U-Ausschuss: Bilanz einer Politshow


U-Ausschuss: Bilanz einer „Politshow“

 

28.11.2009 | 18:47 | von Martin Fritzl (Die Presse)
Der Untersuchungsausschuss zu Spionage- und Spitzelvorwürfen geht seinem Ende
entgegen. Die Verlierer: Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft.
Freigesprochen: Die FPÖ. Noch offen: Vorwürfe gegen Öllinger.
Aus dem Archiv:
Noch nie hat eine Regierung einem Untersuchungsausschuss so freudig zugestimmt wie
diesmal. Ging es doch um die Opposition: Dubiose Vorgänge bei der Kandidatenerstellung
des BZÖ, Vorwürfe, dass die Grünen die Freiheitlichen bespitzelt hätten, eine Beeinflussung
der FPÖ durch den kasachischen Geheimdienst. Als Regierungspartei kann man sich da schon
einmal in einem U-Ausschuss genüsslich zurücklehnen und zusehen, wie sich die Opposition
gegenseitig zerfleischt.
Doch das Kalkül ging nicht auf. Abgesehen von kleinen Scharmützeln zwischen Grünen und
Freiheitlichen zum Thema „Rechtsextremisten in der oberösterreichischen FPÖ“ konzentrierte
sich die Opposition auf politisch lohnendere Ziele: die Kontrolle der Behörden und der
Regierung. Letzteres kam dann allerdings nicht mehr zustande. Genervt von der „Politshow“
der Opposition (© Otto Pendl, SPÖ-Fraktionsführer) drückten die Koalitionsparteien die
Stopptaste und drehten erst die Ministerbefragungen und dann gleich den ganzen UAusschuss
ab. Jetzt sind Drohgebärden und gegenseitige Vorwürfe an der Tagesordnung.
Doch was hat der U-Ausschuss eigentlich gebracht? Eine Bilanz:
Causa Westenthaler. Hat die Staatsanwaltschaft Politiker als Zeugen statt als Beschuldigte
geführt, um lästige Immunitätsregeln umgehen zu können? Den Verdacht gab es beim BZÖ-
Mandatar Peter Westenthaler, dessen Rufdaten erfasst wurden, und im Verlauf des UAusschusses
auch bei Grün-Mandatar Peter Pilz. Bei ihm wollte die Polizei einen Computer
beschlagnahmen. Und in beiden Fällen deutet tatsächlich vieles darauf hin, dass die
Staatsanwaltschaft die Politiker nur deshalb nicht als Beschuldigte geführt hat, um gegen sie
als „Zeugen“ ungestört ermitteln zu können.
In dem Punkt wird der U-Ausschuss auch Folgen haben: Der Beschuldigtenbegriff in der
Strafprozessordnung dürfte nachgeschärft werden, und die Immunität könnte für Tätigkeiten
außerhalb des Parlaments überhaupt abgeschafft werden. Selbst die Oppositionsabgeordneten
legen keinen gesteigerten Wert auf diesen Schutz vor Verfolgung.
Suspekte Staatsanwälte. Die Staatsanwälte waren zwar nicht Gegenstand der Untersuchungen,
trotzdem sind sie die großen Verlierer in diesem U-Ausschuss. Konkret sind es die Ankläger
der politischen Abteilung der Wiener Staatsanwaltschaft, die kein gutes Bild abgegeben
haben: Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder wurden äußerst nachlässig geführt, so der
Eindruck aus diesem U-Ausschuss. Dass eine Anzeige gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser
einfach „übersehen“ wurde, ist der bemerkenswerteste Fall in diesem Zusammenhang – aber
keinesfalls der einzige. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat die politische Abteilung
inzwischen als eine erste Konsequenz aus diesem U-Ausschuss aufgelöst.
Causa Öllinger. Dass der grüne Abgeordnete Karl Öllinger gezielt FPÖ-Politiker
bespitzelt hätte, wie diese behaupten, ist frei erfunden. Fakt ist: Öllinger hat nach einer
Morddrohung gegen einen grünen Landtagsabgeordneten im Internet in der rechtsextremen
Szene recherchiert – in der er allerdings tatsächlich auf einige Querverbindungen zur FPÖ
gestoßen ist. Fragwürdig und im U-Ausschuss nicht vollständig aufgeklärt ist die
Zusammenarbeit Öllingers mit einem Linzer Polizisten: Hat dieser Amtsgeheimnisse verraten
oder nur Informationen weitergegeben, die im Internet allgemein zugänglich sind? Und
musste Öllinger wissen, dass er es mit einem Polizisten zu tun hatte? Derzeit läuft ein
Verfahren gegen Öllinger und den Polizisten, beide Fragen werden wohl erst vor Gericht
geklärt werden.
Causa Kasachstan. Hat sich die FPÖ vom kasachischen Geheimdienst einspannen lassen, um
parlamentarische Anfragen zu stellen? Hier gilt: Ein glatter Freispruch für die FPÖ. Der
Vorwurf im Verfassungsschutzbericht wirkt sehr konstruiert: Der kasachische Geheimdienst
habe einen Österreicher (vielleicht ohne dessen Wissen) instrumentalisiert, der wiederum
habe Kontakt mit der FPÖ aufgenommen. Die Ermittlungen im U-Ausschuss zeigen dagegen:
Die Anfragen der FPÖ waren berechtigt, aufklärungswürdig ist die Vorgangsweise der
Behörden in der Kasachstan-Causa (was allerdings kein Thema im U-Ausschuss war). Warum
hat sich das Innenministerium für einen doch etwas suspekten kasachischen Ex-Botschafter
ins Zeug gelegt und ihm innerhalb eines Tages eine Aufenthaltsbewilligung besorgt?
Causa Heeres-Abwehramt. Die Überwachung von Politikern – und im Zuge dessen der eine
oder andere suspekte Vorgang innerhalb des militärischen Inlandsgeheimdienstes – ist zwar
Teil des Untersuchungsauftrags, zu substanziellen Befragungen in dieser Causa wird es aber
nicht mehr kommen. Die Koalitionsparteien haben, wie auch in der Causa Kasachstan, die
meisten Zeugen zu dem Thema abgelehnt, der U-Ausschuss wird vorzeitig beendet.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 29.11.2009)


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