Kurier
28. Oktober 2016
Anwalt leugnet Gaskammern in Mauthausen: „Nur Job gemacht“ Keine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung, weil Verharmlosung der Nazi-Zeit nicht gröblich war
Der Welser Anwalt Ulrich Schwab hatte als Pflichtverteidiger im Plädoyer behauptet, es hätte in Mauthausen keine Gaskammern gegeben. Er räumte allerdings ein, dass im Lager Hartheim Vergasungen stattgefunden haben. Laut seinem Bruder und Kanzleipartner Georg Schwab, Vizepräsident der oö. Anwaltskammer, habe es sich um eine „unglückliche Formulierung“ bzw. „ein Missverständnis“ gehandelt, bei der Anklage sei „von Haus aus nichts dahinter gewesen.“ Im übrigen sei der Mandant des Bruders letztlich freigesprochen worden.
Die Umstände
Der Vorsitzende des Weisungsrates, Generalprokurator Werner Pleischl, erklärte dem KURIER: „Man muss die Umstände berücksichtigen. Es war keine politische Aussage. Der Anwalt hat seinen Job gemacht, er muss alles vorbringen, was für den Mandanten spricht.“ Der Sager im Plädoyer über Mauthausen sei unrichtig, gegen das Gesetz und „nicht akzeptabel.“ Allerdings liege keine „gröbliche Verharmlosung“ der NS-Zeit vor, und der Anwalt habe nicht daran gedacht, die „Auschwitz-Lüge“ zu propagieren. Im übrigen sei der Strafverteidiger bisher noch nie in dieser Richtung aufgefallen.
Der Weisungsrat wies daher die Staatsanwaltschaft an, die bereits eingebrachte Anklage zurückzuziehen. Das Verfahren ist bereits eingestellt.
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