Schlossbesitzer verliert gegen Uwe Sailer


Heinrich Birnleitner klagte und verlor. Er ist der Besitzer des Wasserschlosses Aistersheim, jenes Schloss in dem am 3. März 2018 der „Kongress der Verteidiger Europas“ stattgefunden hatte. Zwar darf der Beklagte Uwe Sailer den Innenhof dieses extrem in die Jahre gekommenen Gebäudes nicht mehr betreten, aber diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf das eigentliche Urteil. Und so bleibt der Schlossbesitzer auf seinen Kosten sitzen. Und die sind nicht wenig. Ein Prozess für nichts und wieder nichts, ein Kongress, der so in Aistersheim nicht mehr stattfinden wird. Und dafür zeichnet hauptsächlich Uwe Sailer verantwortlich. Die Rechtsextremen und das recht extreme „info-direkt“ ärgern sich, das FPÖ-lastige „Wahrheitsmedium Wochenblick„, sowie der FPÖ-Vizebürgermeister der Stadt Linz ärgern sich, der Schlossbesitzer sowieso.

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Schloss Aistersheim von seiner schönsten Seite.  Der Schlossbesitzer wollte die Veröffentlichung auch dieses Bildes gerichtlich unterbinden.

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„Der Berufung wird nicht Folge geleistet“. So urteilt das Landesgericht Wels als Gericht 2. Instanz über ein monatelanges Verfahren, das der Schlossbesitzer  von Aistersheim Dr. Birnleitner gegen Uwe Sailer vor dem Bezirksgericht Grieskirchen (1. Instanz) angestrengt hatte (1).  Der Kläger hat nun alle Kosten, die im Gerichts- und Berufungsverfahren aufgelaufen sind zu tragen. Gegen das Urteil ist eine ordentliche Revision nicht zulässig (2)  Vertreten wurde der Kläger von Rechtsanwalt Dr. Josef Lindlbauer aus Enns, die Verteidigung für den Beklagten übernahm der Welser Rechtsanwalt Dr. Heinrich Oppitz.

Der Eigentümer von Schloss Aistersheim klagte Uwe Sailer, weil dieser angeblich sein Eigentum am 06. Februar 2018 gestört habe.  Sailer hätte nämlich das Wasserschloss und dessen vorgelagerte Grundstücke widerrechtlich betreten, Lichtbilder angefertigt und diese auch veröffentlicht. Dadurch sei dem Kläger ein Schaden in der Höhe € 5.488,33 entstanden, weiters Kosten für den Rechtsvertreter des Klägers in der Höhe von € 3.068,16, Begutachtungskosten in der Höhe von € 570.- und € 298,74, ein Mehraufwand von Mitarbeitern der Gutsverwaltung Aistersheim in der Höhe von € 336,-, sowie Firmenrechnungen für geleistete Instandsetzungsarbeiten in der Höhe von € 547,43, Zeitaufwendungen von zweimal € 80.-  (€ 160.-).  In Summe ergibt dies einen Betrag € 10.495,66 , dem noch die Gerichtsgebühren und die Kosten für die Anwälte hinzugefügt werden müssen.  Kurz gesagt, der Schlossbesitzer pokerte hoch und verlor alles. Der Umstand dass der Beklagte den Innenhof seines Schlosses nicht mehr betreten darf, ist von geringer Relevanz, sind doch mit dieser Forderungen keinerlei Kosten verbunden. Und warum sollte der Beklagte so einen ruppigen Schloßbesitzer ein zweites Mal besuchen wollen, liegen doch sämtliche beweisrelevante Bilder auch zukünftig vor.

 

Zur Vorgeschichte

Am 03. März 2018 fand im Schloss Aistersheim der rechtsextreme  „Kongress Verteidiger Europas“ statt. Bei diesem Vernetzungstreffen von Rechtsextremen, Identitären, Neonazis und Burschenschafter, der zum zweiten Mal in OÖ abgehalten wurde ( 1. Kongress war 2016) trafen sich verschiedene Akteure und Organisationen zum Austausch und Vorstellen ihrer „Produkte“.  Veranstalter waren die „Akademische Burschenschaft Arminia Czernowitz zu Linz“ , der Markus Hein (FPÖ- Vizebgm. von Linz), Michael Raml (FPÖ-Sicherheitsstadtrat von Linz) und der entorderte Detlef Wimmer (FPÖ) angehören,  sowie die rechtsaußen Postillie  „info-Direkt“ unter der Führung des ehemaligen BfJ-Funktionärs Michael Scharfmüller, die sich nun als Sprachrohr der Identitären versteht.

