Christa Raggl-Mühlberger (FPÖ) muss widerrufen

Blamage für FPÖ-Politikerin endgültig 

13. Dezember 2022

Nun ist die peinliche Niederlage der Welser FPÖ-Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger endgültig: Sie muss eine grobe Diffamierung der SJ als unwahr widerrufen. Die mehr als 20.000 Euro, die der von ihr provozierte Prozess kostet, will die blaue Politikerin aber auf die Partei und damit auf die Steuerzahler abwälzen.

Christa Raggl-Mühlberger (FPÖ-Wels)

Raggl-Mühlberger hatte die Sozialistische Jugend (SJ) beschuldigt, ihre Familie vor 30 Jahren zum Verschwinden aus der Stadt aufgefordert zu haben. Die SJ wehrte sich gegen diese Rufschädigung. Die Vizebürgermeisterin konnte nichts beweisen, blieb aber stur bei ihrer Behauptung. So brach sie einen langen Prozess vom Zaun, der bis zum Obersten Gerichtshof und dann zwecks Beweiswürdigung wieder zurück zum Landesgericht Wels ging.

 

Im Oktober fällte die Welser Richterin Christina Gumpoldsberger ein eindeutiges Urteil: Raggl-Mühlberger verlor krachend. Doch trotz äußerst geringer Chancen bestand sie auf einer Berufung: „Jetzt sind wir schon so weit gegangen, jetzt gehen wir auch weiter.“

„Wie zu erwarten war, hat das Oberlandesgericht Linz das Urteil nun in allen Punkten bestätigt“, sagt Heinrich Oppitz, der Rechtsanwalt der SJ. Raggl-Mühlberger muss ihre Behauptung ausdrücklich widerrufen und künftig unterlassen. Außerdem muss sie die durch den Prozess entstandenen Kosten tragen – einschließlich aller Anwaltskosten mehr als 20.000 Euro! Eine teure Blamage.

„Das hätte sich die blaue Politikerin leicht ersparen können“, stellt die oö. SJ-Vorsitzende Eva Reiter fest. „Aber sie wollte uns als politische Gegner unbedingt anpatzen – erfreulicherweise ein Eigentor.“

„Andersdenkende zu diffamieren schadet der Demokratie“, betont Robert Eiter, Sprecher des OÖ. Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus, der vor 30 Jahren in der SJ in Wels aktiv war. „Ich hoffe, dass solche üblen Unwahrheiten künftig immer Konsequenzen haben.“

Allerdings möchte es sich die Vizebürgermeisterin leicht machen, was die hohen Kosten ihrer mutwilligen Prozessführung über sämtliche Instanzen und eineinhalb Jahre angeht: Finanzieren soll die mehr als 20.000 Euro die FPÖ, hat Raggl-Mühlberger erklärt. Letztlich werden durch die staatliche Parteienförderung die Steuerzahler zur Kasse gebeten.

Quelle:Presseaussendung des OÖ Netzwerkes gegen Rassismus und Rechtsextremismus

Links:

Krone  
Rechtskräftiges Urteil – Welser FP-Politikerin hat laut Gericht „gelogen“

Standard 
Berufung abgewiesen: Welser Vizebürgermeisterin muss wegen Rufschädigung zahlen – Oberösterreich –

 

Krone:  (12.12.2022)

RECHTSKRÄFTIGES URTEIL
Welser FP-Politikerin hat laut Gericht „gelogen“

Die Welser Vize-Stadtchefin Christa Raggl-Mühlberger wurde nun vom Oberlandesgericht Linz rechtskräftig verurteilt, ihre diffamierende Behauptung über die Sozialistische Jugend (SJ) öffentlich zu widerrufen und fortan strikt zu unterlassen.

