Mitteilung gemäß Paragraph 8a Abs 5 MedienG


Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG

Wegen eines angeblich von Uwe Sailer auf der unter http://www.dahamist.at/
erreichbaren Website unter anderem am 24. November 2016 mit der Überschrift
„Norbert G. Hofer vor Scheidung?“ veröffentlichten Beitrags hat Ing. Norbert Hofer
gegen Uwe Sailer beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Zuerkennung einer
Entschädigung gemäß § 7 Abs 1 MedienG eingebracht. Ein gerichtliches Verfahren ist
daher anhängig.“


 

 

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