Gudenus verliert Verfahren


Johann Gudenus (ehem. FPÖ), der wegen seines Ibiza-Auftrittes im Jahr 2017 aus der Partei ausgetreten ist und alle politischen Ämter zurückgelegt hatte, verliert einen Rechtsstreit gegen die Stadt Wien.

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Johann Gudens (exFPÖ) verliert Klage

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Der frühere FPÖ-Klubchef behauptete, dass die Stadt Hunderte Muslime eingebürgert hätte. OLG bestätigte nun Ersturteil.

Das Urteil gegen den ehemaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus im Zusammenhang mit einem Facebook-Posting ist rechtswirksam, wie ein Sprecher des Klägers, des für Integration zuständigen Wiener Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ), der APA am Mittwoch mitteilte. Gudenus hatte 2018 online behauptet, dass Wien in nur drei Monaten Hunderten Muslimen die Staatsbürgerschaft verliehen habe.

Czernohorszky hatte nach der Aussage des nunmehrigen Ex-FPÖ-Politikers, der nach der Ibiza-Affäre zurückgetreten ist, betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Voraussetzung einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen würden.

Der Stadt-Politiker kritisierte die Behauptung somit als unwahr und kreditschädigend bzw. ehrenrührig. Gudenus verteidigte sich damit, es sei der Zeitraum der Verleihungen gemeint gewesen und nicht die Dauer des jeweiligen Aufenthalts.

Zunächst wurde der Fall am Handelsgericht verhandelt, wobei Czernhorszkys Einschätzung geteilt wurde. Gudenus Argumente reichten hingegen nicht. Um dies klar zu machen, wäre eine andere Satzstellung nötig gewesen. Die Nachricht sei als „objektiv mehrdeutig“ zu bewerten, beide Lesarten waren nach Ansicht des Gerichts also möglich, hieß es damals.

„Erfolg gegen Fake News“

Gudenus legte daraufhin Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dieser nicht Folge zu geben. Auch eine ordentliche Revision sei nicht zulässig, hieß es in dem, der APA vorliegenden Urteil vom 24. September 2019. Der ehemalige freiheitliche Politiker muss nun seine Behauptung widerrufen.

Stadtrat Czernohorszky freute sich über die Entscheidung des Gerichts: „Für mich ist das ein ganz wichtiger Erfolg gegen Fake News und Hass im Netz und für eine faire und sachliche Debattenkultur in den sozialen Medien. Ich werde auch in Zukunft entschieden dagegen vorgehen, wenn in der Politik mit Unwahrheiten um sich geschmissen wird, vor allem wenn damit gegen ganze Bevölkerungsgruppen gehetzt wird“, sagte er in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

Quelle: APA

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