Die blaue Politikerin hatte in einem Zeitungsinterview erklärt, dass die Welser SJ im Zuge der „Braunen Flecken“-Konflikte in den 1990er Jahren ein Flugblatt veröffentlicht hätte, auf dem ihre Familie aufgefordert wurde, „aus der Stadt zu verschwinden“. Die Empörung bei der SJ war groß. Raggl-Mühlberger wurde aber angeboten, ihren Vorwurf ohne Gerichtsverfahren zurückzunehmen.

Vor Gericht nicht belegen können
Da die FPÖ-Mandatarin sich weigerte, wurde Klage eingereicht. Ihre Vorwürfe konnte die 51-Jährige vor Gericht aber nicht belegen. „Die von der Beklagten aufgestellte Behauptung war unwahr“, erklärte Richterin Christina Gumpoldsberger im Oktober bei der Urteilsbegründung des Erstgerichts. Raggl-Mühlberger berief dagegen. Das Oberlandesgericht Linz schloss sich der Einschätzung des Welser Gerichts an.

FPÖ-Politikerin soll nach „Lüge“ zahlen
Die Politikerin muss daher der SJ die Prozesskosten ersetzen – und den Widerruf bezahlen. „Sie wollte uns als politische Gegner unbedingt anpatzen – ein Eigentor“, sagt die oö. SJ-Vorsitzende Eva Reiter. Allerdings: Raggl-Mühlberger will dafür nicht selbst in die Tasche greifen, sie lässt sich die mehr als 20.000 Euro von der FPÖ sponsern.

Der Standard  (12.12.2022)

Berufung abgewiesen: Welser Vizebürgermeisterin muss wegen Rufschädigung zahlen Raggl-Mühlberger muss Behauptung über die Sozialistische Jugend widerrufen. Der Streitwert liegt bei 22.000 Euro

Die Welser Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger hat nun endgültig eine Niederlage in einem Zivilprozess gegen die Sozialistische Jugend (SJ) eingefahren. Raggl-Mühlberger behauptete in einem Artikel in den „Oberösterreichischen Nachrichten“, in den 1990er-Jahren hätte die Sozialistische Jugend gefordert, ihre Familie solle aus der Stadt verschwinden. Gegen diese Behauptung klagte die SJ, forderte Unterlassung und Widerruf und bekam im Oktober in einem Urteil des Welser Landesgerichts recht. Die FP-Politikerin nahm das Urteil jedoch nicht hin und legte Berufung ein. „Jetzt sind wir schon so weit gegangen, jetzt gehen wir auch weiter“, sagte Raggl-Mühlberger damals.

Nun liegt die Rechtsmittelentscheidung des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vor. „Die Berufung wegen Nichtigkeit wird verworfen“, heißt es in der schriftlichen Entscheidung, die dem STANDARD vorliegt. Das Erstgericht, das Landesgericht Wels, habe sich mit allen relevanten Beweisergebnissen auseinandergesetzt und unter Anführung seiner Überlegungen und Schlussfolgerungen das Urteil sehr ausführlich und stichhaltig begründet. Das Berufungsgericht hält diese Erwägungen für überzeugend.

„Wie zu erwarten war, hat das Oberlandesgericht Linz das Urteil nun in allen Punkten bestätigt“, sagt Heinrich Oppitz, der Rechtsanwalt der SJ. Raggl-Mühlberger muss ihre Behauptung binnen 14 Tage ausdrücklich widerrufen und künftig unterlassen. Außerdem muss sie die durch den Prozess entstandenen Kosten tragen – der Streitwert liegt bei rund 22.000 Euro. Die Prozesskosten übernehme die Partei, sagte die Welser Vizebürgermeisterin bereits im Oktober.

„Das hätte sich die blaue Politikerin leicht ersparen können“, stellt die oberösterreichische SJ-Vorsitzende Eva Reiter fest. „Aber sie wollte uns als politische Gegner unbedingt anpatzen – erfreulicherweise ein Eigentor.“ Die SJ machte der FPÖ-Politikerin zunächst das Angebot, in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ die Behauptung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Doch darauf ging die Vizebürgermeisterin nicht ein. (Stefanie Ruep, 12.12.2022)

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