Dass eine solche Veranstaltung verhindert werden muss, verstand sich von selbst. Im Vorfeld wurden daher von aufrechten Demokraten,  dem Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus, engagierten Politikern von SPÖ und Grüne, verschiedene Überlegungen angestellt, wie dies zu verhindern sei. Eine der Varianten, die als aussichtsreich angesehen wurden, war der Versuch, diese Veranstaltung aufgrund erheblicher baulicher Mängel des Wasserschlosses durch die Baubehörde untersagen zu lassen. Das Wasserschloss macht äußerlich auch heute noch einen erbärmlichen Eindruck und war bereits 2014 wegen seiner teilweisen Baufälligkeit Gegenstand einer langen Rede durch den damaligen Landesrat der FPÖ Wolfgang Klinger im OÖ Landtag (Klinger ist heute FP- Landessicherheitsrat in OÖ).

Um einer Baubehörde entsprechendes Substrat liefern zu können, bedurfte es einer fachmännischen Besichtigung dieses Objektes. Uwe Sailer machte sich daher auf den Weg und berichtete Tage später dem Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ). Dieses faste die Erkenntnisse in einer Aussendung vom 14.02.2018 folgendermaßen zusammen.

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Aussendung des MKÖ vom 14.02.2018 ( Ausschnitt)

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Zahlreiche Medien berichteten darüber, unter anderem auch der Standard, der den Artikel mit Bildern baulicher Mängel untermauerte. Die Fotos wurden damals dem Standard von Uwe Sailer zur Verfügung gestellt.  Diese Berichterstattung ärgerte den Schlossbesitzer derart, dass er gegen Uwe Sailer rechtlich vorging, anfangs noch außergerichtlich. Er ließ über seinen Anwalt Dr. Lindlbauer dem später Beklagten eine knebelnde Unterlassungserklärung zukommen, die Uwe Sailer aber nicht unterfertigte.

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Faksimile der Unterlassungserklärung, die nicht unterfertigt wurde

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Dr. Birnleitner entschloss sich daher zur Klage und stellte in dieser folgende Forderungen

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Faksimile – Forderungen aus Klage vom 08. Juni 2018

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Das Landesgericht Wels in seiner Eigenschaft als Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes und wies die Berufung zur Gänze ab. Das Gericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass der Beklagte in gutem Glauben gehandelt habe, zumal tatsächlich Anzeichen für einen größeren Renovierungsbedarf beim Schloss des Klägers bestanden und auch bei der Feuerbeschau  festgestellte Mängel noch nicht behoben worden waren.

Eine ordentliche Revision an den OGH wurde nicht zugelassen. Das bedeutet, dass das Urteil vorerst rechtskräftig ist und die Zahlungskosten an den Kläger vollstreckbar sind. Rein theoretisch könnte noch eine außerordentliche Revision erhoben werden, allerdings dürfte der Kläger auch auf diesem Weg abblitzen, zumal das Urteil der 2. Instanz sehr gut begründet scheint.

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Zusammenfassung

Zusammenfassend zeigt dieses Urteil auf, dass es sehr wohl möglich ist, rechtsextreme Kongresse zukünftig verhindern zu können. Jede Person ist berechtigt Meldungen an Behörden zu erstatten, wenn begründeter Verdacht auf Übertretungen vorliegt oder wie im gegenständlichen Fall bauliche Mängel.   So wie es aussieht, kann die Marktgemeinde Aistersheim aufatmen, wird doch zukünftig in ihrem Gebiet kein derartiger Kongress mehr abgehalten werden. Zu hoch sind die Kosten für sachverständige Verfahren und zu groß ist die Gefahr, dass Uwe Sailer wieder auftritt um den Veranstaltern und dem Schlossbesitzer neuerlich das Leben schwer zu machen.  Man muss nur ein bisschen Geld in die Hand nehmen, um Erfolge einfahren zu können, weil ev. zu erwartende Gerichtsverhandlungen auch für freigesprochene Beklagte fast immer mit Kosten verbunden sind.

Als Zubrot muss man sich leider auch Beschimpfungen und Herabwürdigungen aus der rechtsextremen Ecke gefallen lassen. Aber das Ziel ist das wichtigste und das gibt Grund zur Freude. So schrieb der recht extreme „Wochenblick“ unter seinem ehemaligen Chefredakteur Kurt Guggenbichler  in einem „Exklusivbericht“ vom 22. Feburar 2018, etwas von frei erfundenen Baumängel, manipulierten Bildern, juristischen Folgen und unreflektierten Medien. Das Gericht jedenfalls kam zu einem anderen Ergebnis, die Baubehörden auch. Soviel zum FPÖ-lastigen „Wahrheitsmedium Wochenblick“ und seinen Berichten.

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Faksimilie – Auszug aus Artikel vom „Wahrheitsmedium Wochenblick“

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Verweise:

1)  440 3 C 278/18a  GB Grieskirchen  vom 04. Juni 2018
2)  22 R 186/19p LG Wels vom 04. September 2019 Zustellung 05. Dezember 2019)

Link:

Gegner wollen Treffen Rechtsextremer über das Bauamt verhindern
https://www.derstandard.at/story/2000074338279/bezirksbauamt-soll-schloss-pruefen-in-dem-rechtsextremer-kongress-geplant-ist 

Dahamist – Suchergebnisse zu „Kongress Verteidiger Europas“
http://www.dahamist.at/?s=Kongress 

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