Innsbruck: 12 Jahre Haft ausgesetzt
|Innsbruck. Wie bereits gestern (21.02.2017) kurz berichtet, fand vor dem Geschworenengericht des LG Innsbruck eine Verhandlung nach 3a Z. 2 und 3g VerbG statt. Die Geschworenen wollten den 23jährigen Tankwart aus Schwarz zu 12 Jahren Haft verurteilen. Das war selbst für die Richter zu viel und setzten den Wahrspruch aus.
Laut Staatsanwaltschaft habe der 23jährige eine nationalsozialistische Verbindung gründen wollen, welche die Unabhängigkeit der Republik Österreich untergraben und die öffentliche Ruhe stören sollte, so die Anklageschrift. Er soll versucht haben, einen politischen Umsturz zu initiieren, doch dazu kam es nicht. Es blieb beim Versuch.
In einem weiteren Anklagepunkt, nämlich jenen der Weitergabe nationalsozialistischen Gedankengutes, wurde der Angeklagte, der nun in Innsbruck lebt, ebenfalls schuldig gesprochen und zu 1 Jahr auf Bewährung, zu € 3600 und zur Erstattung der Verfahrenskosten verurteilt.
Der Angeklagte bediente sich zur Verbreitung seines Gedankengutes vor allem facebook und Whats-App. „Es gibt nichts Wichtigeres als das eigene Volk. Ich sehe den Rassenkrieg beginnen und wir werden ihn gewinnen.“ so der Tenor seiner Pamphlete und rief „zum Abschlachten von Fremden und der Rettung der römisch-germanischen Rasse“ auf. Zur Stählung seines Kampfgeistes nächtigte der 23jährige oftmals auch im Wald.
Der Angeklagte, der aus tristen Verhältnissen stammt, bestritt die Tat erst gar nicht, meinte aber, dass es ihm nie um die Gründung einer Organisation gegangen sei. Zwar sei er den ganzen Tag hasserfüllt herumgelaufen aber im Grunde genommen wollte er nur Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Er sei ein introvertierter Mensch und im Umgang mit anderen Menschen tue er sich schwer.
Das sah auch die Staatsanwältin so, meinte aber in ihrem Schlussplädoyer, dass der Angeklagte zwar nur Nachrichten und ca 30 Postings verfasst und verbreitet habe, aber im Internet eben auch „Schreibtischtäter“ eine große Gefahr darstellen. Der Verteidiger merkte an, dass § 3 VerbG – weswegen der 23jährige angeklagt war – eigentlich für „andere Kaliber“ gedacht sei. Das sahen wohl auch die Richter des Schwurgerichtes so, weshalb sie die horrende Haftstrafe aussetzten.
Für das weitere Verfahren gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Entweder landet der Fall vor dem OGH, oder er muss neu verhandelt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwalt auf eine weitere Anklage verzichtet und zieht diese wegen § 3a VerbG zurück, zumal diese nun mit Urteil nach 3g hinsichtlich der Höhe der Strafe subsumiert sein könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Link
Nazi-Postings: Richterin war Urteil gegen Schwazer zu hart
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/12652282-91/nazi-postings-richterin-war-urteil-gegen-schwazer-zu-hart.csp
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#Verhandlung Innsbruck 3a, 3g