Kein Verfahren gegen „Charly´s Bar“


Die Staatsanwaltschaft Wels stellt das Verfahren gem. § 190 Z 1 StPO gegen die Ischler Bar-Betreiberin Karin S.-J. („Charly´s Bar“) ein.
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Diese hatte am 11. Jänner 2016 auf der facebook-Seite des Lokals den Kommentar
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„## WIR SIND AB JETZT WIEDER ASYLANTENFREI ##“

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online gestellt, und sich dadurch großen Unmut der Bevölkerung zugezogen, da sie Flüchtlinge bzw. Asylwerber das Lebensrecht als gleichwertige Bürger streitig gemacht und somit als wertlosen Teil der Gesamtbevölkerung dargestellt hatte.

Die Einstellung des Verfahrens wird damit begründet, dass die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre. (§ 190 Z 1 StPO). Gleiches gilt auch für das Verfahren gegen Johann Gudenus.
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Die Staatsanwaltschaft Wels erkennt, dass das pauschal für alle Asylwerber verhängte „Lokalverbot“ diskriminierend ist. Dieses stellt aber keine Verhetzung im Sinne des § 283 StGB dar. Die Staatsanwaltschaft Wels hält in ihrem Schreiben vom 05. Februar 2016 (zugestellt am 22.02.2016) fest, dass eine Absicht dahingehend „Asylanten“ in ihrer Menschenwürde zu verletzen, nicht erkannt wird, da die Motivation offenkundig darin gelegen sei, den aufgrund dieser Umstände rückläufigen Geschäftsgang wieder anzukurbeln.
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Die Menschenwürde wird verletzt, wenn durch die Tathandlung den Angehörigen der angegriffenen Gruppe unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird, indem ihnen etwa das Lebensrecht als gleichwertige Bürger bestritten wird, oder sie als minderwertige oder wertlose Teile der Gesamtbevölkerung dargestellt werden. (vgl. EBRV 1971, 427; idS auch Fabrizy, StGB 11 § 283 Rz 5; L/St § 283 Rz 5; vgl. auch 13 Os 154, 155/03, EvBl 2004/105, 475), oder wenn sie sonst einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen werden (Art 3 MRK; vgl idS SSt 50/54 = EvBL 1980/55). Richtet sich der Angriff bloß gegen einzelne Persönlichkeitsrechte (z.B. die Ehre), so wird damit nicht die Menschenwürde verletzt.
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Der Kurier berichtet darüber hier online, und morgen in der Print-Ausgabe.

Links:

Kurier
http://kurier.at/chronik/oberoesterreich/lokalverbot-fuer-asylwerber-in-bad-ischl-keine-verhetzung/182.546.615

Stopptdierechten
http://www.stopptdierechten.at/2016/02/23/bad-ischl-oo-keine-verhetzung-aber-diskriminierung/#more-9184
http://www.stopptdierechten.at/2016/01/14/bad-ischl-shitstorm-fur-charly%E2%80%99s/

APA / Nachrichten
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Lokalverbot-fuer-Asylwerber-Keine-Verfahren-wegen-Verhetzung;art4,2158780


Sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohnehass.at

#Charly´s Bar

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