Gudenus (FPÖ) wird verklagt


Johann Gudenus (FPÖ) weiß, dass er nicht gewinnen kann. Falsche Vorwürfe, die die Grenze des rechtlich Möglichen bei weitem überschritten und zudem die Persönlichkeitsrechte des Angegriffenen erheblich verletzt haben, wird Gudenus (FPÖ) vor Gericht wohl nicht entkräften können. Er wird verurteilt und zu erheblichen Zahlungen verpflichtet werden. Natürlich gilt auch für Johann Gudenus, von der FPÖ, die Unschuldsvermutung.

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Johann Gudenus, ziemlich belämmert – ihn erwartet eine Gerichtsverhandlung

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ORF

27. September 2018

Anschober (Grüne) klagt Gudenus /FPÖ) wegen Verleumdung

Im Fall des angezeigten Asylwerbers leitet Landesrat Rudi Anschober (Grüne) Rechtsschritte gegen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus ein. Er werde den Freiheitlichen wegen übler Nachrede und Verleumdung klagen.

„Ob der betroffene Lehrling ebenfalls rechtliche Schritte einleiten wird, wird er in Kürze entscheiden“, teilte Anschober in einer Aussendung am Donnerstag mit. Die Freiheitlichen hatten den Lehrling angezeigt, weil er laut seinem angeblichen Facebook-Profil mit einer Terrororganisation sympathisiere.

Wie sich herausstellte, gehörte das Profil aber jemand anderem, und die Ermittlungen gegen den Lehrling wurden binnen weniger Tage eingestellt – mehr dazu in „Verwechslung“: FPÖ zeigte falschen Lehrling an (6.9.2018; ooe.ORF.at).

„Hohe Erfolgsaussicht“

Erst nach sechs Tagen habe Gudenus eine Richtigstellung veröffentlicht, obwohl die Haltlosigkeit der Anschuldigung schon längst bekannt gewesen sei, so Anschober. Für den Landerat sei mit den „falschen Vorwürfen eine Grenze überschritten“, weshalb er die Anwältin Maria Windhager beauftragte, die Möglichkeit von Rechtsschritten zu prüfen. Jetzt kam sie zu dem Schluss: „Landesrat Anschober und der betroffene Lehrling könnten mit hohen Erfolgsaussichten zahlreiche Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen“, zitiert die Presseaussendung aus dem Prüfergebnis.

Quelle: https://ooe.orf.at/news/stories/2938297/

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