Gegenrede, Klagen, Anzeigen
|Das juristische Ende heißt „Ehrenerklärung“, „Widerruf“ oder „Entgegnung“
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Beispiel einer Ehrenerklärung
„Die Grünen“ beschreiten seit einigen Monaten den Rechtsweg gegen Hass- und Hetzposter. Viele Kommentatoren, die sich im Fahrwasser der FPÖ sicher fühlten, standen bereits vor Gericht und weitere werden sich noch verantworten müssen. Sie sind die eigentlichen Opfer der militanten Hasssprache eines autoritaristischen Populismus, wie ihn H.C. Strache als Bundesparteiobmann der FPÖ seit Jahren brüllt. So mancher Beklagte fühlte sich von seiner Partei im Stich gelassen, weil diese eine rechtsfreundliche Vertretung für ihre Wähler strikt ablehnt.
Der Standard berichtet in seiner Ausgabe vom 18. März 2016, dass bereits 15 Verfahren eingeleitet wurden, wobei es insgesamt um 27 Fälle geht, da gegen einige Personen mehrere Verfahren geführt werden. Bisher haben die Grünen in allen abgeschlossen Fällen Recht bekommen, berichtet Mediensprecher Dieter Brosz dem Standard.
Das Verbreiten von Beiträgen sei bereits ausjudiziert worden, sagte Medienanwältin Maria Windhager zum Standard: Auch für das Weiterleiten von Beiträgen kann man seit 1. Jänner 2016 zur Verantwortung gezogen werden, wie nun das Beispiel Gerhard Deimek zeigt. „Hier tritt eine Sensibilisierung ein, dass das kein rechtsfreier Raum ist“, sagte Brosz.
Klagen nach dem Medienrecht, Urheberrecht und nach dem ABGB, erfordern spezielles juristischen Wissen und stellen manchmal echte Herausforderungen dar. Viele der Betroffenen würden den/die „nächstbeste(n) Anwalt, Anwältin“ wählen, der/die sich häufig vor allem im Medienrecht nicht auskennt. Das habe teilweise „drastische Folgen für die Betroffenen“, sagt der Grüne Mediensprecher Brosz.
Beispiele dafür gebe es einige, z.B: Werner Königshofer, verteidigt auch vom Rechtsanwalt und Nationalratsabgeordneten der FPÖ Johannes Hübner. Königshofer hatte in allen Instanzen verloren, zudem auch sein Nationalratsmandat sowie seine berufliche und gesellschaftliche Existenz. Aber auch der Wiener Gemeinderat Wolfgang Jung stellte in einer Verhandlung vor dem Handelsgericht Wien laut und deutlich fest, dass sich sein Verteidiger Hübner in seiner Rechtssache offenbar nicht auskennen dürfte. Der Betreiber des Blogs „erstaunlich.at“ musste sogar saftige Gebühren dem Gericht bezahlen, weil seinem Anwalt ein schwerwiegender Formalfehler unterlief.
Wenn Verfahren in allen Instanzen durchjudiziert werden, können für die Betroffenen Kosten von bis zu € 30.000 entstehen. Dagegen liegen Vergleiche mit durchschnittlichen Zahlungen von ca. € 7000.- im relativ kostengünstigen Spektrum.
Die Rechtsanwältin Dr. Maria Windhager wies im Standardartikel darauf hin, dass es eine „rote Linie“ geben müssen, zwischen Meinungsäußerung und Verhetzung. Viele der Hetzer wollen diese Linie jedoch nicht wahrhaben und sprechen von Meinungsdiktatur.
Schon die Literatur hält fest, dass gegen Hass, Hetze, Populismus und Demagogie nur die Gegenrede diesen Auswüchsen Einhalt gebieten kann, in schwerwiegenden Fällen muss eben auch mit Anzeigen und Klagen vorgegangen werden. Dass dies erfolgreich ist, beweisen zahlreiche Verurteilungen und Rücktritte ehemaliger FPÖ-Funktionäre, Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, Stadt- und Gemeinderäte.
Der Standard: Hasspostings: Grüne führten bisher 15 Verfahren
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