörig, etwa wenn es um die Auseinandersetzung mit Gedenkstätten geht.
3 Was kann die Exekutive tun, um rechtsextreme Delikte einzudämmen?
Der Verfassungsschutz arbeitet eng mit den lokalen Dienststellen zusammen. Die Beamten werden geschult, typische „Kennzeichen“ rechtsextremer Gesinnung, etwa Kleidungsstil, Musik und Sprachcodes, zu erkennen und darauf mit null Toleranz zu reagieren.
Quelle: OÖ Nachrichten
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Definition Rechtsextremismus durch das Bundesministerium für Inneres
Rechtsextremismus ist nach österreichischem Recht per se nicht verboten und kann auch
nicht strafrechtlich verfolgt werden. Verfolgbar und strafbar ist die nationalsozialistische
Wiederbetätigung gemäß Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP
(Verbotsgesetz 1947), dem Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008
(EGVG) und dem Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten
werden (Abzeichengesetz 1960). Alle anderen Tathandlungen im Kontext „Rechtsextremismus“
sind nach den Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts zu beurteilen.
Erfüllt eine Tathandlung einen Tatbestand nach dem Strafrecht, so ist ein
rechtsextremistischer Hintergrund zu begründen – etwa nach der inneren Tatseite, dem
Verhältnis zwischen Opfer und Täter, dessen Zugehörigkeit zu einschlägigen Gruppierungen
oder aufgrund von politisch-ideologischen Äußerungen.
Bei den Tathandlungen im Kontext „Rechtsextremismus“ wird statistisch unter solchen mit
rechtsextremistischer, mit fremdenfeindlich/rassistischer, mit antisemitischer oder
islamophober Motivlage unterschieden. Auch Tathandlungen, die auf der Grundlage einer
unspezifischen oder sonstigen Motivlage dem Bereich Rechtsextremismus zugeordnet
werden (z.B. Provokationen, Anbieten von NS-Devotionalien am Flohmarkt, usw.), werden
von den Sicherheitsbehörden statistisch erfasst.
Von den Sicherheitsbehörden werden somit in einem breiten Ansatz alle Tathandlungen zu
den oben genannten Motivlagen grundsätzlich als „rechtsextrem“ bzw. als Straftaten mit
„rechtsextremem Hintergrund“ ausgewiesen. Die Aufschlüsselung der Tathandlungen im
Kontext Rechtsextremismus in die einzelnen Motivlagen erfolgte im Laufe der Zeit zur
Spezifizierung bei der Datenanalyse und entspricht dies auch dem internationalen Standard.
Festzuhalten ist, dass die Beweggründe für eine Tathandlung von bekannten Tätern in der
Regel in Erfahrung gebracht werden können. Bei unbekannten Tätern wird auf Grund der
Täter-Opfer-Beziehung, des geschädigten Gutes, der veröffentlichten Texte oder anderer
Informationsinhalte auf die Motivation geschlossen. Festzuhalten ist auch, dass sich im
Kontext Rechtsextremismus Tatmotive zumeist aus einem Motivgemenge aus den oben
angeführten Beweggründen ergeben. Die statistische Zuordnung des Tatmotives erfolgt zu
jener Motivlage, die jeweils als dominant erkennbar ist.
Quelle: BMI https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_07238/imfname_506614.pdf
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Link:
21.12.2015 7565/J; Anfrage
Parlamentarische schriftliche Anfrage des grünen Abgeordneten betreffend rechtsextremer Straftaten im Jahr 2015 an das Bundesministerium für Inneres hier:
18.02.2016 7238/AB zu 7565/J; Beantwortung
Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner zu der schriftlichen Anfrage (7565/J) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rechtsextreme Straftaten im Jahr 2015 hier:
25.02.2016 8392/J; Anfrage
Parlamentarische schriftliche Anfrage des grünen Abgeordneten Albert Steinhauer betreffend aktueller Zahlen zu Anfragebeantwortung 7238/AB an das Bundesministerium für Inneres hier:
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18.04.2016 7937/AB; Beantwortung
Schriftliche Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des grünen Abgeordneten Albert Steinhauer zu Anfrage vom 25.02.2016 unter der Zahl 8392/J auch betreffend „Folgeanfrage zur Beantwortung 7238/AB“ hier:
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18.04.2016 8823/J Anfrage
Parlamentarische schriftliche Anfrage des grünen Abgeordneten betreffend islamistisch motivierter Straftaten 2012, 2013, 2014 und 2015 an das Bundesministerium für Inneres hier:
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