Strache vor Gericht
|Im Juni 2009 erfand der ehemalige Vorsitzende der FPÖ „den größten Spitzelskandal der 2. Republik“ nur deshalb, um unbescholtene Bürger und aufrechte Demokraten zu kriminalisieren. Der angebliche Spitzelskandal wurde zum Rohrkrepierer für die FPÖ. Nun muss sich Strache wegen Bestechlichkeit selbst vor Gericht verantworten. Wer anderen eine Grube gräbt fällt zumeist selbst hinein.
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Strache muss sich vor Gericht verantworten
Der ORF berichtet
„Ibiza-Video“: Strache ab 6. Juli vor Gericht
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Ab 6. Juli muss sich der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit am Wiener Landesgericht verantworten. Prozessgegenstand ist ein vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Wien-Währing.
Neben Strache wurde der Betreiber der Klinik, Walter Grubmüller, wegen Bestechung angeklagt. Strache und der ehemalige Glücksspielmanager und Rennfahrer waren seit Längerem befreundet. Schon während der türkis-blauen Koalitionsverhandlungen soll der damalige FPÖ-Obmann dafür geworben haben, dass Grubmüllers Klinik in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wird.
Dadurch konnte sie Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen. Tatsächlich wurde in weiterem Verlauf der PRIKRAF-Fonds aufgestockt und die Privatklinik als Begünstigte aufgenommen.
„Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig?“
Der entsprechende Gesetzestext soll – so zumindest die Verdachtslage – zustande gekommen sein, nachdem Strache beim Klinikchef gefragt hatte: „Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?“ In diesem Kontext – so belegen es sichergestellte Chats – regte Strache bei Grubmüller eine „genaue Gesetzesänderung, damit ihr zu euren Genehmigungen kommt“, an.
Aus Sicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) macht eine Spende von 10.000 Euro von Grubmüller an die FPÖ das Vorliegen eines Gesetzeskaufs deutlich. Sowohl Strache als auch Grubmüller haben das bisher entschieden bestritten. Die Verhandlung ist vorerst auf vier Tage anberaumt, im Falle von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
red, wien.ORF.at/Agenturen
Quelle: https://wien.orf.at/stories/3106322/
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#H.C. Strache