Einzelfall: FPÖ Oberpullendorf
|„Ein Volk ein Reich ein Führer“ das war das Lieblingszitat einer ehemaligen FPÖ-Gemeinderätin im Bezirk Oberpullendorf. In der Verhandlung gab die Frau an, nicht zu wissen, was dieses Zitat wirklich bedeute. „ Ich musste erst fragen, was dieser Satz bedeutet, weil ich mich von dieser Zeit komplett distanziere, verteidigte sich die Frau vor den Geschworenen. Jetzt wurde die Ex-Gemeinderätin der FPÖ zu einem Jahr bedingt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Die Sichtweise durch die Brille einer rechtsextremen Wortführerin (Tante Renate)
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ORF
20. März 2019
Ex-FP-Gemeinderatskandidatin verurteilt
Die Frau, die 2017 bei der Gemeinderatswahl angetreten war, soll in den sozialen Medien, „ein Volk ein Reich ein Führer“ als ihr Lieblingszitat bezeichnet haben. Sie selbst verwies darauf, dass ihr Zugang manipuliert worden sei. Auf den Eintrag auf ihrer Seite sei sie drei Tage vor der Gemeinderatswahl von einem FPÖ-Funktionär aufmerksam gemacht worden. Danach habe sie erst informieren müssen, was der zitierte Satz überhaupt bedeute, verteidigte sich die Angeklagte.
„Geschichtlich nicht interessiert“
Vor Gericht sagte die Frau geschichtlich nicht interessiert zu sein. Sie distanziere sich von dieser Zeit komplett. Befragt wurde in dem Verfahren auch der FPÖ-Landesparteisekretär, Nationalrat Christian Ries. Er habe damals die Rückmeldung erhalten, dass die Frau den Eintrag nicht selbst getätigt habe, so Ries. Die Angeklagte sei Mutter von drei Kindern und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, argumentierte ihr Anwalt. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: https://burgenland.orf.at/news/stories/2971163/
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BVZ
20. März 2019
Belastete Parole: Urteil für Ex-FP-KandidatinAuf Facebook bezeichnete die Frau „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ als ihr „Lieblingszitat“.
Eine Frau aus dem Bezirk Oberpullendorf, die 2017 bei der Gemeinderatswahl für die Freiheitlichen kandidiert hatte, musste sich am Montag dieser Woche wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht verantworten. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes war kurz vor der Gemeinderatswahl 2017 auf eine heikle Eintragung auf der Facebook-Seite der FPÖ-Kandidatin aufmerksam gemacht worden. Im Profil stand da unter „Lieblingszitaten“ zu lesen: „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“.
„Sie ist die sprichwörtliche Nachbarin, Mutter von drei Kindern, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist“, verteidigte Anwalt Rudolf Schaller seine Mandantin. Die Nazi-Parole habe die Angeklagte nicht selbst auf ihre Facebook-Seite gestellt. „Sind Sie geschichtlich interessiert?“, wollte die Vorsitzende Richterin Birgit Falb von der Angeklagten wissen.
„Nein, eigentlich nicht“, antwortete diese. Als sie am 28. September 2017, drei Tage vor der Gemeinderatswahl, von einem FPÖ-Funktionär aus dem Bezirk auf die Eintragung aufmerksam gemacht wurde, sei sie „perplex“ gewesen. Seit 2011 soll der Propaganda-Slogan auf ihrer Facebookseite für alle Facebook-Nutzer öffentlich einsehbar gewesen sein.
„Musste erst fragen, was dieser Satz bedeutet“
„Ich musste erst fragen, was dieser Satz überhaupt bedeutet, weil ich mich von dieser Zeit komplett distanziere“, sagte die Frau vor den Geschworenen aus.
Sie habe das Zitat gelöscht und sei vom Verfassungsschutz einvernommen worden, der bei ihr zuhause auch eine Hausdurchsuchung vornahm.
Mit ihrem Handy sei sie leichtfertig umgegangen, habe es ohne Passwort-Schutz anderen überlassen. „Wenn man so etwas hörte, schaute man, dass die Person aus der Partei ausgeschlossen wird“, berichtete jener FPÖ-Funktionär, der Ende September 2017 die Angeklagte verständigt hatte. Er kenne die ehemalige Gemeinderats-Kandidatin „als liebevolle Mutter und nette Gretl“ und traue ihr nicht zu, „dass sie so einen Blödsinn schreibt“. Der Funktionär führte weiter aus: „Wir haben andere Mitglieder, die leider das Hirn nicht einschalten. Es ist mühsam, mit solchen Leuten zu agieren.“
Befragt wurde auch Nationalratsabgeordneter Christian Ries, Landesparteisekretär der FPÖ Burgenland. Er sei damals von einer Journalistin auf die Facebook-Eintragung aufmerksam gemacht worden und habe den FPÖ-Funktionär vor Ort informiert. „Dieser teilte mir mit, dass die Dame sagt, sie habe den Eintrag nicht getätigt. Sie muss gehackt worden sein“, so Ries.
Die Geschworenen sprachen die Angeklagte zum Vorwurf der Wiederbetätigung mit acht zu null Stimmen schuldig. Sie wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ein Freispruch erfolgte zum zweiten Vorwurf, sie habe eine strafbare Tat vorgetäuscht, indem sie behauptete, ihre Facebookseite sei gehackt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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