Strache verliert gegen „profil“

 


OTS0005, 27. Nov. 2004, 08:00

„profil“ gewinnt Prozess gegen Strache

„Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut“

Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, wurde eine Klage des Wiener FP-Obmanns Heinz-Christian Strachegegen „profil“ in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.

Am 17. Februar 2003 hatte „profil“ einen Artikel unter dem Titel „Deutsch, treu und ohne Scheu“ veröffentlicht. Heinz-Christian Strache, damals FP-Gemeinderat, reichte Klage gegen „profil“ ein, weil er sich unzulässigerweise beschuldigt fühlte, gesinnungsmäßig nationalsozialistischen beziehungsweise rechtsradikalen Kreisen nahezustehen.

In erster Instanz wurde Straches Antrag Recht gegeben, wogegen „profil“ Berufung erhob, die vor kurzem vom Oberlandesgericht Wien positiv beschieden wurde. In der Urteilsbegründung wird festgehalten, die von Zöchling recherchierten Begebenheiten

stellen jenes ausreichende Tatsachensubstrat dar, auf dessen Basis die Journalistin die Wertung treffen durfte, der Antragsteller habe eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut. Denn ihm wurde ja nicht unterstellt, selbst nationalsozialistisches Gedankengut zu pflegen bzw. ein Neonazi zu sein, sondern eben eine gewisse Nähe zu diesem Gedankengut zu haben, sich somit nicht ausreichend davon abzugrenzen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

OTS-Aussendung vom 27. November 2004
041127 profil gewinnt geg strache

Tag:
#Strache, #profil, #Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut

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