BPO Strache teilt Unwahres über Wiener Wohnen
|Rekonstruktion: Artikel vom 01.08.2014
Strache provoziert mit Unwahrheiten über Wiener Wohnen
BPO Strache teilt Falschmeldung über Asylwerber
Dass die FPÖ gerne Dinge “erfindet” sind wir ja bereits von der Geschichte des “nicht kommenden Nikolos” gewöhnt. Aktuell wird wieder einmal sowohl von Strache selbst, als auch von anderen FPÖ-nahen Seiten, eine Falschmeldung verbreitet.
Wie meistens bei diesen Falschmeldungen wird dabei darauf abgezielt, eine Bedrohung durch AusländerInnen, AsylwerberInnen, MuslimInnen und/oder andere Gruppen zu konstruieren. Diesmal wurde eine Statusmeldung geteilt, derzufolge eine Frau von Wiener Wohnen die Information erhalten haben soll, dass Neubauwohnungen bevorzugt an AsylantInnen vergeben würden:
Bild 1
Dieser Behauptung wollten wir natürlich auf den Grund gehen und kommen zu folgendem Ergebnis:
Dieser Vorwurf entspricht nicht im Geringsten der Wahrheit. Denn: AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung. Erst AsylwerberInnen mit Konventionspass – also anerkannte Flüchtlinge – haben einen Anspruch, jedoch nicht mehr oder weniger als alle anderen BewerberInnen auch. Sie müssen außerdem lange genug in Wien gemeldet sein, wie auf der Homepage von “Wiener Wohnen” nachzulesen ist:
Bild 2
Um ganz sicher zu gehen haben wir auch nochmal bei Wiener Wohnen nachgefragt und erhielten folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr Walter!
Die Vergabe der Wiener Gemeindewohnungen erfolgt auf Grund der Vielzahl an Wohnungsansuchen nach Vormerkungs- und Vergaberichtlinien. Diese regeln die genaue Vorgehensweise sowie die nötigen Voraussetzungen.
Wir weisen darauf hin, dass diese Vormerkungs- und Vergaberichtlinien von Wiener Wohnen grundsätzlich für alle Interessentinnen und Interessenten gleichermaßen gelten, da darin der anspruchsberechtigte Personenkreis genau festgelegt ist. Ein Ansuchen für eine Gemeindewohnung ist beim Wiener Wohnen Willkommensservice für BürgerInnen aus Österreich, EU, EWR, der Schweiz, anerkannte Flüchtlinge sowie für InhaberInnen eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ möglich. Die Nationalität einer Interessentin bzw. eines Interessenten hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen Wiener Wohnens.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen – Direktion
Dezernat Beschwerdemangement/Clearingstelle
1082 Wien, Doblhoffgasse 6
Anmerkung: Anerkannte Flüchtlinge sind solche, deren Asylverfahren positiv beschieden wurde, die damit den ÖsterreicherInnen am Arbeitsmarkt und bezüglich sozialer Rechte weitestgehend gleichgestellt sind und unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten (Quelle: asyl.at).
Eigentlich sollte man ja meinen, Strache müsse als langjähriger Wiener Bezirks- und Landesparteiobmann die Regularien von Wiener Wohnen kennen. Dem scheint nicht so zu sein. Die Mühe die Behauptung zu überprüfen macht er allerdings anscheinend auch nicht, ebenso wenig wie die AdministratorInnen anderer FPÖ-naher Seiten und wie die Kommentierenden, wie aus den folgenden Screenshots von Straches Seite hervorgeht:
Bild 3
Unser Pressesprecher, Manfred Walter, versuchte den Einwand dort zu platzieren. Reagiert hat darauf keine der dort kommentierenden Personen.
Bild 5
Auch diverse FPÖ-Seiten und FPÖ-Fanseiten teilten die Falschmeldung weiter…
Bild 6
Wieder einmal erkennt man an diesem neuerlichen Beispiel sehr deutlich die bedenkliche Vorgehensweise der FPÖ:
- Jemand postet eine Falschmeldung, die sich gegen eines der beliebten Feindbilder der FPÖ richtet.
- Diese wird relativ schnell verbreitet.
- Sie wird auch von den Seiten der Parteigranden geteilt, natürlich ohne den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- Die Dynamik der Verbreitung potenziert sich dadurch.
- Eine neue “Urban Legend” ist geboren.
Somit können wir uns am Ende wieder einmal nur die schon vertrauten Fragen stellen:
Verbreiten Strache und die FPÖ solche Lügengeschichten absichtlich, weil sie ihnen in die Hände spielen und potentielle WählerInnen gewonnen werden können? Oder lassen sie es vorsätzlich an der notwendigen Sorgfalt fehlen, die in einer verantwortungsvollen Partei eigentlich selbstverständlich sein sollte, indem sie den Wahrheitsgehalt derartiger Äußerungen nicht einmal einer oberflächlichen Prüfung unterziehen?